Beschlussvorlage - 2016/0134/1.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf stimmt der überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 1.287.705,99 € im Bereich der Pensions- und Beilhilfeaufwendungen zu.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 


Darstellung der Sach- und Rechtslage:  

 

Nach § 83 II 1 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind.

 

Nach § 4 II der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000,00 € als erheblich anzusehen. Es ist für diese eine Zustimmung im Einzelfall einzuholen.

 

Die Haushaltssatzung 2015/2016 etatisierte ursprünglich für das Haushaltsjahr 2015 Personal- und Versorgungsaufwendungen in einer Gesamthöhe von 22.499.658 €.

 

Zu den Personal- und Versorgungsaufwendungen gehören auch die Pensions- und Beihilferückstellungen. Diese werden auf Grundlage der versicherungsmathematischen Bewertung von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der Stadt Alsdorf jeweils zu Beginn des Jahres zum Stichtag 31.12. des Vorjahres durch die Rheinische Versorgungskasse zur Verfügung gestellt.

 

Für den ursprünglichen Ansatz zur Ermittlung der Pensions- und Beihilferückstellungen wurde der sog. „Teilwert Pensionen und Beihilfe“ der Rheinischen Versorgungskasse herangezogen.

 

Wie bereits zum Jahresabschluss 2014 mit Ratsvorlage 2015/0103/1.2 für die Sitzung des Rates der Stadt am 19.03.2015 mitgeteilt wurde, weichen die Prognosen der Versorgungskasse regelmäßig voneinander ab, so dass eine verlässliche Planung verbindlich nicht erfolgen kann.

 

Während die Prognose der Rheinischen Versorgungskasse vom 29.01.2014 für das Jahr 2015 mit 40.277.770 € beziffert wurde, lag die Prognose vom 04.02.2015 für das Jahr 2015 bereits bei 41.229.150 € und somit 951.380 € über dem ursprünglichen Ansatz.

 

Die zwischenzeitlich am 05.02.2016 gemeldeten IST-Zahlen der Rheinischen Versorgungskasse weichen erneut erheblich von den zuvor genannten Prognosen ab.

 

Insgesamt ist für das Jahr 2015 somit eine Steigerung um 1.319.772,00 € zu verzeichnen. Diese reduziert sich jedoch durch Minderaufwendungen bei den Personalaufwendungen in Höhe von 32.066,01 €, so dass eine überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 1.287.705,99 € erforderlich ist.

 

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 1.287.705,99 € können durch Erträge im Rahmen der Erstattungsleistungen gemäß § 107 b Beamtenversorgungsgesetz (Erstattungsverpflichtungen anderer Kommunen zur Versorgungslastenteilung) bei Kostenträger 01-04-06, Kostenstelle 0220, Sachkonto 448200 in Höhe von 167.885,00 €, Minderaufwendungen bei den Zinsaufwendungen zur Liquiditätssicherung bei Kostenträger 16-01-02, Kostenstelle 0310, Sachkonto 551700 in Höhe von 882.406,84 € sowie Mehrerträgen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer bei Kostenträger 16-01-01, Kostenstelle 0300, Sachkonto 402100 in Höhe von 237.414,15 € gedeckt werden.

 

 

 

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

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Beschlüsse

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15.03.2016 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen