Beschlussvorlage - 2016/0129/4.1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Straße „Am Bahndamm“ Gemarkung Hoengen, Flur 6, Flurstücke 616, 697, 737 gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – StrWG NRW – als Gemeindestraße, Straßengruppe: Anliegerstraße, dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Reduzieren

Sachverhalt


Darstellung der Sachlage:

 

Die Straße „Am Bahndamm“ (Anlage   /1) wurde endgültig fertiggestellt. Die Abnahme erfolgte am 23.10.2015.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – StrWG NRW – ist die Widmung die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Die Widmung verfügt die Straßenbaubehörde. Straßenbaubehörde ist die Stadt Alsdorf.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

-keine –

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

-          Keine –

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

28.04.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen