Beschlussvorlage - 2016/0129/4.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung der Straße "Am Bahndamm"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.1 - Bauverwaltung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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28.04.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Straße „Am Bahndamm“ Gemarkung Hoengen, Flur 6, Flurstücke 616, 697, 737 gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – StrWG NRW – als Gemeindestraße, Straßengruppe: Anliegerstraße, dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Straße „Am Bahndamm“ (Anlage /1) wurde endgültig fertiggestellt. Die Abnahme erfolgte am 23.10.2015.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – StrWG NRW – ist die Widmung die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Die Widmung verfügt die Straßenbaubehörde. Straßenbaubehörde ist die Stadt Alsdorf.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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826,9 kB
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