Beschlussvorlage - 2016/0170/4.3
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung einer Gehwegbeleuchtung auf der Eschweilerstraße K 10 zwischen der Autobahnbrücke und der Jakobstraße; hier: Antrag der ABU/FDP Fraktion vom 10.03.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.3 - Hoch-, Tiefbau, Verkehrsplanung
- Berichterstattung:
- Herr Göttgens
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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28.04.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Stadtverwaltung zur Kenntnis und beschießt:
a) die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen,
b) die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, für eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung eine beratungsreife Sitzungsvorlage zu erarbeiten.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit Schreiben vom 10.03.2016 (Anlage 1) stellt die ABU/FDP-Fraktion einen Antrag auf Herrichtung einer Straßenbeleuchtung auf dem Gehweg entlang der K10 – Eschweilerstraße – zwischen der Autobahnbrücke der A44 und der Jakobstraße in Alsdorf Warden.
Die K10 ist in diesem Abschnitt als freie Strecke gewidmet, Baulastträger für die Fahrbahn, sowie die beidseitigen Rad-/Gehwege ist die Städteregion Aachen (dortige Stellungnahme siehe Anlage 2).
Das zuständige Fachamt - FG 4.3 - hat für die Errichtung der Gehwegbeleuchtung eine lichttechnische Berechnung durch die REGIONETZ durchführen lassen. Die Kosten für die Herrichtung und Erstellung einer Beleuchtung zwischen der Autobahnbrücke der A44 und der Einmündung zur Jakobstraße in Warden betragen danach voraussichtlich ca. 41.000,- €, diesbezügliche Mittel stehen im Haushalt nicht
zur Verfügung.
Darstellung der Rechtslage:
Die Straßenbeleuchtung ist gem. § 8 GO NRW in Zuständigkeit der Stadt Alsdorf.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Haushaltsmittel für die Errichtung der neuen Straßenbeleuchtung zwischen der Autobahnbrücke der A44 und der Einmündung zur Jakobstraße in Höhe von ca. 41.000,- sind im Haushalt nicht eingeplant.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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991,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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540,5 kB
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