Beschlussvorlage - 2015/0469/4.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Haushaltsmitteln hier: Bushaltestelle KuBiZ und Erschließung Kita Ofden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.1 - Bauverwaltung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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15.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung von
a) überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 230.000,00 € zur Herstellung einer Bushaltestelle am Kultur- und Bildungszentrum,
b) außerplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 85.000,00 € zur Erschließung des Neubaus der Kindertagestätte in Ofden.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
a) Bushaltestelle KuBiZ
Im Zuge einer Anbindung des neu geschaffenen KuBiZ an das ÖPNV-Netz ist die Errichtung entsprechender Bushaltestellen notwendig. In seiner Sitzung am 01.12.2015 hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung für die „große“ Lösung entschieden, die gegenüber der „kleinen“ Alternative vor allem verkehrstechnische Vorteile bietet und durch eine mögliche Förderung durch den NVR wesentlich günstiger ausfällt (s. Vorlage 2015/0474/4). Eine entsprechende Einplanungsmitteilung des Zweckverbandes NVR vom 30.09.2015 liegt der Verwaltung vor.
Der Finanzierungsantrag an den Zweckverband NVR muss schnellstmöglich eingereicht werden. Zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung besteht die Möglichkeit, einen vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Maßnahmenbeginn zu beantragen. Derzeitigen Kostenschätzungen zufolge belaufen sich die Gesamtkosten auf 390.000,00 €. Im Haushaltsplan 2015/2016 stehen für diese Maßnahme insgesamt 160.000,00 € zur Verfügung (50.000,00 € in 2015 und 110.000,00 € in 2016). Somit sind noch 230.000,00 € überplanmäßige Haushaltsmittel erforderlich.
b) Erschließung Neubau Kindertagesstätte Ofden
In Kooperation mit dem Träger „Evangelischer Kindergartenverein (E.V.A.)“ und dem Investor Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft (GSG) wird zur flächendeckenden Versorgung im Bereich der Kindertageseinrichtungen, speziell zur U3-Betreuung, im Stadtteil Ofden der Neubau einer Kindertagesstätte vorgenommen. Der Rat der Stadt Alsdorf hat die Umsetzung des Neubaus auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses vom 10.03.2015 in der Sitzung am 19.03.2015 beschlossen (Vorlage 2015/0071/3.2), in der Folge wurde seitens der Stadt ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung des erforderlichen Planungsrechts geführt sowie seitens der GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH die erforderlichen Hochbauplanungen eingeleitet.
Der Beschluss des Neubaus an diesem neuen Standort erfolgte äußerst kurzfristig aufgrund der knappen Abgabefrist zur Erlangung einer Investitionskostenförderung, mit der der Neubau unterstützend finanziert werden soll. Deshalb war bei der Erstellung des Haushaltsentwurfes für den Doppelhaushalt 2015/2016 noch nicht vorhersehbar, dass Mittel zur Erschließung einer Kindertagesstätte in Ofden benötigt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die Kosten für die Erschließung des Neubaus voraussichtlich 85.000,00 € betragen. Angesichts des avisierten Inbetriebnahmetermins Ende 2016 ist kurzfristig die Beauftragung der weiteren Erschließungsplanung erforderlich.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung muss jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Bürgermeister, soweit der Rat keine andere Regelung trifft. Der Kämmerer kann mit Zustimmung des Bürgermeisters und des Rates die Entscheidungsbefugnis auf andere Bedienstete übertragen.
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen die erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die Deckung der überplanmäßigen Mehrauszahlungen in Höhe von 230.000,00 € für die Bushaltestelle am KuBiZ erfolgt durch Minderauszahlungen im Produkt 12-01-01, Kostenstelle 6020, INV 12-0012 P&R Parkplätze.
Die außerplanmäßigen Mehrauszahlungen in Höhe von 85.000,00 € zur Erschließung des Neubaus Kita Ofden können ebenfalls durch Minderauszahlungen bei INV 12-0012 P&R Parkplätze, Kostenträger 12-01-01, Kostenstelle 6020 gedeckt werden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
-entfällt-
