Beschlussvorlage - 2016/0063/3.2-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und

Kindertagespflege – Fortschreibungszeitraum 01.08.2016 31.07.2018 wird zur

Kenntnis genommen.

 

Die dargestellten Planungsansätze:

 

- als Planungsgrundlage gilt eine Versorgungsquote in Höhe von 95 % für 3-jährige

Kinder bis zur Einschulung und eine Versorgungsquote in Höhe von 35 % für unter 3-

jährige Kinder;

 

- die Umwandlung von Gruppen und Betreuungsformen hat Vorrang vor Schließung

von Gruppen, wenn Bedarfs- und Nachfragenachweis gegeben ist;

 

- Betreuungsplätze in Tagespflege sollen unter Berücksichtigung der durch das Land

vorgesehenen Kontingentierung vorgehalten werden;

 

werden bestätigt.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Darüber hinaus wird der durch die Verwaltung dargestellte Sachstand zu den bereits

in den letzten Bedarfsplanungen beschlossenen Maßnahmen zur Kenntnis

genommen und die Verwaltung beauftragt, diese weiter zu verfolgen.

 

Die erforderlichen Mittel sind für das Haushaltsjahr 2016 und Folgejahre

einzuplanen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Die Bedarfsplanung für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege ist als

Teilplan der Jugendhilfeplanung (gem. § 80 SGB VIII i. V. m. § 79 SGB VIII)

Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) im

Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe.

 

Die Verwaltung hat demzufolge in Absprache mit den freien Trägern und unter

Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben die als Anlage 1 zu TOP 2016/0063

beigefügte aktualisierte Fassung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen

und Kindertagespflege vorbereitet.

 

Insoweit bittet die Verwaltung diese als Diskussionsgrundlage zum heutigen TOP

heranzuziehen.

 

Die bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.12.2015 unter TOP

2015/0492 dargestellten und mit den Trägern abgestimmten Betreuungsformen,

wurden auf der Grundlage der konkret abgeschlossenen Betreuungsverträge

angepasst. Dem Land NRW müssen diese bis zum 15.03.2016 verbindlich mitgeteilt

werden.

 

Hinweis:

 

Die Vorberatung der Angelegenheit erfolgte in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.03.2016 (Vorlage Nr. 2016/0063/3.2.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses erfolgte im ‚Wege einer Tischvorlage der Austausch der Seiten 18/32m 19/32 zbd 29/32 der Anlage 1.

 

Der Empfehlungsbeschluss des Jugendhilfeausschusses für die heutige Sitzung des Rates wurde „einstimmig“ gefasst.

 

Der Vorlage (Vorlage Nr. 2016/063/3.2-1), die dem Rat der Stadt in der heutigen Sitzung zur Beratung vorliegt, wurde die berichtigte Fassung der Anlage 1 bereits beigefügt.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Gruppenerweiterungen bzw. –

umwandlungen stellen sich die finanziellen Auswirkungen, wie bereits in der Sitzung

vom 08.12.2015, Pkt. 2015/0492/3.2 – dargestellt, wie folgt dar:

 

a)      Kindpauschalen 2015/16 (100 %) 10.398.741,93 €

 

abzüglich gemittelter Trägeranteil i.H.v. 15 % 1.559.811,29 €

 

Betriebskostenzuschüsse 2015/16 8.838.930,64 €

 

(ohne Zuschüsse Familienzentren, Kaltmieten)

 

b)      Kindpauschalen 2016/17 (100 %) 10.797.251,60 €

 

abzüglich gemittelter Trägeranteil i.H.v. 15 % 1.619.587,74 €

 

Betriebskostenzuschüsse 2016/17 9.177.663,86 €

 

(ohne Zuschüsse Familienzentren, Kaltmieten)

 

Mehr – Ausgabe BK-Zuschüsse um 338.733,22 €

 

hiervon städt. Zuschuss ca. 50 % 169.366,61 €

 

 

Diese Mehr-Ausgabe resultiert u.a. aus der gesetzlich vorgegebenen Erhöhung der

Kindpauschalen, veränderten Gruppenkonstellationen und einer veränderten

Gesamtplatzzahl (zusätzliche Gruppen in Alsdorf-Ofden und Kellersberg).

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2016 zu berücksichtigen.

 

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Die Auswirkungen eines ausreichenden Betreuungsangebotes für Kinder und Familien sind hinlänglich bekannt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.03.2016 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen