22.06.2016 - 4 Bebauungsplan Nr. 328 – Am Weiher und Nr. 329 –...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Datum:
- Mi., 22.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Herr Türck, EWV- Energie- und Wasserversorgung GmbH, stellt das Energiekonzept zur Versorgung der Plangebiete des Bebauungsplanes Nr. 328 – Am Weiher und 329 – Am Tierpark mit Fernwärme in Kombination mit Photovoltaikanlagen anhand eines verteilten Handouts vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Türck stellt voran, dass sich allgemein ein Trend zu regionalen Produkten (so auch regionale Versorger) abzeichne und in weiten Teilen der Bevölkerung ein hohes Interesse an erneuerbaren Energien und Nachhaltigkeit bestehe, z.B. indem man Strom selber produzieren wolle.
Anhand einer Studie der Universität Braunschweig beleuchtet Herr Türck in der Folge 6 Wärmeversorgungsvarianten unter verschiedenen Aspekten im Vergleich, wobei bei allen Varianten eine Photovoltaikanlage auf dem Dach sowie eine Stromanschluss enthalten ist:
- Photovoltaikanlage + Gasheizkessel + solarthermische Anlage (Warmwasser) + Strom
- Photovoltaikanlage + Wärmepumpe + Strom
- Photovoltaikanlage + Blockheizkraftwerk (mit Gasanschluss) + Strom
- Photovoltaikanlage + Biomassekessel (Pelletheizung) + Strom
- Photovoltaikanlage + Heizstab (Stromheizung) + Strom
- Photovoltaikanlage + Fernwärme + Strom
Hinsichtlich der Investitionskosten stelle sich im Vergleich die Variante des eigenen dezentralen Blockheizkraftwerks als teuerste dar, Gasheizkessel, Wärmepumpe und Fernwärmeanschluss seien hinsichtlich der Investitionskosten gemäß Studie prinzipiell ähnlich.
Herr Türck erläutert das insofern verfolgte Konzeptziel, die Investitionskosten preiswerter und somit den Fernwärmeanschluss attraktiver für die Bauherren zu machen. EWV veranschlage daher den Anschluss aller Häuser im Plangebiet ans Fernwärmenetz mit jeweils nur 1.000 Euro, im Vergleich zum Gasheizkessel, wo für den einzelnen Gasanschluss mit 6.000 Euro gerechnet werden müsse, woraus sich im hiesigen Fernwärmemodell eine deutliche Ersparnis im Vergleich zur Gasheizkessellösung ergebe.
Darüber hinaus biete EWV optional ein Pachtmodell für die o.g. Photovoltaikanlagen auf den Dächern an, um ebenfalls die Möglichkeit zu Senkung der Erstinvestitionen zu eröffnen.
Auch hinsichtlich der Betriebskosten biete sich die Fernwärme als günstigste Lösung an, dies auch unter Berücksichtigung künftiger Preissteigerungen (ca. 4% pro Jahr angenommen).
Angeboten werde ein Fernwärmevertrag für 10 Jahre, in dem 50 Euro Grundpreis/ Monat und ein verbrauchsabhängiger Preisbestandteil vorgesehen sind.
Hinsichtlich der Fragestellung, ob eine Wärmepumpe, die nur über Strom läuft, ggf. billiger wird, zeichne sich die Tendenz ab, dass auch die Strompreise steigen werden (wegen neuer Abgaben und Umlagen bspw. EEG-Umlage).
Hinsichtlich des gasbetriebenen Blockheizkraftwerks führt Herr Türck aus, dass die Erdgaspreise gewissermaßen am Ölpreis hängen, sie seien insofern volatil und eher gesunken. Beim Erdgas sei EWV als Versorger näher am Einkaufsmarkt und könne somit diese Preisvorteile an die Fernwärmeverbraucher weitergeben, dies sei auch in den Preisvertragsklauseln entsprechend berücksichtigt. Tendenziell sei Erdgas ein „marktgetriebener Preis“ mit viel Wettbewerb, wovon die Verbraucher in diesem Modell profitieren könnten.
Unter den Aspekten Klima und Umweltschutz sei die Fernwärme als beste Lösung klassifiziert worden, da das Blockheizkraftwerk mehr Energie erzeuge als die angeschlossenen Häuser verbrauchen, Klimaziele würden insofern mit Fernwärme besser erreicht, die CO²-Ersparnis liege bei ca. 1200 kg pro Jahr und Gebäude.
Zusammenfassend spreche vieles für die Fernwärmelösung, neben den o.g. niedrigeren Investitionskosten (um die 10.000 Euro weniger) im Vergleich zu Einzellösungen, habe der Bauherr zudem eine Kostensicherheit, da die Investitionskosten fix seien. Die Betriebskostenersparnis gegenüber den anderen Varianten liege bei voraussichtlich ca. 600 Euro, tendenziell eher steigend, weil die Strompreise voraussichtlich weiter steigen würden.
Zudem werde im Haus kein separater Heizraum benötigt und insofern 6-7 m² gebauter Raum gespart, auch dies falle bei einer herkömmlichen Preisspanne von 1000-2000 Euro Herstellungskosten pro m² ins Gewicht. Benötigt werde bei dem hiesigen System eine schrankgroße Übergabestation, es entfallen die sonst üblichen Wartungskosten, es werde ein 24h-Stunden-Service angeboten und im Falle von Störungen ein großer Pufferspeicher für ca. 6-7 Std. vorgesehen. Es gebe keine Lärmbelastung, keine Infraschall-Thematik wie bspw. bei den Wärmepumpen, zudem lasse sich bei solch einem zentralen System künftig ein Austausch besser vornehmen als vergleichsweise der Austausch vieler dezentraler Lösungen.
Abschließend erläutert er, dass erdgasbasierte Einzellösungen aufgrund der rechtlichen Rahmenbedinungen nur noch unter eingeschränkten Voraussetzungen möglich seien. Nach der Energieeinsparverordnung EnEV ergebe sich ein günstigerer Ausgangswert hinsichtlich der Primärenergiefaktoren bei Fernwärme, insofern könne man in der Gesamtenergiebilanz im Bereich der Wärmedämmung etwas einsparen und auch diesen Kostenvorteil an die privaten Bauherrn weitergeben.
Herr Stv. Heidenreich, Grüne-Fraktion, begrüße grundsätzlich neue Wärmeversorgungssysteme für neuere Baugebiete, er müsse für sich die heutige Präsentation jedoch noch einmal detailliert reflektieren.
Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum, bittet darum, dass die Präsentation in größerem Format dem Protokoll als Anlage beigefügt werden könne.
Herr Stv. Heidenreich, Grüne-Fraktion, äußert sich skeptisch angesichts des auf seine Nachfrage bestätigten Anschluss- und Benutzungszwanges für ein solches System. Die Preise für ein solches Neubaugebiet, wo Anschlusszwang bestehe, seien nach seiner Befürchtung höher, als in Bereichen, wo noch eine gewisse Konkurrenz bestehe, diesbezüglich gebe es auch Studien des Bundeskartellamtes. Er erkundigt sich daher in Richtung Verwaltung nach dem weiteren Vorgehen und inwieweit es noch alternative Anbieter gebe, da Konkurrenz den Wettbewerb und die Preisgestaltung belebe. Hinsichtlich des Energieträgers gebe er zu bedenken, dass die Gaspreise langfristig nicht bei dieser günstigen Preiskonstellation bestehen bleiben werden, da sie eng mit dem Erdölpreis gekoppelt seien. Er gehe zudem davon aus, dass sich auch die Entwicklung der Strompreise relativiere.
Herr Stv. K. Krämer, SPD-Fraktion, fragt bezüglich des Anschluss- und Benutzungszwanges nach, ob es dann keine alternative einzelne Heizmöglichkeit gebe und wie die Warmwasserversorgung erfolgen solle.
Herr Türck, EWV GmbH, führt aus, dass die Warmwasserbereitung zentral erfolge und mit einem Vorlauf von 90 Grad und einem Rücklauf von 70 Grad im jeweiligen Haus an der entsprechenden Übergabestation ankomme. Hinsichtlich des Anschlusszwanges führt er aus, dass die Fernwärmeversorgung in dieser Region noch nicht so ausgeprägt sei, anderenorts seien solche Systeme durchaus verbreitet und üblich und der Begriff insofern auch nicht so negativ belegt wie hier teilweise empfunden. Die Anschlussverpflichtung sei notwendig, weil die EWV GmbH als regionaler Versorger ihre Investitionen für das zentrale Blockheizkraftwerk refinanzieren müsse, dieses müsse aus kalkulatorischen Gründen auf ein definiertes Gebiet ausgelegt werden. Er zeigt anhand von Beispielrechnungen auf, dass es für den Bauherren hinsichtlich der Investitions- und Betriebskosten eine günstige Entscheidung sei.
Herr Stv. Loosz, SPD-Fraktion, erklärt, dass auch die SPD-Fraktion den Anschlusszwang mit Blick auf die Preise der künftigen Baugrundstücke anfangs skeptisch gesehen habe. Bei näherer Betrachtung könne der Investor jedoch nur bei Planungssicherheit eine Wirtschaftlichkeit erzielen und auch für die potentiellen Bauherren stellen die Beispielrechnungen ein gutes Angebot mit 1000 Euro für den Hausanschluss dar. Er bittet um Bestätigung, dass im Falle technischen Fortschritts bzw. einer günstigeren/ wirtschaftlicheren Lösung auch eine Umstellung der Zentrale und des angeschlossenen Systems möglich sei. Ansonsten nehme die SPD-Fraktion dieses heute so zur Kenntnis, stehe dem Projekt prinzipiell positiv gegenüber, werde aber auch noch weitere Informationen diesbezüglich einholen.
Die Technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg, weist hinsichtlich der Frage nach weiteren Anbietern darauf hin, dass die Maßnahmenpunkte des beschlossenen Klimaschutzkonzeptes vorsehen, für neue nachhaltige Energieversorgungskonzepte von Stadtquartieren insbesondere den lokalen Energieversorger ins Boot zu holen. Dieser Beschlusslage folgende sei zunächst der regionale Versorger zu diesem frühen Zeitpunkt der Machbarkeitsstudien eingebunden worden.
Herr Stv. F. Brandt, CDU-Fraktion, erklärt, dass die CDU-Fraktion den heutigen Beschlussvorschlag mittragen werde. Für die Bauwilligen sei es sicherlich eine gute Sache, wenn es geringere Investitionskosten gebe. Städtebaulich und ökologisch stelle ein solches Baugebiet am Naherholungsbereich ohne Kamine einen äußerst positiven Aspekt dar. Er fragt nach, inwieweit die EWV bereits Erfahrungswerte in anderen Baugebieten gesammelt habe, in denen ein solches Konzept bereits verwirklicht wurde, ob sich die Gaspreisentwicklung für dieses Gebiet positiv auswirke und ob sich die Vermarktung der Grundstücke im Hinblick auf den Anschluss- und Benutzungszwang negativ auswirke.
Herr Türck, EWV GmbH, weist darauf hin, dass die an das Projekt angeschlossenen Hauseigentümer hier von Synergien profitieren könnten, zumal EWV als Versorger große Mengen an Gas beziehe und insofern Preisvorteile an die Fernwärmekunden besser weitergeben könne als bei Privatendkunden, die lediglich Gas beziehen. Die EWV betreibe verschiedene Nahwärmenetze, diese seien völlig unproblematisch, jüngst sei auch in einem Neubaugebiet in Würselen, Kapellenfeldchen, ein solches Konzept realisiert worden, die kalkulatorischen Annahmen seien hier realistisch. Das Konzept für das Plangebiet sei im Prinzip eins zu eins übernommen worden. Dort sei man mit der Entwicklung sehr zufrieden. Lösungen mit Wärmepumpen zeigten sich in jüngerer Zeit mit Blick auf Wirkungsgrade und Infraschall nicht ganz unproblematisch. Die Vermarktung des Wohngebietes in solch einer prädestinierten Lage, stelle aus Sicht der EWV kein Problem dar. Es werde mit solchen Konzepten auch insbesondere eine Klientel angesprochen, die für Nachhaltigkeit und Klimaschutzthemen aufgeschlossen sei, gleichzeitig würden damit die Investitionskosten bzw. Baukosten für die Privaten gesenkt, da keine separate Heizanlage im Hause installiert werden müsse und gleichzeitig der sonst dafür erforderliche Raum im Haus gespart werden könne.
Herr Stv. Ünal, SPD-Fraktion, fragt nach, ob das System so ausgereift sei, dass man keinen Energieverlust durch die Transportstrecken zwischen Zentralanlage und Hausabnehmer erleide und ob noch Kapazitäten für den Anschluss von Nachbarstraßen im Nachhinein möglich seien. Außerdem fragt er nach, was mit Überschussstrom aus der Photovoltaikanlage geschehe.
Herr Türck, EWV GmbH, führt zu den Verlustbefürchtungen aus, dass es hier keine Probleme gebe und Nahwärmenetze erfahrungsgemäß sehr gut funktionieren, auch der Anschluss von Randgebieten an das Fernwärmesystem sei prinzipiell sinnvoll und technisch möglich. Photovoltaik erzeuge Strom, wenn die Sonne scheint. Das Problem bei diesen Anlagen sei die gleichzeitige Erzeugung und Verbrauch dieses Stroms. In zwei Jahren werde man schauen können, ob die Nachrüstung eines Speichers sinnvoll sei, da diese dann voraussichtlich angesichts erwarteten technischen Fortschritts besser und billiger werden.
Herr Stv. Heidenreich, Grüne-Fraktion, stellt eine Nachfrage zu den Konzeptalternativen und der Kombinationsmöglichkeit des zentralen Gasblockheizkraftwerks mit der einzelnen Photovoltaikanlage.
Herr Türck, EWV GmbH, fasst zusammen, dass sechs unterschiedliche Konzepte verglichen wurden und dementsprechend unterschiedliche Kombinationsmöglichkeiten. Die mögliche Ergänzung einer Photovoltaikanlage zur Stromproduktion sei in allen Varianten vorgesehen und im Hinblick darauf auch die entsprechende Dachflächenausrichtung nach Süden im Bebauungsplan berücksichtigt worden. Da die Wärmeversorgung im Nahwärmenetz über das Blockheizkraftwerk erfolge, sei hier nicht die Kombination mit solartechnischen Anlagen zur Wasseraufbereitung vorgesehen, sondern die Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung.
Herr Stv. Heidenreich, Grüne-Fraktion, könne an die Verwaltung gerichtet nachvollziehen, dass man sich für einen solchen Konzeptentwurf an den lokalen Versorger wende, er frage sich aber, ob für ein solches Nahwärmenetz nicht eine Ausschreibung erforderlich sei.
Die Technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg, erläutert, dass man auch dieses Thema, zu dem es vielfältige Rechtsmeinungen gebe, beleuchtet habe, und nach bisheriger Fallauslegung kein Ausschreibungserfordernis gesehen werde. Sie erinnert zudem mit Blick auf den örtlichen Konzessionär an die bekannten Rahmenbedingungen, wonach die Bereitstellung von Gasanschlüssen in Neubaugebieten unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Wirtschaftlichkeit stehe und hier nach etwaigen Alternativen gesucht werden müsse. Solche Nahwärmenetze seien anderenorts ganz üblich und verbreitet, insbesondere im Süddeutschen Raum, in Großstädten etc., dort auch teilweise betrieben von den jeweiligen Stadtwerken. Hinzu kämen auch die gestiegenen Anforderungen der Energieeinsparverordnung, wonach die Energiebilanz mit der letzten Änderung nochmals um 25 % effizienter werden müsse, was sich bei Einzellösungen Privater in entsprechend steigenden Baukosten niederschlage. Seit dem 01.01.2016 komme insofern der begünstigende Faktor von Nahwärmenetzen besonders zum Tragen, den der Gesetzgeber diesen Systemen zugestehe. Das steigende Interesse an solchen Lösungen zeige sich zur Zeit auch bei vielen Investorengesprächen, insbesondere im Bereich des Mehrfamilienhausbaus.
Herr Stv. Schmidt-Schwan, ohne Parteizugehörigkeit, erkundigt sich nach der Länge der Vertragslaufzeit und merkt an, dass dies seiner Meinung nach ein gewisses Monopol darstelle.
Herr Türck, EWV GmbH, erläutert, dass der Vertrag gemäß aktueller Rechtslage über eine überschaubare Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen werde. Es sei keinesfalls vorgesehen, die Bauherren mit einem solchen Vertrag zu „geißeln“, das könne man sich als regionaler Versorger auch nicht erlauben. Es handele sich hier um ein Vertragswerk, das dem von der AGFW vorgegebenen Rahmenfernwärmevertrag entspreche, man greife insofern transparent auf übliche Indizes zurück.
Herr Stv. Heidenreich, Grüne-Fraktion, frage sich, wie das Verfahren nun weitergehen solle. Er regt an, den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, dass die Ergebnisse dieser Prüfung dem Ausschuss für Stadtentwicklung zur weiteren Beratung nochmals vorgelegt werden, er gehe davon aus, dass dies auch so beabsichtigt sei.
Zum Abschluss merkt er an, dass es Gebiete gebe, wo kein Anschluss- und Benutzungszwang bestehe. Das Bundeskartellamt habe tendenziell festgestellt, dass die Preise dort niedriger seien als in den Anschlusszwanggebieten. Er erinnert daran, dass in der Vergangenheit auch das Hallenbad auf eine Holzhackschnitzelheizung umgestellt worden sei, weil die damalige Fernwärmelösung zu teuer gewesen sei.
Prinzipiell sei eine Kraft-Wärme-Kopplung begrüßenswert, seine Fraktion müsse das Konzept jedoch zunächst weiter prüfen, bevor man sich bei der nächsten Beratung positioniere.
Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum, stellt eine Frage zur Abrechnung der Verbräuche. Herr Türck, EWV GmbH, erklärt dazu, dass man eine Grundgebühr (ca. 50 Euro/Monat) und eine verbrauchsabhängige Gebühr (anhand eines Zählers) bezahlen müsse.
Zum Abschluss hinterfragt der Vorsitzende, Herr Stv. Plum, was geschehen werde, wenn sich nach 10 Jahren die Mehrheit der Anwohner gegen das Fernwärmenetz entscheide, bspw. weil EWV in dieser Zeit nicht gut gearbeitet habe.
Herr Türck, EWV GmbH, versichert, dass ihm aufgrund der bisherigen Erfahrungen keine Gründe einfallen, weshalb ein solches System nicht funktionieren sollte. Er gehe vielmehr davon aus, dass der Einzelne mit seiner dezentralen Heizung mehr Probleme habe, als diejenigen, die an solch eine Zentrale angeschlossen sind. Er gehe davon aus, dass etwaige Skeptiker nach kurzer Zeit bemerken werden, wie einfach und komfortabel diese Rundum-Lösung sei.
Herr Stv. K. Krämer, SPD-Fraktion, fragt ergänzend, inwieweit es eine Möglichkeit gebe, bei Unzufriedenheit nach Ablauf der 10 Jahre Vertragslaufzeit, dieses System zu kündigen oder im Laufe der Jahren einen offenen Kamin einzubauen.
Herr Türck, EWV GmbH, erläutert, dass die maximal zehnjährige Vertragslaufzeit den rechtlichen Rahmenbedingungen entspreche, EWV gehe jedoch aufgrund der vorbeschriebenen Vorteile davon aus, dass sich diese Vertragslaufzeit danach verlängere. Die Frage impliziere ja den weiteren Aspekt, was nämlich in dem Fall passiere, dass eine Hälfte des Plangebietes abspringen wolle und die andere Hälfte die Versorgung über EWV fortsetzen wolle. Es handele sich bei Fernwärmenetzen um gute, laufende Systeme, insofern gehe man unter Nachhaltigkeitsaspekten von einer Fernwärmeversorgung über die gesamte Lebensdauer der Häuser aus. Vor diesem Hintergrund sei EWV natürlich bestrebt, das System und die Preise so zu gestalten, dass keiner abspringt.
Frau Lo Cicero-Marenberg, Technische Beigeordnete, erklärt, dass das Planverfahren ja noch nicht so weit fortgeschritten sei. Diesbezügliche Festsetzungen wie der Ausschluss von Kaminen zu Heizzwecken etc. seien im B-Plan, solange das Energiekonzept noch nicht feststehe, bislang nicht enthalten. Erklärtes Ziel sei es aber, dieses Gebiet möglichst immissionsfrei anzulegen im Sinne des Klimaschutzkonzeptes, auch angesichts der Nähe zum Naherholungsbereich, so dass dies ggf. im weiteren Verlauf betrachtet und explizit definiert werden müsse.
Herr Stv. Heidenreich, Grüne-Fraktion, weist darauf hin, dass es auch andere Möglichkeiten gebe, eine gute CO² Bilanz zu erzielen, wie z.B. mit einer guten Pelletheizung. Man müsse ja nicht unbedingt einen offenen Kamin einbauen, wenn man nach zehn Jahren mit diesem System nicht mehr zufrieden sei.
Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum, merkt an, dass angesichts der erläuterten Energiebilanz die Dämmung der Häuser im Fernwärmenetz ja nicht so stark sein müsse wie bei einem herkömmlichen Heizsystem. Wenn jemand nach zehn Jahren aussteigen wolle, frage er sich, ob die Dämmung am Haus dann nicht zu schwach für eine andere Heizart sei.
Frau Lo Cicero-Marenberg, Technische Beigeordnete, bestätigt, dass man sich mit dieser Fragestellung im komplexen Bereich der EnEV befinde. Wenn der Heizträger ausgetauscht werden solle und man sich in einem baurechtlichen Genehmigungsverfahren befinde, könne der Fall eintreten, dass der erforderliche Gesamt-EnEV-Nachweis für das Gebäude nicht mehr erfüllt würde, wenn ein ungünstigerer Energieträger gewählt werde. Bei der Pellet-Heizung, die auf regenerativer Energie beruht und einen vergleichbar günstigen Ausgangswert aufweise wie die Nahwärme, bestehe diese Problematik weniger, wohl aber bei einer dezentralen erdgasbasierenden Lösung, wobei hier bekanntermaßen keine Gasleitung in der Straße vor dem Haus liege. Auch eine Öltanklösung sei aufgrund ihres schlechten bilanziellen Ausgangswertes nicht genehmigungsfähig.
Zur Frage von Herrn Stv. Heidenreich zum weiteren Verfahren weist Frau Lo Cicero-Marenberg darauf hin, dass die Entwicklung des Baugebietes per Beschlusslage durch die Bauland GmbH erfolgen solle. Insofern obliegen dieser auch die Erschließungsthematiken, zu denen auch das Energieversorgungskonzept zähle. Dort werde das Konzept nun ebenfalls entsprechend geprüft, da die Anschlussnahme an das zentrale Fernwärmenetz auch in privatrechtlichen Verträgen seitens des Veräußerers mit den künftigen Erwerbern vorgesehen werden.
Herr Stv. Heidenreich, Grüne-Fraktion, bezieht sich auf seinen Ergänzungsvorschlag zum Beschluss, dass die Ergebnisse dem Ausschuss für Stadtentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt werden.
Herr Stv. Mortimer erklärt für die ABU-/FDP-Fraktion, dass sie das Energiekonzept zur Kenntnis nehmen und dem Beschlussvorschlag folgen wollen. Alles andere liege in den Händen der Bauland GmbH, die das Baugebiet erschließe und vermarkte.
Herr Stv. Plum, Vorsitzender des Ausschusses, stellt den Antrag der Grüne-Fraktion zur Erweiterung des Beschlusses zur Abstimmung:
„Die Ergebnisse dieser Prüfung werden dem Ausschuss für Stadtentwicklung zur weiteren Beratung nochmals vorgelegt.“
Dieser wird mit Mehrheit (bei 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen) abgelehnt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt das, seitens der EWV GmbH für die Plangebiete der Bebauungspläne Nr. 328 - Am Weiher und Nr. 329 - Am Tierpark untersuchte Energiekonzept eines Nah- bzw. Fernwärmenetzes in Kombination mit Solaranlagen zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgestellte Energiekonzept planerisch weiterzuverfolgen und in Abstimmung mit dem Erschließungsträger technisch und wirtschaftlich sowie unter Vermarktungsaspekten zu prüfen.
Anlagen
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