Beschlussvorlage - 2014/0499/3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Frühe Hilfen in Alsdorf hier: Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
02.12.2014
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Alsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
04.12.2014
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt:
- Das Präventionskonzept „Frühe Hilfen“ in Alsdorf weiter zu entwickeln. Das Konzept orientiert sich an den Vorgaben der Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen.
- Der Rat der Stadt stimmt dem Präventionskonzept „Frühe Hilfen“ in Alsdorf und in der StädteRegion Aachen (Anlage 1 zu TOP 2014/0499) zu.
- Er beauftragt die Verwaltung „Frühe Hilfen“ gemeinsam mit dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Aachen, der Gesundheitshilfe und den weiteren Netzwerkpartnern umzusetzen.
- Er stellt fest, dass die Frühen Hilfen durch den weiteren Aus- und Aufbau in Alsdorf insgesamt neue, positive Ansätze erhalten hat und der präventive Kinderschutz weiter gestärkt wurde.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Bundesweit stehen die Jugendämter vor einer Vielzahl von aktuellen Herausforderungen. Im hohen Maße sehen sich die Jugendämter, auch das Jugendamt der Stadt Alsdorf, konfrontiert mit einer erheblichen Zunahme von Kindeswohlgefährdungen, steigenden Kosten bei den erzieherischen Hilfen, den Eingliederungshilfen und einer wachsenden Kinderarmut.
Diese besorgniserregende Entwicklung kann nicht hingenommen werden. Aufgabe der Jugendhilfe ist es, ungünstige Entwicklungs- und Lebenschancen zu vermeiden.
Dabei ist der Zusammenhang zwischen materieller Armut und Bildungs- sowie Erziehungsarmut besonders zu fokussieren.
Die Verwaltung geht davon aus, dass mit den Frühen Hilfen zugleich ein erheblicher Beitrag zur Vermeidung kostenträchtiger Erziehungshilfen und somit ein wirksamer Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet wird (vgl. Kosten und Nutzen Früher Hilfen, NZFH 2011).
Der Jugendhilfeausschuss hat richtungsweisend bereits in seiner Sitzung vom 13.12.2007 dem Handlungs- und Umsetzungskonzept des Jugendamtes zum dauerhaften gesetzlichen Schutzauftrag gem. §8a SGB VIII zugestimmt. Das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen e.V. wurde mit der Durchführung des Projektes „StARTeKLAR“ –Frühe Hilfen für Familien in Alsdorf per Vertrag, datiert vom 24.10.2008, mit der Aufgabenerfüllung beauftragt. Die Kooperation hat das Ziel, durch Prävention, Früherkennung, Beratung, Krisenintervention und rechtzeitige Hilfegewährung der Vernachlässigung von Kindern entgegen zu wirken.
In seiner Sitzung vom 28.05.2008 hat der Jugendhilfeausschuss dem Handlungs- und Umsetzungskonzept zum Aufgabenbereich Frühe Hilfen/Kinderschutz in der Städteregion Aachen zugestimmt.
In der Sitzung vom 04.12.2012 ist die Umsetzung und Mittelverteilung der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“, des Landes NRW dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt worden. Die Bundesmittel werden für das Projekt Familienhebammen und für das Ehrenamtler-Projekt „Wellcome“ vollständig eingesetzt.
In den folgenden Jahren ist der Jugendhilfeausschuss der Stadt Alsdorf über den Sachstand der Kooperation und über die zahlreichen Initiativen in der Städteregion Aachen und innerhalb der Stadt Alsdorf regelmäßig informiert worden.
Die gemeinsam mit den freien Trägern im Netzwerk „Frühe Hilfen in Alsdorf“ entwickelten Frühen Hilfen beinhalten zahlreiche Maßnahmen zur Förderung von Familien.
Frühe Hilfen sind Unterstützungssysteme und Hilfsangebote für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren. Frühe Hilfen zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Sowohl die frühzeitige Förderung von Kindern und Familien, als auch eine mögliche Vermeidung von Vernachlässigung in schwierigen Lebensverhältnissen, die bedingt sind durch Armut, Trennung oder andere Umstände, stehen im Vordergrund. Die Angebote sind aufeinander abgestimmte Unterstützungsangebote im Rahmen des Netzwerkes Frühe Hilfen in Alsdorf und Frühe Hilfen/Kinderschutz in der Städteregion Aachen.
Die zahlreichen Initiativen und die enge Kooperation der Jugendämter sowie der Gesundheitshilfe untereinander finden bundesweite Beachtung und wurden durch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen ausgezeichnet.
Derzeitige Angebote im Rahmen Frühe Hilfen
- Unterstützung und Beratung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst und der Beistandschaften
- Installation von Hilfen zur Erziehung bei Bedarf durch den Allgemeinen Sozialen Dienst
- Sozialmedizinischer Beratungsdienst der StädteRegion Aachen, Beratung der Mütter nach Geburt in den Krankenhäusern
- Vermittlung von Familienhebammen
- Wellcome, Vermittlung von Ehrenamtlern zur Unterstützung in den ersten Wochen nach Geburt
- Beratungsangebot zur Einhaltung von U-Untersuchungen
- Babybegrüßungsdienst
- Beratung durch die Beratungsstellen der Caritas, dem Sozialdienst Katholischer Frauen und der Diakonie
- Angebote der Familienzentren (siehe kita.alsdorf.de)
- Angebote des Helene Weber Hauses
- Angebote der Volkshochschule
- Mutter-Kind-Kuren, Beratung durch die Diakonie
- Beratungsangebote durch Gynäkologen und Hebammen
- Geburtsvorbereitungskurse und Elternkompetenztrainings
- Babyclubs und Krabbelgruppen
- Beratung zu Betreuungsplätzen
- Elterncafe „Kiwi“
- Beratungsangebote im ABBBA e.V., Alsdorfer Bildungs-,Beratungs- und Begleitungsangebote
- weitere Infos unter www.imblick.info und www.starteklar.de und im Beratungszentrum ABBBA e.V., Otto-Wels.Str. 2b, 52477 Alsdorf
Mit finanzieller Unterstützung der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ hat das Jugendamt die Förderbausteine „Familienhebammen“ und den „Aufbau von Ehrenamtsstrukturen“ umgesetzt.
Aufgrund einer neuen Förderrichtlinie des Bundes muss für eine weitere finanzielle Förderung zwingend eine Absichtserklärung zur Unterstützung der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ im Rahmen eines Ratsbeschlusses eingeholt werden.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
1. Die Projekte Familienhebammen und Wellcome werden ausschließlich aus Fördermitteln der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ des Landes NRW finanziert.
Das Jugendamt der Stadt Alsdorf erhält aus dem Bundesprogramm seit dem Jahre 2012 jährlich 20.205,00 €. Ab dem Jahr 2015 wird voraussichtlich ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 28.398,00 € gewährt. Eigenmittel sind nicht erforderlich.
2. Für das Projekt „Starteklar“ erhält das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung einen Personal- und Sachkostenzuschuss in Höhe von jährlich bis zu 35.000 €. Siehe Produktgruppe 06-03 –Pädagogische und wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen und ihre Familien.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Das Babybegrüßungspaket und das Netzwerk „Frühe Hilfen“ ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe und trägt aktiv zur Sicherung des Kindeswohls bei. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus den §§ 1, 8a und 27 ff. SGB VIII und §§ 1,2 und 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz -KKG.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
488,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
253,8 kB
|
