Beschlussvorlage - 2024/0222/A10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Wahlausschuss beschließt die Wahlbezirkseinteilung der Stadt Alsdorf für die Kommunalwahlen im Jahre 2025 gemäß Anlage 3

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Nach § 3 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509 und 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 443) sind für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von über 30.000, aber nicht über 50.000 44 Vertreter, davon 22 in Wahlbezirken, für den Rat der Gemeinde zu wählen, es sei denn, die Gemeinde verringert bis spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um zwei, vier, sechs, acht, zehn oder zwölf, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken. Von dieser Möglichkeit hat der Rat der Stadt Alsdorf in seiner Sitzung am 01.02.2018 Gebrauch gemacht und die Zahl der Vertreter durch Erlass der Satzung zur Änderung der Anzahl der Ratsmitglieder dauerhaft um sechs auf 38 verringert.

 

In seiner Sitzung am 19.09.2023 hat der aktuelle Rat der Stadt Alsdorf beschlossen, diese Satzung auch für die Wahlperiode 2025-2030 unverändert in Kraft zu lassen.

 

Gemäß § 4 Absatz 1 KWahlG ist es Aufgabe des Wahlausschusses, spätestens 51 Monate nach Beginn der Wahlperiode (31.01.2025) das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke einzuteilen, wie Vertreter in Wahlbezirken zu wählen sind, d.h. für die Stadt Alsdorf unverändert 19. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift ist bei der Abgrenzung der Wahlbezirke darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Die Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten betragen. In begründeten Ausnahmefällen, etwa zur Wahrung räumlicher Zusammenhänge oder zur Rücksichtnahme auf gewachsene Ortsstrukturen, ist eine Abweichung bis zu 25 vom Hundert zulässig.

 

Unter Berücksichtigung der Neuregelung des § 78 Kommunalwahlordnung (KWahlO) wurde die Zahl der Wahlberechtigten nach dem Stand des Melderegisters 42 Monate nach Beginn der Wahlperiode bestimmt (30.04.2024).

 

Hiernach ergeben sich auf Basis der bisherigen Wahlbezirkseinteilung folgende Wahlberechtigtenzahlen:

 

Wahlberechtigte (WB) insgesamt:      35.413 WB

Durchschnitt bei 19 Wahlbezirken pro Bezirk demnach gerundet    1.864 WB

 davon 15 % zulässige Abweichung          280 WB

 Obergrenze bei 15 % Abweichung somit      2.144 WB

 Untergrenze bei 15 % Abweichung somit      1.584 WB

 

Die Aufteilung der Wahlberechtigten auf die einzelnen Wahl- und Stimmbezirke auf Basis der Wahlbezirkseinteilung der Kommunalwahlen 2020 ergibt folgendes Bild:

 

Stimm-bezirk

Lage

Wahl-bezirk

Wahl-berechtigte

Abweichung in %

Bemerkung

101

Mitte

1

1545

-17,11

Bezirk zu klein; keine Abwägung möglich, da keine isolierte Lage

201

Mitte

 

891

 

 

202

Zopp

 

624

 

 

203

Duffesheide

 

247

 

 

 

 

2

1762

-5,47

 

301

Mitte

3

1779

-4,56

 

401

Mitte

4

1590

-14,7

 

501

Mitte/Neuweiler

5

1590

-14,7

 

601

Schaufenberg

 

1504

 

 

602

Bettendorf

 

340

 

 

 

 

6

1844

-1,07

 

701

Schaufenberg

7

1693

-9,17

 

801

Siedlung Ost

8

1595

-14,43

 

901

Kellersberg

 

1187

 

 

902

Kellersberg

 

912

 

 

 

 

9

2099

+12,61

 

1001

Ofden

 

1369

 

 

1002

Ofden

 

997

 

 

 

 

10

2366

+26,93

Bezirk zu groß; keine Abwägung möglich, da Abweichung mehr als 25 %

1101

Busch

11

1792

-3,86

 

1201

Hoengen

12

1999

+7,24

 

1301

Hoengen

 

1281

 

 

1302

Hoengen

 

809

 

 

 

 

13

2090

+12,12

 

1401

Am Müschekamp

 

783

 

 

1402

Warden

 

1289

 

 

 

 

14

2072

+11,16

 

1501

Begau

15

2080

+11,59

 

1601

Mariadorf

16

1874

+0,54

 

1701

Mariadorf

17

1958

+5,04

 

1801

Blumenrath

18

2041

+9,50

 

1901

Broicher Siedlung

19

1644

-11,80

 

 

Diese erste Übersicht zeigt zwei Wahlbezirke, in denen Handlungsbedarf besteht, weil sie den neuen gesetzlichen Vorgaben nicht mehr entsprechen.

 

 

Der Wahlbezirk 1 weicht zwar „nur“ um -17,11 % vom Durchschnitt ab, da er aber einer von mehreren Wahlbezirken des Stadtteils Alsdorf-Mitte ist, greift hier keines der vorgesehenen Abwägungskriterien.

 

Diese würden zwar (wie schon 2020) für den Wahlbezirk 10 – Ofden herangezogen werden können, aber dieser Wahlbezirk ist mit + 26,93 % inzwischen deutlich jenseits der 25 %-Grenze, bis zu der eine Abwägung überhaupt nur rechtlich zulässig wäre.

 

In beiden Wahlbezirken sind damit Eingriffe unvermeidlich!

 

Es wird zur Lösung beider Problemstellungen vorgeschlagen, den Wahlbezirk 2 (bisher Mitte tw., Zopp und Duffesheide/Reifeld) neu zuzuschneiden und anstelle des Anteils von Alsdorf-Mitte ein etwa 600 Wahlberechtigte großes Teilgebiet von Ofden (beginnend am Tierpark) als neuen Stimmbezirk 201 zu etablieren.

 

Der bisherige Stimmbezirk 201 (Alsdorf-Mitte teilweise) wird vollständig aufgeteilt auf die Wahlbezirke 1 und 3 sowie mit einigen Straßen dem Stimmbezirk 202 – Zopp zugeschlagen.

 

Da der Wahlbezirk 3 in Folge dieses Zuwachses die 15 %-Marke übersteigen würde, wird ein kleiner Teil dieses Wahlbezirks dem Wahlbezirk 4 zugeschlagen. Ausgewählt werden Straßenzüge, die eine deutliche räumliche Nähe zum Wahllokal des Wahlbezirks 4 in der Remise der Alsdorfer Burg haben.

 

Mit diesen Veränderungen lassen sich die geschilderten Probleme vollständig lösen und insgesamt ein etwas gleichmäßigeres Abweichungsbild vom Mittelwert erreichen.

 

Die Veränderungsvorschläge der Verwaltung im Detail sind als Anlage 1 beigefügt. Anlage 2 enthält eine Auflistung derjenigen Straßen, die seit der letzten Wahlbezirkseinteilung neu entstanden sind, mit Zuordnung zu den jeweiligen Wahlbezirken.

 

Die damit insgesamt vorgeschlagene neue Wahl-/Stimmbezirkseinteilung für die Kommunalwahlen 2025 ist als Anlage 3 in Listenform sowie als Anlage 4 in einer Übersichtsgrafik beigefügt.

 

Durch die vorgeschlagenen Veränderungen ergäbe sich folgendes Bild bei den Abweichungen:

 

Stimm-bezirk

Lage

Wahl-bezirk

Wahl-berechtigte

Abweichung in %

Bemerkung

101

Mitte

1

1863

-0,05

 

201

Ofden

 

643

 

 

202

Zopp

 

760

 

 

203

Duffesheide

 

247

 

 

 

 

2

1650

-11,48

 

301

Mitte

3

1993

+6,92

 

401

Mitte

4

1813

-2,74

 

501

Mitte/Neuweiler

5

1590

-14,70

 

601

Schaufenberg

 

1504

 

 

602

Bettendorf

 

340

 

 

 

 

6

1844

-1,07

 

701

Schaufenberg

7

1693

-9,17

 

801

Siedlung Ost

8

1595

-14,43

 

901

Kellersberg

 

1187

 

 

902

Kellersberg

 

912

 

 

 

 

9

2099

+12,61

 

1001

Ofden

10

1723

-7,56

 

1101

Busch

11

1792

-3,86

 

1201

Hoengen

12

1999

+7,24

 

1301

Hoengen

 

1281

 

 

1302

Hoengen

 

809

 

 

 

 

13

2090

+12,12

 

1401

Am Müschekamp

 

783

 

 

1402

Warden

 

1289

 

 

 

 

14

2072

+11,16

 

1501

Begau

15

2088

+12,02

 

1601

Mariadorf

16

1935

+3,81

 

1701

Mariadorf

17

1957

+4,99

 

1801

Blumenrath

18

1973

+5,85

 

1901

Broicher Siedlung

19

1644

-11,80

 

 

Damit wären alle Vorgaben des novellierten Kommunalwahlgesetzes für die Wahlbezirkseinteilung eingehalten.

 

Abschließender Hinweis zur Anpassung der Wahllokale:

 

Durch die angedachten Veränderungen verlagert sich das Raumprofil des Wahlbezirks 3 deutlich nach Osten, so dass vorgeschlagen wird, ab 2025 das Wahllokal in der Elisabethschule aufzugeben und in die Grundschule Annapark zu wechseln, da dieses Gebäude deutlich zentraler liegt.

 

Darüber hinaus entfällt zukünftig das Wahllokal im Luthersaal der evangelischen Kirchengemeinde.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Entfällt

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt

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Mitzeichnungen

 

  gez. Sonders

Bürgermeister

 

 

  gez. Kahlen

Erster Beigeordneter

 

 

 

Technischer Dezernent

 

Kämmerer

 

  

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

  

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

  

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.10.2024 - Wahlausschuss

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