Beschlussvorlage - 2020/0501/A60

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt nimmt die Abrechnungsunterlagen zur Durchführungsvereinbarung 04/2019 – OGS-Erweiterung der GGS Kellersberg/Ost zur Kennntnis.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Aus seinem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ hat der Bund zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2017 wurde das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG) um ein zweites Kapitel ergänzt, nach dem Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur gewährt wurden. Durch die Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) wurde der Stadt Alsdorf im Januar 2018 davon ein Anteil in Höhe von 3.969.645 Euro bereitgestellt. Der Rat der Stadt Alsdorf hat in seinen Sitzungen am 26.03.2019 und 19.09.2019 festgelegt, welche Maßnahmen mit diesen Mitteln gefördert werden sollen. Darunter auch die OGS-Erweiterung der GGS Kellersberg/Ost.

 

In seiner Sitzung am 21.05.2019 hat der seinerzeit zuständige Ausschuss für Gebäudewirtschaft auf Grundlage der Beschlusslage die Durchführungsvereinbarung 04/2019 – OGS-Erweiterung der GGS Kellersberg/Ost beschlossen. Die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH hat die Abrechnungsunterlagen hierzu mit Schreiben vom 30.09.2020 vorgelegt. Die Maßnahme wurde zwischen Dezember 2019 und September 2020 ausgeführt, dabei wurde die Kostenobergrenze eingehalten. Nach Intervention des Kataster- und Vermessungsamtes der StädteRegion Aachen wurde festgestellt, dass die Einmessung des Erweiterungsbaus nicht erfolgt ist. Diese wurde nachgeholt und den förderfähigen Investitionskosten nachträglich hinzugefügt. Die korrigierten Abrechnungsunterlagen wurden mit Datum vom 27.01.2021 vorgelegt und sind als Anlage beigefügt.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH bewirtschaftet seit dem 01.01.2012 alle städtischen Gebäude. Sondermaßnahmen sind gemäß der bestehenden Rahmenvereinbarung über die Verwaltung von Immobilien der Stadt Alsdorf vom 26.09.2011 sowie dem ergänzenden Handlungsrahmen vom 07.11.2011 unverzüglich nach Fertigstellung mit der Stadt Alsdorf abzurechnen.

 

Das KInvFG, das KInvFöG NRW und die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden sind bei der Ausführung und Abrechnung der Maßnahme zu beachten. Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist gemäß KInvFG durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt zu kontrollieren und zu bestätigen. Die Bestätigung erfolgte mit Schreiben vom 14.12.2020.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die zuwendungsfähigen Kosten betragen laut finaler, korrigierter Abrechnungsunterlagen der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH 111.834,98 Euro zuzüglich von der Stadt zu tragender, nicht zuwendungsfähiger Selbstkosten in Höhe von 2.574,87 Euro. Der Förderanteil des Bundes beträgt 100.650 Euro (ca. 90 %) der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

-          entfällt -

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

02.03.2021 - Hauptausschuss - zur Kenntnis genommen