Beschlussvorlage - 2010/0339-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW); hier: Einführung der Ehrenamtskarte der Landesregierung NRW Antrag des CDU-Stadtverbandes Alsdorf vom 12.06.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1 - Rat und Verwaltung
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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11.03.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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22.04.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Hauptausschuss des Rates der Stadt empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der
Rat der Stadt beschließt auf der Basis des von der Verwaltung vorgelegten
Konzeptes „Auszeichnung für ehrenamtliches Engagement in der Stadt
Alsdorf – Ehrenamtskarte –“ (Anlage) die Einführung
der Ehrenamtskarte.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
In
seiner Sitzung am 03.09.2009 hat sich der Hauptausschuss des Rates der
Stadt grundsätzlich dafür ausgesprochen,
die Ehrenamtskarte auch in unserer Kommune einzuführen.
Die
Verwaltung hat hierzu ein Konzept „Auszeichnung für ehrenamtliches
Engagement in der Stadt Alsdorf – Ehrenamtskarte –“ (Anlage)
erarbeitet.
Hierin werden erste Vorschläge zur Einführung der
Ehrenamtskarte in Alsdorf unterbreitet; Perspektiven für die Weiterentwicklung
aufgezeigt. In Anlehnung an die Vorgaben des Landes NRW soll bei Nachweis eines
zeitlich überdurchschnittlichen Engagements von 5 Std. pro Woche bzw. 250 Std.
pro Jahr und einer nicht über Kostenersatz hinausgehenden Aufwandsentschädigung
die Ehrenamtskarte gewährt werden.
Inhabern
der Ehrenamtskarte NRW sollen in einem ersten Schritt Vergünstigungen bei der
Nutzung städtischer Einrichtungen zu Gute kommen (bei Besuch des Luisenbades
eine Ermäßigung auf den Tageseintrittspreis für die Benutzung des Hallenbades
in Höhe von 50 %, an den Warmbadetagen eine Reduzierung der Einzelkarte auf
2,50 Euro und für die Benutzung der Sauna/des Dampfbades eine Reduzierung der
Einzelkarte auf 5,- Euro, Reduzierung der Jahresgebühr für die Stadtbücherei
auf 3,- Euro).
Sofern
sich der Rat der Stadt diesen Vorschlägen anschließt, müssen die Entgeltordnung
für das Stadtbad und die Sauna der Stadt Alsdorf als auch die Büchereisatzung
entsprechend angepasst werden.
Die
Verwaltung wird den Rat der Stadt jährlich im Zuge der Berichterstattung über
die Auszeichnungen informieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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78,8 kB
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