Beschlussvorlage - 2014/0109/ETD
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept zum Ausbau eines kommunalen Erfassungssystems für Alttextilien und Schuhe im Gebiet der RegioEntsorgung AöR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 7 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Berichterstattung:
- Herr Maaßen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Vorberatung
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11.03.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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27.03.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt:
“Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt, dass aus den in dieser Vorlage näher dargelegten Gründen
1. die Standplätze zur Aufstellung von Sammelbehältern für Alttextilien, Bekleidung und Schuhen auf öffentlichen Verkehrsflächen und städtischen Grundstücken „in eine Hand“ an die RegioEntsorgung AöR vergeben werden sollen;
2.1. der RegioEntsorgung AöR dafür aufgrund eines Antrags Sondernutzungserlaubnisse zum Aufstellen von Sammelbehältern für Alttextilien, Bekleidungen und Schuhen erteilt werden;
2.2. der Bürgermeister der Stadt Alsdorf beauftragt wird, der RegioEntsorgung AöR entsprechende Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen bzw. mit der RegioEntsorgung AöR eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen;
3. die gemeinnützigen Institutionen „vor Ort“ bei der Umsetzung dieses Konzeptes zu berücksichtigen und zu integrieren.“
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Seit der Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zum 01.06.2012 haben einige Firmen bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde der Städteregion Aachen Sammlungen gem. §§ 17, 18 KrWG angezeigt. Die eingereichten Unterlagen entsprachen jedoch meistens nicht den in § 18 KrWG genannten Anforderungen, so dass umfangreiche Nachforderungen notwendig waren und manche Verfahren daher bislang noch nicht abgeschlossen werden konnten.
Aktuell liegt der Städteregion Aachen ein Antrag der Firma EuroTex Textilverarbeitung GmbH vor, die eine gewerbliche Sammlung an 500 Standplätzen in der gesamten Städteregion angezeigt hat.
Eine gewerbliche Sammlung ist jedoch nur dann zulässig, wenn ihr zum einen keine überwiegend öffentlichen Interessen entgegenstehen. Das ist dann der Fall, wenn die Sammlung die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nicht gefährdet oder dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Erlöse entzogen werden, die stabilisierend auf die Gebührenkalkulation wirken würden. Eine Gefährdung liegt dann vor, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger selbst eine hochwertige Erfassung und Verwertung von Altkleidern durchführt. Zum anderen ist eine gewerbliche Sammlung nur dann zulässig, wenn die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung sicher gestellt ist.
Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) beabsichtigt zur Zeit eine Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes mit dem Ziel, die für die Einsammlung zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu verpflichten, dass die Altkleider einer getrennten Entsorgung zugeführt werden. Entsprechende Vorbereitungen zur Einführung eines eigenen Rücknahmesystems für Altkleider sind bei der RegioEntsorgung als zuständiger öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger eingeleitet.
Hierzu hat die RegioEntsorgung ein Konzept zum Ausbau eines kommunalen Erfassungssystems für Alttextilien und Schuhe im Gebiet der RegioEntsorgung AöR erstellt. Hierbei werden insbesondere die Anforderungen des KrWG zum Nachweis einer hochwertigen und haushaltsnahen Erfassung dargelegt. Nur ein hochwertiges Erfassungskonzept sichert den Ausschluß gewerblicher Sammlungen über § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 i. V. m. § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG.
Darstellung der Rechtslage:
Der Rat der Stadt Alsdorf hat in seiner Sitzung am 20.06.2006 einstimmig beschlossen, die Aufgabe der Abfallbeseitigung ab dem Jahr 2007 dem Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung zu übertragen. Hierzu gehören u.a. auch Alttextilien.
Damit die Voraussetzungen für eine Untersagung der bei der Städteregion Aachen beantragten systemwidrigen Sammlungen nach § 18 Abs. 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geschaffen werden, bereitet die RegioEntsorgung einen Dringlichkeitsbeschluss vor, mit dem ein eigenes Rücknahmesystem der RegioEntsorgung für Altkleider eingeführt wird.
Gleichzeitig bietet sich an, durch einen Ratsbeschluss sicherzustellen, dass die Stadt Alsdorf Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen für das Aufstellen von Altkleidercontainern ausschließlich an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (RegioEntsorgung) erteilt. Damit soll erreicht werden, dass die Ablehnung von Anträgen auf Erteilung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen für das Aufstellen von Altkleidercontainern anderer systemfremder Sammler ohne Einzelfallprüfung erfolgen kann.
Zurzeit werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines eigenen Rücknahmesystems der RegioEntsorgung für Altkleider und die Voraussetzungen für den Grundsatzbeschluss aufeinander abgestimmt. Ziel des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung ist es, dass alle dem Zweckverband angehörigen Kommunen diesen Grundsatzbeschluss fassen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Zur Zeit ist noch nicht abzusehen, wie sich die Erfassung von Alttextilien im Stadtgebiet finanziell auswirkt. Die RegioEntsorgung geht davon aus, dass man zunächst mit der Einführung des Erfassungssystems kostendeckend arbeiten kann. Geht man jedoch von weiter steigenden Erlösen je Tonne Alttextilien aus, dann kann in Zukunft nicht nur kostendeckend sondern auch erlösbringend gewirtschaftet werden, so dass die Maßnahme voraussichtlich zur Senkung bzw. Stabilisierung der Abfallgebühren führt.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
-entfällt-
