Beschlussvorlage - 2010/0469-5.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Stadt Alsdorf für das Haushaltsjahr 2010 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 sowie des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 1994 bis 2013 in der 15. Fortschreibung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5.1 - Kämmerei und Steuern
- Berichterstattung:
- Herr Jansen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
22.04.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Alsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
22.04.2010
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
1. Der
Rat der Stadt beschließt die aufgestellte und bestätigte Haushaltssatzung 2010
unter Berücksichtigung der durch die Fachausschüsse und der Verwaltung
vorgelegten Veränderungen (Anlage 1 und Anlage 2).
2. Der
Rat der Stadt beschließt das als Anlage 3 beigefügte Haushaltssicherungskonzept
2010 und beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung der Aufsichtsbehörde
einzuholen.
3. Der
Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu den im Haushaltssicherungskonzept
aufgeführten Konsolidierungsbeschlüssen halbjährig, erstmals zum 30.06.2010, zu
berichten.
4. Rat
und Verwaltung führen die interfraktionelle Arbeitsgruppe
“Haushalt” als dauerhafte Einrichtung zur Begleitung der
Konsolidierungslinie der Stadt Alsdorf weiter.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2010 mit seinen
Anlagen wurde durch den Kämmerer am 06. Oktober 2009 aufgestellt und durch den
Bürgermeister bestätigt. Die Einbringung der Haushaltssatzung 2010 erfolgte
durch den Bürgermeister mit Schreiben vom 29.01.2010 per Post. Er lag nach
vorheriger Bekanntmachung ab dem 22. Februar 2010 öffentlich zur Einsichtnahme
aus. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Der
aufgestellte und bestätigte Haushaltsentwurf weist im Ergebnishaushalt für das
Haushaltsjahr 2010 einen jahresbezogenen Fehlbedarf in Höhe von 14.281.217
€ aus. Dieser strukturell nicht ausgeglichene Haushalt unterliegt den
engen Auslegungen des Haushaltssicherungskonzeptes.
Im
Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes verbleibt der Stadt Alsdorf lediglich
ein Mindestmaß an finanzieller Handlungsfreiheit.
Zur
Finanzierung von Investitionsmaßnahmen besteht für Kommunen im
Haushaltssicherungskonzept die Möglichkeit, mit Genehmigung der
Aufsichtsbehörde den in § 82 II Gemeindeordnung NRW (GO NRW) festgelegten
Kreditrahmen zu überschreiten, wenn das Verbot der Kreditaufnahme anderenfalls
zu einem nicht auflösbaren Konflikt zwischen verschiedenen gleichrangigen
Rechtspflichten der Gemeinde führen würde (§ 82 III Ziff. 2 GO NRW).
Ergänzt
wird dies durch den vom Innenministerium am 06. März 2009 herausgegebenen
Leitfaden über die Maßnahmen und das Verfahren zur Haushaltssicherung. Danach
darf für HSK-Kommunen im Rahmen eines nach § 82 III Ziff. 2 GO NRW
genehmigungsfähigen Kreditaufnahmerahmens die Aufnahme neuer Kredite nur
akzeptiert werden, wenn eine Nettoneuverschuldung vermieden wird.
Der
Entwurf des Finanzplanes 2010 berücksichtigt eine Kreditaufnahme von 1.184.342
€. Durch die in Anlage 2 aufgeführten finanzwirtschaftlichen
Veränderungen sinkt die Kreditaufnahme auf 1.164.270 €. Den Anforderungen
einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung wird entsprochen.
Darstellung der Rechtslage:
-
entfällt -
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
12 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
6,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
40,2 kB
|
