Beschlussvorlage - 2014/0123/2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr.342 – Zollernstraße a) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.342 – Zollernstraße b) Billigung des städtebaulichen Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 342 - Zollernstraße c) Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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25.03.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
a) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.342 – Zollernstraße. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) hervor, der Bestandteil des Beschlusses wird.
b) billigt den städtebaulichen Entwurf zum Nr.342 – Zollernstraße (Anlage 2).
c) beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs.1 BauGB und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Alsdorf Mitte in etwa 500 m Entfernung zum Alsdorfer Stadtzentrum. Im Westen grenzt das Plangebiet unmittelbar an die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Zollernstraße. Im Osten wird das Plangebiet durch den Kurt – Koblitz – Ring (B 57), im Süden durch die Strecke der Euregiobahn begrenzt. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über den Grenzweg, der gleichzeitig den nördlichen Abschluss des Plangebietes darstellt.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,7 ha.
Planerische Rahmenbedingungen
Regionalplan
Der Regionalplan stellt für die Fläche des Plangebietes „ASB - Allgemeiner Siedlungsbereich“ dar.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt planungsrechtlich im Innenbereich und damit außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes II „Baesweiler - Alsdorf – Merkstein“ der Städteregion Aachen.
Flächennutzungsplan
Das Plangebiet wird im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Alsdorf, der am 19.05.2004 rechtskräftig wurde, als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Mit dem Bebauungsplan Nr.342 – Zollernstraße wird die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche städtebaulich entwickelt und einer baulichen Nutzung zugeführt.
Mit der im Parallelverfahren befindlichen 4. Änderung des Flächennutzungsplanes soll der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 342 in „Gemischte Bauflächen“ und in „Gewerbliche Bauflächen“ geändert werden. Damit kann der Bebauungsplan Nr. 342 aus dem FNP entwickelt werden.
überplante Bebauungspläne
Der Bebauungsplan Nr.342 – Zollernstraße überplant Teile des seit dem 06.03.1986 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.141 – Zollernstraße (Anlage 3), der für diesen Bereich „Flächen für die Landwirtschaft“ sowie „Mischgebiet“ festsetzt.
Anlass und Ziel des Bebauungsplans Nr. 342
Die Stadt Alsdorf beabsichtigt bereits seit längerem den Bereich entlang der B 57, zwischen Weinstraße und Bahntrasse, sowie der westlich und östlich angrenzenden Wohnbebauung städtebaulich zu entwickeln und einer baulichen Nutzung zuzuführen. Mit der Durchführung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 280 – Weinstraße-Ost –, sowie dem Bebauungsplan Nr. 282 – Grenzweg -, die in unmittelbarer Nähe liegen, wurden jeweils gewerblich und gemischt genutzte Bauflächen u.a. für Einzelhandel ausgewiesen.
Die ursprünglich in diesem Bereich angestrebte Wohnbauflächenentwicklung zur Arrondierung der westlich angrenzenden Wohnbebauung entlang der Zollernstraße, konnte bisher nicht umgesetzt werden.
Inzwischen besteht die konkrete Absicht einer in Alsdorf ansässigen Firma in diesem Bereich einen Servicebetrieb für Kfz zu errichten. Aufgrund der guten Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz sowie der exponierten Lage der Fläche unmittelbar an der B 57 sieht der Bebauungsplan Nr. 342 nun die Ausweisung gemischt und gewerblich genutzter Bauflächen vor, womit die vorliegende Plankonzeption der Gesamtentwicklung in diesem Bereich gerecht wird.
Inhalt des Bebauungsplanentwurfs
Der Bebauungsplan Nr. 342 – Zollernstraße sieht für die bestehende Bebauung entlang des Grenzweges bis zur Ecke Zollernstraße die Ausweisung eines Mischgebietes vor, in dem neben der vorhandenen Wohnnutzung auch Gewerbebetriebe zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Im Bereich entlang der B 57 ist die Ausweisung gewerblich genutzter Bauflächen vorgesehen. Geplant ist die Errichtung eines Kfz-Servicebetriebes, der neben Gewerbehallen ebenso Aufstellflächen für Fahrzeuge vorsieht.
Die Haupterschließung des künftigen Baugebietes erfolgt vom Grenzweg aus über eine Stichstraße, die zwischen dem vorhandenem Mischgebiet und dem geplanten Gewerbegebiet geführt wird.
Darstellung der Rechtslage:
Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 342 - Zollernstraße ist das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die Kosten für die Umsetzung des Bebauungsplanverfahrens tragen die Planinitiatoren.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 342 – Zollernstraße wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf einer innerörtlichen „Restfläche“ angestrebt. Mit der geplanten Bebauung entlang der B 57 werden die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen baulich aktiviert und geben der Stadt Alsdorf ein positives Bild. Darüber hinaus werden im Zuge der Entwicklung dieses Gebietes in Form von gewerblichen Nutzungen bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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923,3 kB
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