Beschlussvorlage - 2010/0765
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenreinigung und Winterdienst 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 7 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Vorberatung
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26.10.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Technische Dienste der Stadt Alsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschliesst die als Anlage beigefügte Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) mit den dazugehörigen Anlagen.
Die notwendigen Beschlüsse über die jeweiligen Gebührenhöhen sind im Rahmen der Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2011 zu fassen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Praxis hat gezeigt, dass Anpassungen in den Satzungsanlagen /Straßenverzeichnissen erforderlich sind. Diese haben im Bereich Straßenreinigung a) lediglich deklaratorische Wirkung, im Bereich Winterdienst b) hingegen besteht aus Sicht der Verwaltung aufgrund der vergangenen Winterperiode Handlungsbedarf.
Hierbei wurden insbesondere aufgrund mehrfacher Beschwerden viele Anliegerstraßen, teilweise jedoch auch Haupterschließungsstraßen, aus dem Straßenverzeichnis gestrichen, was die Handlungsfähigkeit der ausführenden Einheit stärkt.
Weiter wurden sämtliche Buslinien im Stadtgebiet berücksichtigt, da es auch hier in der vergangenen Winterperiode teilweise zu erheblichen Schwierigkeiten kam.
Außerdem wurden unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit an die Verwaltung herangetragene Wünsche berücksichtigt.
Der Beschluss über die Satzungsanlagen ist bindend und dient als Kalkulationsgrundlage für die Gebührensätze für das Jahr 2011.
Darstellung der Rechtslage:
Folgende Rechtsgrundlagen werden tangiert:
- das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) sowie
- Gesetz über die Reinigung öffentlicher Straßen für das Land Nordrhein-Westfalen
(StrReinG)
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Einschätzungen der finanziellen Auswirkungen sind erst nach Festlegung der zu reinigenden Straßen möglich, da die Gesamtkosten auf die zu veranlagenden (nicht zu reinigenden) (Kehr-)Meter abzüglich eines öffentlichen Anteils aufzuteilen sind.
Hierzu wird bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze in der nächsten Sitzung berichtet.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
-entfällt-
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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335,4 kB
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