Beschlussvorlage - 2020/0503/A60

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt nimmt die Abrechnungsunterlagen zur Durchführungsvereinbarung 10/2019 – Ergänzung eines Kaltdachs an der Containeranlage der Marienrealschule zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Der Bund hat zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet aus seinem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2017 wurde das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG) um ein zweites Kapitel ergänzt, nach dem Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur gewährt wurden. Durch die Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) wurde der Stadt Alsdorf im Januar 2018 davon ein Anteil in Höhe von 3.969.645 Euro bereitgestellt. Die Maßnahmen, die mit diesen Mitteln gefördert werden sollen, hat der Rat der Stadt Alsdorf in seinen Sitzungen am 26.03.2019 und 19.09.2019 festgelegt, darunter auch die Ergänzung eines Kaltdachs an der Containeranlage der Realschule Marienschule.

 

In seiner Sitzung am 07.11.2019 hat der seinerzeit zuständige Ausschuss für Gebäudewirtschaft auf Grundlage dieser Beschlüsse die Durchführungsvereinbarung 10/2019 – Ergänzung eines Kaltdachs an der Containeranlage Marienrealschule beschlossen. Die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH hat hierzu die als Anlage beigefügten Abrechnungsanlagen mit Schreiben vom 21.10.2020 vorgelegt. Die Maßnahme wurde im Dezember 2019 begonnen und im Oktober 2020 abgeschlossen unter Einhaltung der vereinbarten Kostenobergrenze.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH bewirtschaftet seit dem 01.01.2012 alle städtischen Gebäude. Gemäß der bestehenden Rahmenvereinbarung über die Verwaltung von Immobilien der Stadt Alsdorf vom 26.09.2011 sowie dem ergänzenden Handlungsrahmen vom 07.11.2011 sind Sondermaßnahmen unverzüglich nach Fertigstellung mit der Stadt Alsdorf abzurechnen.

 

Bei der Ausführung und Abrechnung der Maßnahme sind das KInvFG, das KInvFöG NRW und die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden zu beachten. Gemäß KInvFG ist die zweckentsprechende Mittelverwendung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt zu überprüfen und zu bestätigen. Die Bestätigung erfolgte mit Schreiben vom 14.12.2020.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Aus der Abrechnung der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH ergeben sich zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 40.079,14 Euro und von der Stadt zu tragende, nicht zuwendungsfähige Selbstkosten der Gesellschaft in Höhe von 1.160,22 Euro. Der Förderanteil des Bundes beträgt 36.071 Euro (ca. 90 %).

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

-          entfällt -

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.03.2021 - Hauptausschuss - zur Kenntnis genommen