Beschlussvorlage - 2014/0103/3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzeption der Jugendämter und des Gesundheitsamtes in der Städteregion Aachen zur Umsetzung des § 3 Abs. 4 KKG (Bundeskinderschutzgesetz-BKISchG) hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen Familienhebammendienstes beim Gesundheitsamt der Städteregion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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20.03.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Alsdorf nimmt die in der Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen Familienhebammendienstes beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen zur Kenntnis.
- Er begrüßt den Abschluss, dass mit diesem Angebot erneut frühzeitig Familien unterstützt werden und im Sinne des Präventionsgedanken des Bundeskinderschutzgesetzes entsprochen wird.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Im JHA vom 04.12.2012, TOP 5, hat die Verwaltung die neue Konzeption der Jugendämter und des Gesundheitsamtes in der Städteregion Aachen zur Umsetzung des §3 Abs. 4 KKG (Bundeskinderschutzgesetz -BKISchG) vorgestellt.
Das Bundesfamilienministerium unterstützt seit 2012 den Aus- und Aufbau von Netzwerken Frühe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen in den Ländern und Kommunen. Hierfür stellte der Bund im Jahr 2012 30 Millionen Euro, im Jahr 2013 45 Millionen Euro und in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 51 Millionen Euro zur Verfügung.
Ziel ist es, innerhalb dieses Zeitraumes bundesweit vergleichbare Angebote an Frühen Hilfen zur Verfügung zu stellen. Gefördert werden der Aus- und Aufbau lokaler Netzwerke Frühe Hilfen. Dazu gehören zum Beispiel der Einsatz von Netzwerkkoordinatoren sowie deren Qualifizierung und Schulung. Gefördert wird der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich. Außerdem werden Ehrenamtsstrukturen und in diesen Strukturen tätige Ehrenamtliche gefördert.
Die Jugendämter und das Gesundheitsamt der Städteregion Aachen arbeiten bereits seit einigen Jahren intensiv und konstruktiv im Bereich der Frühen Hilfen eng zusammen. Hervorzuheben ist das gemeinsame Projekt “Sozialmedizinischen Dienst”. Alle Mütter von Neugeborenen werden in den Geburtskliniken der Städteregion Aachen aufgesucht und im Rahmen der frühen Hilfen beraten.
Im Hinblick auf das neu eingeführte Bundeskinderschutzgesetz hat eine Arbeitsgruppe - bestehend aus Mitgliedern der Jugendämter und Gesundheitsamt der Städteregion ein gemeinsames Konzept zum möglichen Einsatz von Familienhebammen ausgearbeitet. Dieses Konzept wurde in der Sitzung des JHA vom 04.12.2012 vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Gelder, die der Bund hierfür zur Verfügung stellt, werden nach dem Schlüssel “Anzahl der U3 Kinder im SGB II Bezug” unmittelbar an die Kommune ausgezahlt. Die kommunale Verantwortung für die Verteilung der Gelder obliegt dem örtlichen Träger der Jugendhilfe/dem Jugendamt.
Die Stadt Alsdorf erhält für 2015 eine Zuwendung in Höhe von 30.570,00 €. Diese Mittel werden für den Hebammendienst und für das Projekt „wellcome“ genutzt.
Zielgruppen der Familienhebammen im Rahmen des gemeinsamen Projektes sind Schwangere, Mütter, Eltern und ihre Säuglinge, die auf Grund ihrer körperlichen Situation und persönlichen familiären Rahmenbedingungen sowie ihres sozioökonomischen Hintergrundes psychischen, physischen und/oder besonderen sozialen Belastungen ausgesetzt sind.
Neben der vorgeburtlichen Unterstützung werden vorrangig Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren in den Blick genommen. Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen oder auch Kinderkranken-oder Gesundheitsschwestern/Gesundheitspfleger mit einer Zusatzqualifikation. Ihnen kommt aufgrund der Einbindung im System der Frühen Hilfen eine Schlüsselrolle zu. Sie unterstützen Mütter und Väter in belastenden Lebenssituationen und haben einen unmittelbaren Zugang zu diesen Familien im Kontext Früher Hilfen und haben dadurch eine wichtige Lotsenfunktion. Sie sind im Hinblick auf die frühzeitige Förderung des Kindes, und auch unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten oft als Alternative zu teueren Hilfsmaßnahme zu sehen.
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus den §§ 1, 8a und 27 ff. SGB VIII und §§ 1, 2 und 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz-KKG.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Das Jugendamt der Stadt Alsdorf erhält aus dem Bundesprogramm eine Pauschale in Höhe von 30.570,00 €.
- Einnahmen: SK: 414100; KT: 06-03-01; KST: 4666
- Ausgaben: SK: 533100; KT: 06-03-01; KST: 4666
Eigenmittel sind nicht erforderlich.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Der Aufbau der Familienhebammen und das Netzwerk Frühe Hilfen / Babybegrüßung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe und trägt aktiv zur Sicherstellung des Kindeswohls bei.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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