Beschlussvorlage - 2016/0055/3.2

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Alsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die in der Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen Familienhebammendiestes beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen ist am 18.12.2015 durch die Bezirksregierung Köln genehmigt worden (Anlage 1 und 2 zu TOP 2016/0055/3.2).

 

  1. Der Rat der Stadt stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu.

 

  1. Er begrüßt die Fortführung des Projektes und die konstruktive und gute Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern und der Gesundheitshilfe.

 

  1. Über den 31.12.2016 soll eine weitere Zusammenarbeit angestrebt werden.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Im JHA vom 04.12.2012, hat die Verwaltung die Konzeption der Jugendämter und des Gesundheitsamtes in der StädteRegion Aachen zur Umsetzung des § 3 Abs. 4 KKG (Bundeskinderschutzgesetz –BKISchG) vorgestellt.

 

Das Bundesfamilienministerium unterstützt seit 2012 den Aus- und Aufbau von Netzwerken der Frühen Hilfen und des Einsatzes vom Familienhebammen in den Ländern und Kommunen. Hierfür stellte der Bund im Jahr 2012 30 Millionen Euro, im Jahr 2013 45 Millionen Euro und in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 51 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Ziel ist es, innerhalb des Zeitraumes bundesweit vergleichbare Angebote an Frühen Hilfen zur Verfügung zu stellen. Gefördert werden der Aus- und Aufbau lokaler Netzwerke Frühe Hilfen. Dazu gehören zum Beispiel der Einsatz von Netzwerkkoordinatoren sowie deren Qualifizierung und Schulung. Gefördert wird der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich. Außerdem werden Eihrenamtsstrukturen und in diesen Strukturen tätige Eihrenamtliche gefördert.

 

Die Jugendämter und das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen arbeiten bereits seit einigen Jahren intensiv und konstruktiv im Bereich der Frühen Hilfen eng zusammen. Hervorzuheben ist das gemeinsame Projekt „Sozialmedizinischer Dienst“. Alle Mütter von Neugeborenen werden in den Geburtskliniken der StädteRegion Aachen aufgesucht und im Rahmen der Frühen Hilfen beraten.

 

Im Hinblick auf das am 01.01.2012 eingeführte Bundeskinderschutzgesetz hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern der Jugendämter und des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen, ein gemeinsames Konzept zum Einsatz von Familienhebammen ausgearbeitet. Dieses Konzept wurde in der Sitzung des JHA vom 04.12.2012 vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Gelder, die der Bund hierfür zur Verfügung stellt, werden nach dem Schlüssel „Anzahl der U3 Kinder im SGB II Bezug“ unmittelbar an die Kommune ausgezahlt. Die kommunale Verantwortung für die Verteilung der Gelder obliegt dem örtlichen Träger der Jugendhilfe/dem Jugendamt.

 

Die Stadt Alsdorf erhält für 2016 eine Zuwendung in Höhe von 30.570,00 €. Diese Mittel werden für den Hebammendienst (ca. 22.900,00 €) und für das Projekt „wellcome“ (7.670,00 €) genutzt.

 

Zielgruppen der Familienhebammen im Rahmen des gemeinsamen Projektes sind Schwangere, Mütter, Eltern und ihre Säuglinge, die aufgrund ihrer körperlichen Situation und persönlichen familiären Rahmenbedingungen sowie ihres sozioökonomischen Hintergrundes psychischen, physischen und/oder besonderen sozialen Belastungen ausgesetzt sind.

 

Neben der vorgeburtlichen Unterstützung werden vorrangig Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren in den Blick genommen. Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen oder auch Kinderkranken- oder Gesundheitsschwestern/Gesundheitspfleger mit einer Zusatzqualifikation. Ihnen kommt aufgrund der Einbindung im System der Frühen Hilfen eine Schlüsselrolle zu. Sie unterstützen Mütter und Väter in belastenden Lebenssituationen und haben einen unmittelbaren Zugang zu diesen Familien im Kontext Früher Hilfen und haben dadurch eine wichtige Lotsenfunktion. Sie sind im Hinblick auf die frühzeitige Förderung des Kindes und auch unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten oft als Alternative zu kostenintensiven Hilfsmaßnahmen zu sehen.

 

 

 

Die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den 31.12.2015 hinaus bis zum 31.12.2016 ist durch die Bezirksregierung Köln genehmigt worden.

 

Zwischen den Jugendämtern der StädteRegion und der Gesundheitshilfe besteht Einvernehmen, das Projekt auch anschließend fortzuführen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Das Jugendamt der Stadt Alsdorf erhält aus dem Bundesprogramm eine Pauschale in Höhe von 30.570,00 €.

Eigenmittel sind nicht erforderlich.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Der Aufbau der Familienhebammen und das Netzwerk Frühe Hilfen / Babybegrüßung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe und trägt aktiv zur Sicherstellung des Kindeswohls bei. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus den §§ 1, 8a und 27 ff. SGB VIII und §§ 1, 2 und 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz-KKG.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

01.03.2016 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen

Erweitern

15.03.2016 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen