Beschlussvorlage - 2014/0040/2.3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Bei Eingriffen in Natur und Landschaft, die zu negativen ökologischen Auswirkungen  führen, sieht das Baugesetzbuch bzw. das Landschaftsgesetz NRW qualitativen und quantitativen Ausgleich vor. Dieser wird in Form einer Bilanzierung der Wertigkeit eines Planungsraumes vor und nach dem Eingriff ermittelt.

In den meisten Fällen ist der ökologische Ausgleich im Plangebiet nicht leistbar. Folglich wird auf externen Flächen im Stadtgebiet ausgeglichen. Meistens sind es landwirtschaftlich genutzte Bereiche, die dann in Gehölze, Obstwiesen oder Wald umgewandelt und damit ökologisch aufgewertet werden.

So sind über die Zeit große, zusammenhängende Ausgleichsflächen entstanden, die dem Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 30.10. 2012 vorgestellt wurden.

Die Anlage dieser Flächen erfolgt immer in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde der Städteregion Aachen, wo auch ein entsprechendes Kataster geführt wird. Ein mal im Jahr erfolgt eine Begehung mit einem Vertreter der Unteren Landschaftsbehörde, bei der die jeweiligen Maßnahmen begutachtet und abgenommen werden. So zuletzt am 21.01. 2014 – es gab keine Beanstandungen.

In der Summe hat die Stadt  Alsdorf eine positive ökologische Bilanz aufzuweisen.

 

Die einzelnen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen des Jahres 2013 werden in der Folge beschrieben:

 

Gemarkung Alsdorf, Flur 40, Nrn. 169 und 170 (Anlage 1)

Für den Erweiterungsbau der Firma Dachser wurde hier eine 14.751 m² große Obstwiese angelegt. Aus gestalterischen Gründen ergänzt wurde die Obstbaum-Doppelreihe durch randlich gepflanzte Gruppen von Trauerweiden und einer zentralen Gruppe Birken. Die Anpflanzung beginnt am sog. „Dachser-Kreisel“ und setzt sich von dort nach Norden fort.

 

Gemarkung Hoengen, Flur 40, Nr. 104 (Anlage 2)

Die dort nahe der Autobahnauffahrt, am Ende der Werner-von-Siemens-Straße  gepflanzten Waldstreifen sind die Kompensation für die durch den Bebauungsplan 295 – Alte Aachener Straße ausgelösten Eingriff in den Naturhaushalt. Insgesamt wurden 4.000 heimische Laubwaldpflanzen in den Boden gebracht. Die Zweiteilung der Pflanzung ergibt sich durch die Notwendigkeit, den Schutzstreifen einer Gas- und einer Kerosinleitung frei halten zu müssen.

 

Gemarkung Hoengen, Flur 17, Nr. 682 (Anlage 3)

Hier wurden südlich der Kreisstraße 10 neben dem Wardener Bach 12 Obstbäume heimischer Arten gepflanzt. Sie dienen als Ersatz für die mit dem Ausbau der Blumenrather Straße verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt.

 

Gemarkung Bettendorf, Flur 2, Nr. 233 (Anlage 4)

Durch die Technischen Dienste der Stadt Alsdorf Eigenbetrieb Abwasser)  musste im Broichtal, nahe der Kläranlage ein Hauptabwassersammler ertüchtigt werden. Zur Durchführung der Baumaßnahme war die Abholzung von Gehölzformationen erforderlich. Kompensiert wurde dieser Eingriff durch die Pflanzung von sechs Obstbäumen heimischer Sorten auf einer städtischen Wiesenparzelle im Stadtteil Bettendorf.

 

Gemarkung Hoengen, Flur 38, Nrn. 12,13 und 14 (Anlage 5)

Auch für die geplante Photovoltaikanlage auf der Betonplatte im Vorfeld der Halde Maria-Hauptschacht ist ökologischer Ausgleich erforderlich. Neben der Anlage periodisch wasserstauender Feuchtbiotope an der Halde selbst, die vom Investor ausgeführt werden soll, war eine zusätzliche, externe Kompensation notwendig. Hierzu wurde eine bereits angelegte Obstwiese im Dreieck zwischen Autobahn 44 und der Euregiobahnstrecke durch 24 Obstbäume heimischer Arten ergänzt.

 

Gemarkung Hoengen, Flur 8, Nr. 362 (Anlage 6)

Auf diesem an der Hahnengasse im Stadtteil Hoengen gelegenen Grundstück entstand, nach Bettendorf im Jahre 2012, im Oktober 2013 die zweite Alsdorfer Bürgerwiese. Von für den Naturschutz engagierten Alsdorfer Bürgern wurden dort 46 Obstbäume finanziert und  gepflanzt. Die ökologische Wertigkeit dieser Wiese ist von der Unteren Landschaftsbehörde der Städteregion anerkannt und wird auf dem Ökokonto der Stadt positiv verbucht.

 

Darstellung der Rechtslage:

Die Notwendigkeit des ökologischen Ausgleichs ergibt sich aus den Anforderungen des Baugesetzbuches sowie des Landschaftsgesetzes NRW.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Der Ankauf, die Anlage und Pflege ökologischer Ausgleichsflächen finanziert sich aus den Einnahmen nach der Satzung der Stadt Alsdorf zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a 135 c Baugesetzbuch vom 17.06. 1998.

r die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen wurden 230.000,- Euro aufgewendet.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

-          Ergibt sich aus der Darstellung der Sachlage --

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.03.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung - zur Kenntnis genommen