Beschlussvorlage - 2014/0461/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf stimmt der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 1.705.627 € im Bereich der Personalaufwendungen zu.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

 

Die Haushaltssatzung 2014 etatisiert für das Haushaltsjahr 2014 Personal- und Versorgungsaufwendungen in einer Gesamthöhe von 20.579.925,00 €. Zum 31.08.2014 sind hier Aufwendungen in Höhe von 13.850.867 € zu verzeichnen.

 

 

Nach der Prognose im Rahmen des II. Budgetberichtes der Stadt Alsdorf ist von Personalaufwendungen in Höhe von  rd. 22.285.552 € auszugehen, so dass bis zum Jahresende die etatisierten Personalaufwendungen um rd. 1,706 Mio. € überschritten werden. Obwohl in den vergangenen Monaten Führungsstellen nicht wiederbesetzt bzw. organisatorisch anders aufgeteilt wurden, wurden der Stadt insbesondere in Folge gesetzlicher Auflagen Mehraufgaben aufgebürdet, die personelle Mehraufwendungen erforderlich machten.

 

 

Die nachfolgenden Mehraufwendungen, die sich im Wesentlichen wie folgt zusammensetzen, können durch die erzielten Einsparungen nicht gedeckt werden.

 

 

Bedingt durch die derzeitige Personalsituation bei der Feuer- und Rettungswache konnte die Einhaltung der europäischen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nicht gewährleistet werden. Daher hat der Verwaltungsvorstand beschlossen, geleistete Überstunden für Feuerwehrleute auszuzahlen, so dass hierdurch Mehraufwendungen von rd. 150 T. € entstanden sind.

 

 

In der prognostizierten Steigerung der Bezüge zum 31.12.2014 sind u.a. Personalkosten für nicht geplante Einstellungen enthalten. So wurden z.B. im Jahr 2013 zwei Brandmeisteranwärter und zum 01.01.2014 sechs Rettungsassistenten/innen neu eingestellt, deren Personalkosten mit rund 275 T. € zu Buche schlagen.

 

 

Darüber hinaus mussten in verschiedenen Verwaltungsbereichen bisher nicht besetzte Stellen bzw. eingerichtete Stellen neu besetzt werden, so dass auch hier Mehrkosten in Höhe von rd. 84 T. € entstanden sind.

 

 

Des Weiteren sind für geleistete Überstunden, erfolgte Höhergruppierungen sowie Steigerungen bei der leistungsorientierten Bezahlung nach dem TVöD Mehraufwendungen in Höhe von rd. 140 T. € entstanden.

 

 

Die im Jahr 2014 erfolgten Tarifabschlüsse sehen eine Tarifsteigerung von 3 % für tariflich Beschäftigte sowie 2,8 % für Beamte vor. Der Tarifabschluss bedeutet für die Stadt Alsdorf einen zusätzlichen Mehraufwand von rd. 545 T. €.

 

 

Bedingt durch die v. g. Mehraufwendungen steigen auch die Arbeitgeberanteile zur ZVK und Sozialversicherung um rd. 200 T. €.

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Mehraufwendungen begründen sich mit einer Steigerung der Beiträge zur Versorgungskasse sowie damit verbundenen erhöhten Zuführungen zu Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt rd. 300 T. €.

 

 

Die Überschreitung ist als sachlich und zeitlich unabweisbare Aufwendung und Auszahlung im Sinne des § 83 Abs. 1 GO NRW anzusehen.

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Auswirkungen

 

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.705.627 € werden durch Schlüsselzuweisungen vom Land sowie durch Minderaufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage/Fonds Deutsche Einheit gedeckt.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

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Beschlüsse

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13.11.2014 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen