Beschlussvorlage - 2010/0404-2.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

 

a)      beschließt die Aufstellung zur Flächennutzungsplan - Änderung Nr. 18 – Busch-Vereinsheim -. Die genaue Abgrenzung des Plangebiets geht aus dem beigefügten Lageplan hervor (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses wird.

b)      beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit  gemäß § 3 ­Abs.1 BauGB und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Lage des Plangebietes

 

Das Plangebiet zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 1) liegt südlich des Stadtteils Busch. Es wird im Süden durch die “Herzogenrather Straße”, und im Westen durch die “Alte Aachener Straße” begrenzt. Nördlich und östlich bildet die Bahntrasse der EuregioBahn die Grenze des Gebietes. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 1,2 ha.

 

Planerische Rahmenbedingungen

 

Der Gebietsentwicklungsplan - GEP - stellt für die Fläche des Plangebietes “Schutz der Natur” sowie “Regionale Grünzüge” dar.

 

Der Flächennutzungsplan 2004 stellt für den gesamten räumlichen Geltungsbereich der FNP Änderung Nr. 18 - Busch-Vereinsheim - “Naturnahe Grünflächen” dar. Das Plangebiet liegt derzeit im Außenbereich nach § 35 BauGB.

 

Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes II, der das Entwicklungsziel 1.1. darstellt.

 

Im Parallelverfahren wird die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 -Busch-Vereinsheim- durchgeführt.

 

Anlass und Ziel der Flächennutzungsplan-Änderung

 

Auf der zu beplanenden Fläche soll ein Vereinsheim für den Spielmannszug Alsdorf Busch entstehen. Die Nutzung des Vereinsheimes soll vornehmlich als Proberaum für musikalische Zwecke dienen. Da hierdurch Lärmemissionen zu erwarten sind, soll das Vereinsheim außerhalb von zusammenhängender Bebauung entstehen.

 

Die zu beplanende Fläche liegt unmittelbar südlich der Bahntrasse, welche auch gleichzeitig die südliche Bebauungsgrenze des Ortsteils Busch bildet. Westlich des Plangebietes auf der gegenüberliegenden Seite der “Alten Aachener Straße” besteht vereinzelte Bebauung. Somit ist das Plangebiet noch im direkten Zusammenhang mit dem Ortsteil Busch verbunden. Daher kann die Entwicklung des Plangebietes als Arrondierung des Ortsteilrandes von Busch verstanden werden. 

 

Inhalt der Flächennutzungsplan-Änderung

 

Mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 soll die gegenwärtige Ausweisung „Naturnahe Grünfläche“ (Anlage 2) in „Sondergebiet – Vereinsheim“ (Anlage 3) geändert werden.

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 –Busch-Vereinsheim- wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches - BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) durchgeführt, in der zuletzt geänderten Fassung.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Keine

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Der ökologische Ausgleich zum Eingriff wird im Parallelverfahren zum Bebbauungsplan Nr. 313 - Busch-Vereinsheim - ermittelt. Durch die Errichtung des Vereinsheims wird das Vereinsleben im Stadtteil Busch gestärkt und gefördert.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.03.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen