Beschlussvorlage - 2024/0163/A 40

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Schulen- Sport und Kultur beschließt,

 

die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes

 

  1. Variante A: Sanierung des Sportplatzes Broicher Siedlung: Erneuerung der Spielfläche mit Naturrasen

 

oder

 

  1. Variante B: Sanierung des Sportplatzes Broicher Siedlung: Erneuerung der Spielfläche mit Kunstrasen

 

inklusive der Schaffung einer erforderlichen Finanzierung zu beauftragen.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Im Rahmen des Sportstätten-Entwicklungsplanes wurden in Alsdorf in den letzten 15 Jahren alle Fußballplätze saniert bzw. erneuert. Gleichzeitig wurden 4 von ehemals 11 Standorten aufgegeben.

 

Als letzte verblieb die vorhandene Fläche des Sportplatzes in der Broicher Siedlung, welche Anfang der 1950er Jahre als Sportplatz hergerichtet wurde. Sie ist teils mit roter Asche, teils mit Naturrasen bedeckt und weist zahlreiche Schäden und Unregelmäßigkeiten in der Oberfläche auf und verfügt über keine Drainage oder generelle Entwässerung.

 

Die Rasenplätze in Zopp und Ofden, können im Winter aufgrund ihrer Naturrasenausstattung nur eingeschränkt genutzt werden. Der Bedarf an einer jahreszeitenunabhängigen Nutzung für alle Vereine verteilt sich insgesamt auf weniger Plätze. So ist ein stetiger Anstieg der Nutzungszeiten bei den Alsdorfer Fußballvereinen auf den verbleibenden Plätzen anzuerkennen.

Wirtschaftlich betrachtet liegen die Kosten gemäß Kalkulation der SEA für eine Erneuerung der Spielfläche mit Naturrasen ca. 200.000 Euro unter den Kosten für eine Spielfläche mit Kunstrasen.

Ein wesentlicher Faktor ist hier jedoch, dass ein Kunstrasen im Jahr bis zu 2.000 Stunden bespielt werden kann, während ein Naturrasen lediglich für eine Nutzungsdauer von ca. 600 Stunden pro Jahr vorgesehen ist. Die Bespielbarkeit des Platzes ist hier der ausschlaggebende Faktor, da derzeit eine hohe Spielauslastung auf den Alsdorfer Sportplätzten zu erkennen ist. In Ofden war die Realisierung der Sportanlage aus technischen Gründen nicht möglich; die Anlage in Zopp ist nur eingeschränkt nutzbar.

 

Die Gesamtnutzungsdauer eines Kunstrasenplatzes liegt bei zwölf bis achtzehn Jahren.

Ein Naturrasenplatz ist bei sehr guter und regelmäßiger Pflege, welche aus düngen, mähen, linieren, vertikutieren, bewässern, nachsähen, besanden besteht, nahezu unbeschränkt. Eine solche Pflege ist jedoch kosten- und zeitintensiver als die eines Kunstrasens. Zudem fallen für den Naturrasen jährlich erhebliche Bewässerungskosten an, wodurch die laufenden Zuschüsse an die Vereine, die Naturrasenplätze unterhalten müssen, ansteigen.

 

Ein Kunstrasenplatz kann grundsätzlich ganzjährig bespielt werden, während die Bespielbarkeit des Naturrasenplatzes stark vom Pflegezustand sowie der Witterung abhängt.

 

Die Variante B bietet demnach grundsätzlich mehr Vorteile, die jedoch zugleich höhere Investitionskosten verursacht.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

Entfällt.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die Kosten für die Variante A betragen ca. 1,2 Mio. Euro; die Kosten für die Variante B liegen bei ca. 1,4 Mio. Euro.

Zum Etat 2024 / 2025 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro bereit, so dass zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von ca. 900.000 Euro (Variante A) bzw. ca. 1,1 Mio. Euro bereitzustellen sind.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

 

 

 

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Mitzeichnungen

 

  gez. Sonders

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

 

Technischer Dezernent

 

  gez. Hafers

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Beschlüsse

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13.06.2024 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur