Beschlussvorlage - 2010/0404-2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächennutzungsplan 2004 - 18. Änderung - Busch-Vereinsheim - hier: a) Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr.18 - Busch-Vereinsheim - b) Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung und Behördenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Berichterstattung:
- Herr Richter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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25.03.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
a)
beschließt
die Aufstellung zur Flächennutzungsplan - Änderung Nr. 18 –
Busch-Vereinsheim -. Die genaue Abgrenzung des Plangebiets geht aus dem
beigefügten Lageplan hervor (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses
wird.
b)
beschließt die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB
Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet zur 18. Änderung des
Flächennutzungsplans (Anlage 1) liegt südlich des Stadtteils Busch. Es
wird im Süden durch die “Herzogenrather Straße”, und im Westen
durch die “Alte Aachener Straße” begrenzt. Nördlich und östlich bildet
die Bahntrasse der EuregioBahn die Grenze des Gebietes. Die Größe des
Plangebiets beträgt ca. 1,2 ha.
Planerische Rahmenbedingungen
Der Gebietsentwicklungsplan - GEP -
stellt für die Fläche des Plangebietes “Schutz der Natur” sowie
“Regionale Grünzüge” dar.
Der Flächennutzungsplan 2004 stellt für den gesamten räumlichen
Geltungsbereich der FNP Änderung Nr. 18 - Busch-Vereinsheim - “Naturnahe
Grünflächen” dar. Das Plangebiet liegt derzeit im Außenbereich nach § 35
BauGB.
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des
Landschaftsplanes II, der das Entwicklungsziel 1.1. darstellt.
Im Parallelverfahren wird die 18. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2004 -Busch-Vereinsheim- durchgeführt.
Anlass und Ziel der Flächennutzungsplan-Änderung
Auf der zu beplanenden Fläche soll
ein Vereinsheim für den Spielmannszug Alsdorf Busch entstehen. Die Nutzung des
Vereinsheimes soll vornehmlich als Proberaum für musikalische Zwecke dienen. Da
hierdurch Lärmemissionen zu erwarten sind, soll das Vereinsheim außerhalb von
zusammenhängender Bebauung entstehen.
Die
zu beplanende Fläche liegt unmittelbar südlich der Bahntrasse, welche auch
gleichzeitig die südliche Bebauungsgrenze des Ortsteils Busch bildet. Westlich
des Plangebietes auf der gegenüberliegenden Seite der “Alten Aachener
Straße” besteht vereinzelte Bebauung. Somit ist das Plangebiet noch im
direkten Zusammenhang mit dem Ortsteil Busch verbunden. Daher kann die
Entwicklung des Plangebietes als Arrondierung des Ortsteilrandes von Busch
verstanden werden.
Inhalt der Flächennutzungsplan-Änderung
Mit der 18.
Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 soll die gegenwärtige Ausweisung „Naturnahe
Grünfläche“ (Anlage 2) in „Sondergebiet
– Vereinsheim“ (Anlage 3)
geändert werden.
Darstellung der
Rechtslage:
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
2004 –Busch-Vereinsheim- wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches -
BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) durchgeführt, in
der zuletzt geänderten Fassung.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Keine
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Der ökologische Ausgleich zum Eingriff wird im
Parallelverfahren zum Bebbauungsplan Nr. 313 - Busch-Vereinsheim - ermittelt. Durch die Errichtung des
Vereinsheims wird das Vereinsleben im Stadtteil Busch gestärkt und gefördert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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