Beschlussvorlage - 2014/0020/3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Pädagogische und wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen und ihre Familien hier: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2013 und Fallzahlenentwicklung im Bereich Hilfe zur Erziehung (HzE)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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20.03.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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27.03.2014
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Nach § 83 II 1 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind.
Nach § 4 II der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aldorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000,00 € als erheblich anzusehen. Es ist für diese eine Zustimmung im Einzelfall einzuholen.
Die erzieherischen Hilfen im Produkt 06-03-01 des Jugendhilfeetats sind gem. § 27 ff. SGB VIII Pflichtaufgaben der Kommune, auf die ein individueller und einklagbarer Rechtsanspruch besteht.
Kostenträger 06-03-01
Transferaufwendungen
Ansatz HH 2013/2014 5.647.200,00 €
Jahresabschluss 2013 6.782.361,94 €
Zwischensumme ./. 1.135.161,94€
./. 21 II GemHVO NRW (unechte Deckungsfähigkeit) 50.277,56 €
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Überschreitung 1.084.884,38 €
Überplanmäßige Aufwendungen gem. Ratsbeschluss
vom 10.10.2013 350.000,00 €
Überschreitung 734.884,38€
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Im Bereich der Jugendhilfe hat sich aufgrund der aktuellen Entwicklung ein erneuter Mehrbedarf für das Haushaltsjahr 2013 ergeben. Bereits in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 08.10.2013 und im Rat der Stadt am 10.10.2013 wurde eine Überschreitung des ursprünglichen Haushaltsansatzes in Höhe von 350.000,00 € beschlossen. Als Anlage zum v. g. Tagesordnungspunkt wurde die weitere Kostentwicklung im Aufgabenbereich der Hilfen zur Erziehung – insbesondere die auslösenden Faktoren – dargestellt.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich die Erhöhung aufgrund folgender Faktoren ergeben hat:
- Aufgrund massiver Auffälligkeiten zusätzlicher Finanzierung von beispielsweise therapeutischen Maßnahmen.
- Notwendige Überführung von Pflegekindern in Heimunterbringung.
Mehrkosten pro Fall ca. 50.000,00 €
- Zusätzliche Finanzierung (bis zu 4.000,00 €/monatlich) von begleitenden Unterstützungsangeboten bei Heimunterbringung.
- Finanzierung von Integrationshelfern/Schulbegleitern im Rahmen der Eingliederungshilfe (Haushaltsansatz: 82.000,00 € / Ist-Ergebnis: 148.000,00 €).
Aufgrund der nun vorliegenden Jahresabschlussrechnungen der unterschiedlichen Maßnahmenträger der Jugendhilfe ergibt sich bei der Ausgabenentwicklung für das Haushaltsjahr 2013 ein Mehrbedarf in Höhe von 734.884,38 €, somit insgesamt für 2013 eine Überschreitung von ca. 1.084.884,38 €.
Im Vergleich der Haushaltsjahre 2012 und 2013 ergibt sich eine Kostensteigerung von 6.387.051,41 € auf 6.782.361,94 € - das entspricht einer prozentualen Steigerung von rd. 6,2 % (Landesdurchschnitt 5,6 % - Quelle: Kommentierte Daten der Kinder- & Jugendhilfe – Heft Januar 2014).
Dem gegenüber ist die Einnahmeposition von ca. 755.000,00 € im Jahr 2012 auf ca. 834.000,00 € im Jahr 2013 gestiegen – dies entspricht einer prozentualen Steigerung von ca. 10,4 %.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen i. H. v. 734.884,38 € sind im Produkt 06-03-01 bei den Transferaufwendungen des Sachkontos 533200 – Leistungen innerhalb von Einrichtungen - angefallen.
Die Deckung erfolgt durch nachfolgend aufgeführte Sachkonten:
- KST 0310, KTR 16-01-02, Sachkonto 551700
( Einsparungen bei den Zinsaufwendungen an Kreditinstitute ) 577.928,87 €
- KST 0340, KTR 16-01-01, Sachkonto 401300
(Mehrerträge aus Gewerbesteuer) 156.955,51 €
734.884,38 €
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
entfällt
