Beschlussvorlage - 2014/0498/3.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die bisher über Bildung und Teilhabe (BuT) mit Bundes- und Landesmittel finanzierte Schulsozialarbeit an den Grundschulen und weiterführenden Schulen in Alsdorf wird,  befristet bis 31.07.2016, fortgeführt.

 

Hierfür werden für das Haushaltsjahr 2015 237.510,00 € und für das Haushaltsjahr 2016 118.755,00 € eingestellt.

 

Bund und Land NRW sind dringend aufgefordert, Schulsozialarbeit als staatliche Aufgabe anzuerkennen und entsprechend zu finanzieren.

 

Der 3. Appell der Hauptverwaltungsbeamten in der StädteRegion zur Fortführung der Schulsozialarbeit mit Bundes- und Landesmitteln wird ebenso unterstützt wie der Aufruf der Jugendamtsleiter in NRW zur Erhaltung der Schulsozialarbeit als Teil des Bildungs- und Teilhabepaketes (Anlage 1  und 2 zu TOP 2014/0498) wird ausdrücklich begrüßt.

 

alternativ

 

Die Schulsozialarbeit ist als Teil der Bildungslandschaft verpflichtende, staatliche Aufgaben in der Verantwortung des Bundes für Teilhabe und des Landes NRW für Bildung.

 

Die Fortführung der Schulsozialarbeit durch die Stadt Alsdorf mit eigenen Haushaltsmitteln wird abgelehnt, da es sich um die Übernahme neuer Aufgaben handelt, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Mit Wirkung zum 01.04.2011, in wesentlichen Teilen rückwirkend zum 01.01.2011, ist das „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des II. und XII. Buches Sozialgesetzbuch“ in Kraft getreten. Teil dieses Gesetzes ist das Bildungs- und Teilhabepaket, das u. a. die Bereitstellung von Bundesmitteln für Schulsozialarbeit vorsieht.

 

In der Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2013 hat der Bund für die Einrichtung von zusätzlicher Schulsozialarbeit eine höhere Beteiligung zu den Kosten der Unterkunft an die Träger der Leistungen nach dem SGB II übernommen.

 

Für die Stadt Alsdorf standen jährlich 237.510,00 € zur Verfügung.

 

Am 22.07.2011 hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Alsdorf entschieden, dass der Verein für allgemeine- und berufliche Weiterbildung e. V., Alsdorf (VabW), Anstellungsträger der Schulsozialarbeiter/innen  in Alsdorf wird, bei gleichzeitiger Fachaufsicht durch das Jugendamt der Stadt Alsdorf in enger Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung.

 

Zum 01.11.2011 bzw. 01.12.2011 wurden 7 Schulsozialarbeiter/innen mit einem Beschäftigungsumfang zwischen 20 und 40 Wochenstunden eingestellt.  Zurzeit – Stand 01.08.2014 – sind 8 Schulsozialarbeiter/innen mit 4,7 Stellenanteilen an allen Alsdorfer Schulen eingesetzt.

 

Die Arbeitsverträge sind wegen auslaufender bzw. ausgeschöpfter BuT- Mittel  bis 31.12.2014 befristet.

 

Schulsozialarbeit ist eine wesentliche Grundlage zur Unterstützung gefährdeter und benachteiligter Kinder und Jugendlichen, die den Weg in Jugendfreizeiteinrichtungen, Vereine, Beratungsstelle oder alternative Hilfsangebote, alleine nicht finden. Sie leistet einen wichtigen Beitrag im präventiven Sinne zur Verbesserung der Entwicklungschancen für Kinder und Jugendliche in unserem Land.

 

Bei der Schulsozialarbeit handelt es sich um die spezielle Tätigkeit von sozialpädagogischen Fachkräften der Jugendhilfe an Schulen. Sie ist die ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe für Schülerinnen und Schüler im Zusammenwirken mit der Schule. Durch Förderung der individuellen sozialen Entwicklung der Schüler/innen wie auch durch die Zusammenarbeit mit Schule und Eltern sowie den Institutionen  werden Konfliktpotentiale abgebaut und Möglichkeiten für eine wirksamere Bildungs- und Sozialisationsarbeit an der Schule aufgebaut. Schulsozialarbeit versteht sich als präventive Jugendhilfe zur Förderung von jungen Menschen im schulpflichtigen Alter.

Einen besonderen Stellenwert hat die Beratung in der Einzelfallhilfe, die von allen Zielgruppen (Schüler, Eltern, Lehrer) stark beansprucht wird. Das inhaltliche Spektrum reicht von Beziehungskonflikten, Überforderungssituationen, Integrationsschwierigkeiten, Schulangst bis hin zu Schulverweigerung. Sie erkennen auch Defizite in den Familien und wirken so präventiv. Die Schwerpunkte an den einzelnen Schulen entwickeln sich individuell nach den örtlichen Gegebenheiten.

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben 494 Kinder von insgesamt 1.400 anspruchsberechtigten Kindern insgesamt 1.126 Anträge zur persönlichen Unterstützung gestellt. Diese Anträge beziehen sich auf Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung und soziale Teilhabeleistungen. (vgl. Mitteilungsvorlage vom 08.11.2011, Vorlagennummer 2011/0206-E 1 der StädteRegion Aachen).

Durch diese wertvolle Arbeit der Schulsozialarbeit werden oftmals kostenintensive Maßnahmen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nicht mehr erforderlich. Hieraus ergeben sich voraussichtlich Einsparungen im städtischen Haushalt, insbesondere im ambulanten Bereich.

 

Wie dem heutigen Tagesordnungspunkt 2014/0504 zu entnehmen ist, insbesondere in der Anlage  zu TOP 2014/0504 Seite 2, sind die Fallzahlen im Bereich der ambulanten erzieherischen Hilfen (sozialpädagogische Familienhilfen, Erziehungsbeistandschaften) von 236 (Stand IV Quartal  2011) auf 170 (Stand III Quartal  2014) zurück gegangen.

 

Diese positive Entwicklung ist maßgeblich auf den Einsatz der Schulsozialarbeiter/Innen zurück zu führen, insbesondere mit präventiven Angeboten, die im Vorfeld erzieherischer Hilfen  greifen.

 

Der im Zeitraum des Einsatzes der Schularbeiter/Innen erreichte Rückgang ambulanter Hilfen um 66 Fälle hat nachweislich zu einer Dämpfung des Kostenanstieges geführt.

 

Bei einer durchschnittlichen Hilfedauer von 12 Monaten und 24 Fachleistungsstunden pro Monat bei einem Stundensatz von 45,00 € ergibt sich folgende Berechnung/Kostenersparnis:

 

24 Stunden x 66 Fälle = 1.584 Stunden x 45,00 € = 71.280,00 € x 12 Monate = 855.360,00 €

 

Die von einer breiten Basis überzeugter Akteure  getragenen Bemühungen zur Fortführung der durch Bund und Land finanzierten Schulsozialarbeit sind bisher insgesamt ohne konkreten Erfolg geblieben. Auch wenn ggfl. perspektivisch eine Lösung auf Bundes- /Landesebene erwartet werden kann (muss), ist es nachdrückliches Anliegen der Verwaltung, zum jetzigen Zeitpunkt kein unverantwortliches Vakuum eintreten zu lassen und die Schulsozialarbeit in bisherigem Umfang an den Grundschulen und weiterführenden Schulen der Stadt Alsdorf zunächst durch eine zeitlich befristete Verlängerung der Beschäftigungsverhältnisse der Fachkräfte bis zum Schuljahresende 2015/2016 fortzuführen.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt Soziales 05-02-04

 

Durch den Ausfall der BuT-Mittel sind für das Haushaltsjahr 2015 237.510,00 € und für das Haushaltsjahr 2016 118.755,00 € bereit zu stellen.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Schulsozialarbeit verfolgt das Ziel der Integration junger Menschen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt durch Bildung sowie den Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut und sozialer Exklusion / Ausschließung. Sie leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Entwicklung und Förderung der Zukunftsgeneration in der Stadt Alsdorf.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

02.12.2014 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Erweitern

04.12.2014 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen