Beschlussvorlage - 2021/0112/A20
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2021 und des Haushaltssanierungsplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 20 - Kämmereiamt
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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09.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt die aufgestellte und bestätigte Haushaltssatzung 2021 inkl. Der 4. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2017 bis 2023 unter Berücksichtigung der durch die Verwaltung vorgelegten Veränderung des Ergebnisplanes und der Investitionsplanung (Anlagen).
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 mit ihren Anlagen wurde am 29. Januar 2021 durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Die Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2021 an den Rat der Stadt erfolgte durch den Bürgermeister mit Schreiben vom 08. Februar 2021. Sie lag nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich zur Einsichtnahme aus. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Der Jugendhilfeausschuss berät den Haushaltsentwurf in seiner Sitzung am 25. Februar 2021. Für den Fall, dass sich hierbei Änderungen für den Haushalt 2021 ergeben, werden diese Änderungen nachgereicht.
Die Haushaltssatzung 2021 stellt sich wie folgt dar:
Der aufgestellte und bestätigte Haushaltsentwurf weist im Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2021 unter Berücksichtigung der in Anlage 1 aufgeführten Veränderung einen jahresbezogenen Überschuss in Höhe von 28.638,00 € aus.
Durch die in Anlage 2 aufgeführte Veränderung der Investitionsplanung erhöht sich der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit im Finanzplan für das Haushaltsjahr 2021 um 272.000,00 € auf 15.274.400,00 €. Zur Finanzierung dieser Auszahlung steigt der Gesamtbetrag der Kredite für die Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr 2021 entsprechend auf 6.819.900,00 €.
Gemäß § 6 Abs. 3 Stärkungspaktgesetz NRW ist der Haushaltssanierungsplan jährlich fortzuschreiben und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen. Mit der 4. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2017 bis 2023 hat die Verwaltung eine Anpassung der in den bisherigen Haushalten (2017 bis 2020) bereits beschlossenen Maßnahmen vorgenommen. Neue Konsolidierungsentscheidungen waren nicht erforderlich.
Auf Ziffer 6 „Haushaltssanierungsplan“ des Entwurfs der Haushaltssatzung 2021 wird an dieser Stelle verwiesen.
Darstellung der Rechtslage:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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135,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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139,6 kB
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