Beschlussvorlage - 2022/0120/A60

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt nimmt das Rechnungsergebnis der FreizeitObjekte Gesellschaft Alsdorf mbH für die Stadthalle im Jahr 2021 zur Kenntnis.

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Im Haushaltsjahr 2021 wurden der FreizeitObjekte Gesellschaft Alsdorf mbH (FOGA) für die Bewirtschaftung der Stadthalle Finanzmittel in Höhe von 60.000 Euro für Betriebskosten und 80.000 Euro Bauunterhaltsmittel sowie 50.000 Euro Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Die Nachweise über die Verwendung der Mittel wurden der Verwaltung vorgelegt. Eine Übersicht der Jahresabschlüsse 2010 bis 2021 ist als Anlage beigefügt.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Das Pachtverhältnis zwischen der Stadt Alsdorf und der FreizeitObjekte Gesellschaft Alsdorf mbH basiert auf einem Vertrag vom 20.02.1996 und einer Zusatzvereinbarung vom 17.09.2018. Hierin ist festgelegt, dass der FOGA jährlich Budgets für Betriebskosten (Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Entwässerung, Schornsteinfeger und Versicherungen) und Bauinstandhaltung sowie bei Bedarf für Investitionen bereitgestellt werden.

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Dem ausgezahlten Betriebskostenbudget in Höhe von 60.000 Euro stehen 73.099,81 Euro tatsächliche Aufwendungen gegenüber. Nach Verrechnung des Betriebskostenanteils einer im Jahr 2021 eingenommenen Nebenkostenerstattung für das Jahr 2019 in Höhe von 10.387,97 Euro verbleiben Mehrausgaben von 2.711,84 Euro.

 

r die bauliche Unterhaltung der Stadthalle wurde ein Budget in Höhe von 80.000 Euro gewährt, dem 90.096,07 Euro an Bauunterhaltskosten gegenüberstehen. Nach Verrechnung des Bauunterhaltskostenanteils einer im Jahr 2021 eingenommenen Nebenkostenerstattung für das Jahr 2019 in Höhe von 6.153,59 Euro bleiben Mehrausgaben von 3.942,48 Euro bestehen.

 

r die Errichtung eines Kühlhauses an der Stadthalle wurden 33.241,63 Euro durch die FOGA verausgabt, für die die Stadt Alsdorf vorab 50.000 Euro Investitionsmittel zur Verfügung gestellt hat. Da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist, wird erst nach Beendigung der Arbeiten und Vorlage der tatsächlichen Kosten eine Spitzabrechnung mit der Gesellschaft vorgenommen. Die ebenfalls für 2021 geplante Installation eines Dimmer-Schranks wurde auf 2022 verschoben, die hierfür vorgesehenen Investitionsmittel stehen als Haushaltsrest aus dem Jahr 2020 weiterhin zur Verfügung.

 

Die Fortführung der Brandschutzmaßnahme hat das A 65 Bauamt der Stadt Alsdorf übernommen. Im Jahr 2021 wurden hierfür 478,49 Euro Sonderbauunterhaltsmittel aufgewendet, die aus einer dazu gebildeten Instandhaltungsrückstellung entnommen werden konnten.

 

In den gezahlten Rechnungen sind Vorsteuerbeträge in Höhe von 11.918,65 Euro für die Bewirtschaftung und 5.307,49 Euro für die Investitionsmaßnahme sowie 76,40 Euro für die Brandschutzsanierung enthalten. Diese werden beim Finanzamt geltend gemacht.

 

Der Gesamtfehlbetrag der Bewirtschaftung der Stadthalle im Jahr 2021 liegt bei 6.654,32 Euro. Gedeckt werden kann dieser durch die Vorsteuererstattungen des Finanzamtes auf die im Jahr 2021 bezahlten Rechnungen der FOGA.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

-          entfällt -

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

05.05.2022 - Hauptausschuss - zur Kenntnis genommen