Beschlussvorlage - 2024/0086/A60

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt nimmt das Rechnungsergebnis der FreizeitObjekte Gesellschaft Alsdorf mbH für die Stadthalle im Jahr 2023 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Im Haushaltsjahr 2023 wurden der FreizeitObjekte Gesellschaft Alsdorf mbH (FOGA) für die Bewirtschaftung der Stadthalle Finanzmittel in Höhe von 60.000 Euro für Betriebskosten und 80.000 Euro Bauunterhaltsmittel zur Verfügung gestellt. Die Nachweise über die Verwendung der Mittel wurden der Verwaltung vorgelegt. Eine Übersicht der Jahresabschlüsse 2010 bis 2023 ist als Anlage beigefügt.

 

Darstellung der Rechtslage:

Das Pachtverhältnis zwischen der Stadt Alsdorf und der FreizeitObjekte Gesellschaft Alsdorf mbH basiert auf einem Vertrag vom 20.02.1996 und einer Zusatzvereinbarung vom 17.09.2018. Hierin ist festgelegt, dass der FOGA jährlich Budgets für Betriebskosten (Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Entwässerung, Schornsteinfeger und Versicherungen) und Bauinstandhaltung sowie bei Bedarf für Investitionen bereitgestellt werden.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Dem ausgezahlten Betriebskostenbudget in Höhe von 60.000 Euro stehen 78.585,61 Euro tatsächliche Aufwendungen gegenüber. Nach Verrechnung des Betriebskostenanteils einer im Jahr 2023 eingenommenen Nebenkostenerstattung für das Jahr 2022 in Höhe von 11.091,11 Euro verbleiben Mehrausgaben von 7.494,50 Euro.

 

Für die bauliche Unterhaltung der Stadthalle wurde ein Budget in Höhe von 80.000 Euro gewährt, dem 79.549,98 Euro an Bauunterhaltskosten gegenüberstehen. Nach Verrechnung des Bauunterhaltskostenanteils einer im Jahr 2023 eingenommenen Nebenkostenerstattung für das Jahr 2022 in Höhe von 6.930,41 Euro ergibt sich ein Minderbedarf von 7.380,43 Euro.

Für die Installation einer Hocheffizienzpumpe für die Heizungsanlage und die Umrüstung der Saalbeleuchtung auf LED wurden Investitionsmittel in Höhe von 99.582,68 Euro durch die FOGA verausgabt. Hiervon wurde ein Anteil in Höhe von 52.664,78 Euro aus der Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen refinanziert.

In den gezahlten Rechnungen sind Vorsteuerbeträge in Höhe von 10.528,06 Euro für die Bewirtschaftung und 15.899,76 Euro für die Investitionsmaßnahmen enthalten. Diese werden beim Finanzamt geltend gemacht.

Insgesamt geht aus der Bewirtschaftung der Stadthalle im Jahr 2023 ein Mehrbedarf von 114,07 Euro hervor. Gedeckt werden kann dieser Mehrbedarf durch den oben genannten Vorsteuerabzug für die Bewirtschaftungstätigkeit. Der Mehrbedarf wurde auf das von der FOGA verwaltete Treuhandkonto erstattet.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

  • entfällt -

 

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

 gez. Dziatzko

Technischer Dezernent

 

  gez. Hafers

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.05.2024 - Hauptausschuss - zur Kenntnis genommen