Beschlussvorlage - 2010/0435-2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr.292 - Begau-Sportplatz - hier: Billigung des Bebauungsplanes Nr.292 - Begau-Sportplatz -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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25.03.2010
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Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Lage des Plangebietes:
Das Plangebiet (Anlage 1) befindet sich im Süd-Osten
Alsdorfs im Stadtteil Begau. Es umfasst die Fläche des ehemaligen Sportplatzes im
Stadtteil Begau, der sich im Norden an das Schulgelände der Grundschule Begau
anschließt. Im Westen grenzt das Plangebiet an die rückwärtigen Grundstückgrenzen
der Bebauung an der “Freiheitsstraße”. Im Osten und Süden grenzt
das Plangebiet an die Carl-Diem-Straße und an die Wegeparzelle in Verlängerung
der Carl-Diem-Straße. Das Plangebiet hat eine Größe von 1,1 ha.
Verfahrensverlauf:
In seiner Sitzung am 11.05.2006 hat der Ausschuss für
Stadtentwicklung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.292 - Begau-Sportplatz
- beschlossen. Die erste Bürgerversammlung fand am 23.05.2007 (Anlage 2) und die 2. Bürgerversammlung
am 11.12.2008 (Anlage 3) statt. Die
Behörden wurden im Juni 2007 beteiligt. In den beiden Bürgerversammlungen
wurden grundsätzliche Bedenken gegen die Bebauung des Sportplatzes sowie
Anregungen zur Bauweise geäußert.
Der
Flächennutzungsplan 2004 stellt für den Sportplatz “Grünfläche” mit
der Zweckbestimmung “Sportplatz” dar. Da es keinen Bedarf mehr für
die sportliche Nutzung gibt, kann der Platz aus seiner Nutzung entlassen werden
und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Im Parallelverfahren wird die 1.
Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Begau-Sportplatz - durchgeführt. Hier
wird die derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan 2004 von
“Grünfläche” mit Zweckbestimmung “Sportplatz” in
“Wohnbaufläche” geändert. Damit kann der Bebauungsplan Nr.292 aus
dem Flächennutzungsplan 2004 entwickelt werden.
Der Bebauungsplan sowie der
städtebauliche Entwurf (Anlage 4a+4b) wurde aufgrund der Anregungen aus
der 1.Öffentlichkeitsbeteiligung am 23.05.2007 und der 2.Öffentlich-keitsbeteiligung
am 11.12.2008 überarbeitet. Da die vorhandene Siedlungsstruktur von
Einzelhäusern geprägt ist, wurde der Bebauungsplan überarbeitet und dort
ebenfalls überwiegend Einzelhäuser festgesetzt. Lediglich entlang der hinteren
Grundstücksgrenzen Freiheitsstraße ist eine Zeile mit Einzelhäusern und
Doppelhäusern vorgesehen, damit dort auch junge Familien ein bezahlbares
„Zuhause“ finden. Insgesamt sind ca. 26 Grundstücke geplant, die
sich im Maß und in der Art der baulichen Nutzung harmonisch in die Umgebung
einfügen. Im Bebauungsplan wird entsprechend dem geplanten Gebietscharakter ein
“Allgemeines Wohngebiet” (WA) festgesetzt.
Aufgrund von Anregungen in der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung
wurden die textlichen Fest-setzungen bzgl. Firsthöhe überprüft und von 9,50 m
auf 8,50 m Firsthöhe reduziert. Mit diesen Änderungen wird dem Siedlungsbild
der Siedlung Begau entsprochen. Mit dem Bebauungsplan wird das vorhandene
Grundstücksraster der Siedlung Begau ergänzt. Die vorhandene Siedlung wurde
ursprünglich von einer eingeschossigen Einfamilienhausbebauung in Form von
Einzelhäusern mit großen Gärten geprägt. In den letzten Jahren wurden zum Teil
erhebliche Anbauten erstellt, in denen
zwei oder mehr Wohnungen untergebracht wurden.
Die freistehende Bauform der Siedlung sowie die großen
Grundstücke der vorhandenen Gebäude ermöglichen eine starke Durchgrünung. Mit
dem Bebauungsplan Nr.292 - Begau-Sportplatz wird dieses Ziel beibehalten, indem
großzügige Grundstücke mit Gärten ermöglicht werden. Die Grundstücksgrößen liegen
zwischen 300 m² und 500 m² und entsprechen damit den heute üblichen Grundstücksgrößen.
Um zu vermeiden, dass künftige Investoren kleinere Grundstücke teilen, wird
eine Mindestgröße von 300 m² in den textlichen Festsetzungen festgeschrieben.
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die
vorhandene Carl-Diem-Straße, die westlich des Plangebietes derzeit nur
einseitig bebaut ist. Darüber hinaus erfolgt die innere Erschließung über eine
neue Straße, die innerhalb des Plangebietes in Verlängerung der
Carl-Diem-Straße Richtung Südosten verläuft. Die Planstraße endet mit einem
Wendehammer, der in die bauliche Umgebung eingepasst wird.
Durch das Plangebiet verläuft der verrohrte Wardener Bach.
Im Rahmen des Planverfahrens wurde mit der Städteregion Aachen (Kreis Aachen)
und dem Wasserverband Eifel-Rur vereinbart, dass der Wardener Bach wieder
offengelegt werden soll. Die Renaturierung und der dauerhafte Unterhalt werden vom Wasserverband Eifel-Rur
übernommen.
Zum Bebauungsplan Nr.292 - Begau-Sportplatz - wurde ein
Landschaftspflegerischer Fach-beitrag sowie ein Umweltbericht erstellt.
Hier wurde festgestellt, dass im Rahmen
der Realisierung der Planung keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu
erwarten sind. Der Verlust der bisherigen Sportplatzanlage wird durch ein
Alternativangebot im Stadtgebiet kompensiert. Der durch den Bebauungsplan Nr.292
– Begau-Sportplatz - ausgelöste Eingriff in Natur und Landschaft kann im
Plangebiet mehr als ausgeglichen werden.
Gemäß dem Hydrologischen Gutachten vom 19.10.2007 ist eine
Versickerung des grundstückseigenen Niederschlagswassers aufgrund der
Bodenbeschaffenheit im Plangebiet nur mit großem Aufwand möglich. Die
Beseitigung von Niederschlagswasser unbelasteter Flächen erfolgt daher in den
Wardener Bach, sofern die Grundstücke unmittelbar an den Bach grenzen, oder
über das Kanalsystem, sofern die Grundstücke nicht unmittelbar an den Wardener
Bach grenzen. Für die Einleitung von Niederschlagwasser in den Wardener Bach
ist eine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde (Städteregion Aachen) einzuholen.
Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr.292 sind
als Anlage 5 beigefügt.
Der nächste Verfahrensschritt zum Bebauungsplan Nr.292 und
der Flächennutzungsplan-Änderung Nr.1 ist die Abwägung der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die öffentliche Auslegung der
beiden Pläne. Die Abwägung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen des
Ausschuss für Stadtentwicklung.
Darstellung der
Rechtslage:
Das Bebauungsplanverfahren Nr.292 - Begau-Sportplatz - wird
auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB)-, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geänderten Fassung
durchgeführt.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Es ist beabsichtigt, die Erschließungsmaßnahmen einem
Bauträger zu übertragen. Neben den üblichen Kosten für die Erschließung (Kanal
und Straßenbau) entstehen zusätzliche Kosten durch die der Entsorgung der Asche
des Sportplatzes einschließlich der Aufbringung von Kulturboden.
Die Renaturierung des Wardener Baches und der dauerhafte
Unterhalt werden vom Wasserverband Eifel-Rur übernommen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Durch die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr.292 - Begau-Sportplatz - soll eine geordnete städtebauliche
Entwicklung auf dem ehemaligen Sportplatzgelände ermöglicht werden, die den
Maßstab der vorhandenen Siedlung aufnimmt und neues Baurecht für hochwertigen
Wohnraum in attraktiver Lage schafft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5
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(wie Dokument)
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878,8 kB
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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