Beschlussvorlage - 2022/0217/A61

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt Alsdorf:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt:

 

a)              nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Anlage 11), zum Bebauungsplan Nr. 355 Am alten Hertha Sportplatz die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe (Anlage 12, rechts Spalte).

 

b)             den Bauungsplanentwurf Nr. 355 Am alten Hertha Sportplatz als Satzung.

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Die Stadt Alsdorf beabsichtigt in Kooperation mit der Alsdorfer Bauland GmbH ein Wohngebiet im Stadtteil Alsdorf-Blumenrath zu errichten, bestehend aus Einfamilien-, Doppel- sowie Mehrfamilienhäusern auf der Fläche des ehemaligen Hertha Sportplatzes an der Blumenrather Straße sowie der im Norden angrenzenden, zurzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche an der verlängerten Straßburger Straße.

 

Lage des Plangebietes

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 355 - Am alten Hertha Sportplatz - (Anlage 1) befindet sich am nordwestlich Rand des Stadtteils Alsdorf - Blumenrath. Das Gebiet grenzt im Westen und Norden an den offenen Landschaftsraum, wird im Osten durch die auslaufende Bebauung der Straßburger Straße und im Süden durch die Gärten der Bebauung der Blumenrather Straße begrenzt und umfasst zudem einen Anschluss der Erschließung an die Blumenrather Straße.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 355 Am alten Hertha Sportplatz umfasst vollständig die Flurstücke Nr. 48, 49, teilweise die Flurstücke Nr. 46, 126, 134, 135 der Flur 24, Gemarkung Hoengen, sowie teilweise das Flurstück 839 der Flur 23, Gemarkung Hoengen. Die Gesamtfläche des Bebauungsplangebietes beträgt ca. 3,3 ha (ca. 32.725m²).

 

Planerische Rahmenbedingungen

 

Regionalplan

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen (GEP Region Aachen, 2003) stellt für das Plangebiet ASB Allgemeiner Siedlungsbereich dar.

 

Landschaftsplan

Das Plangebiet liegt im Bereich des Landschaftsplanes I „Herzogenrath rselen“, wird jedoch von dessen Festsetzungen nicht erfasst.

 

Flächennutzungsplan

Der wirksame Flächennutzungsplan 2004 mit seinen Änderungen stellt das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ dar und entspricht somit der beabsichtigten Nutzung im Bebauungsplan Nr. 355 Am alten Hertha Sportplatz. Die Änderung von „Flächen für die Landwirtschaft“ sowie „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ in „Wohnbaufläche“ erfolgte bereits im Rahmen der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 32.

 

Bebauungsplan

Das Plangebiet liegt nicht innerhalb des Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.

 

Verfahrensverlauf

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 05.05.2020 (VL 2020/0129/A61) wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 355 Am alten Hertha Sportplatz - gefasst, der städtebaulich Vorentwurf gebilligt und eine Durchführung zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 22.04.2021 (VL 2021/0137/A61) wurde die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches beschlossen, der überarbeitete städtebauliche Entwurf gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vom 05.05.2020 (VL 2020/0129/A61) abermals bestätigt. Diese wurde im Zeitraum vom 17.05.2021 18.06.2021 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen sind in die weitere Entwurfsarbeit eingeflossen. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen wurden dahingehend angepasst.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung am 23.09.2021 im Rathaus der Stadt Alsdorf statt. Darüber hinaus bestand für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach diesem Termin die Planentwürfe einzusehen und Anregungen und Bedenken vorzutragen.

 

Um den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen hinsichtlich der Auswirkungen des durch den BP 355 zusätzlich verursachten Verkehrsaufkommen auf das umliegende Straßennetz   adäquat Rechnung zu tragen, ist eine Verkehrsprognose durch ein externes Fachbüro (IGEPA Verkehrstechnik GmbH) erstellt worden. Im Ergebnis soll die Straßburger Straße ab der Kreuzung „An der Burgmaar“ perspektivisch als Einrichtungsverkehr in Richtung des Plangebietes angeschlossen werden, da entsprechende Entlastungsaspekte in den bestehenden Straßenabschnitten resultieren. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Ergebnisse der Verkehrsprognose zu schaffen, wird die Straßburger Straße bis zur Kreuzung „An der Burgmaar“ mit in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 355 aufgenommen. Zusätzlich wird für potenzielle weitere Nachverdichtungsmöglichkeiten eine Arrondierungsfläche an der Straßburger Straße für eine ggf. zukünftige Entwicklung mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein perspektivische Umsetzung des Verkehrsgutachtens zu schaffen, wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 355 Am alten Hertha Sportplatz - um den Straßenabschnitt der Straßburger Straßen ist hin zur Kreuzung „An der Burgmaar“ erweitert. Unabhängig vom Flächenerwerb sind die Voraussetzung für eine planungsrechtliche Sicherung der Flächen gegeben.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwickung am 31.03.2022 (VL 2022/0123/A61) wurden die vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches beschlossen. Weiterhin wurde der Bebauungsplanentwurf gebilligt und ein Beschluss über die öffentliche Auslegung gefasst. Die Beteiligung gemäß § 3(2) und 4 (2) BauGB erfolgte mit dem Schreiben von 12.04.2011. Die Offenlage BauGB fand im Zeitraum vom 15.04.2022 bis zum 16.05.2022 statt.

 

Aus Gründen des Infektionsschutzes erfolgte die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet, gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz PlanSiG) in der zurzeit geltenden Fassung.

Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, die Planunterlagen nach Termin im Rathaus einzusehen.

 

  1. Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

Am 31.03.2022 fand im großen Sitzungssaal des Alsdorfer Rathauses der Ausschuss für Stadtentwicklung statt. Dort wurde im Rahmen der Fragestunde für Einwohner/innen eine Frage zu dem Straßenausbau der Straßburger Straße im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 355 Am alten Hertha Sportplatz gestellt. Eine tabellarische Zusammenfassung der im Nachgang schriftlich eingereichten Stellungnahme (Anlage 11) sowie des Beschlussentwurfes der Verwaltung im Rahmen der Prüfung und Abwägung sind der detaillierten Anlage 12 zu entnehmen.

 

  1. Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

 

Eine tabellarische Zusammenfassung der im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 11) sowie die jeweiligen Beschlussentwürfe der Verwaltung im Rahmen der Prüfung und Abwägung sind der detaillierten Anlage 12 zu entnehmen.

 

 

Anlass und Ziel des Bebauungsplanes Nr. 355 Am alten Hertha Sportplatz

 

Das Plangebiet umfasst unter anderem die Fläche des Sportplatzes Alsdorf Blumenrath an der Blumenrather Straße, welche in der Vergangenheit durch die Vereine SV Hertha Mariadorf 1932 e.V. und SV Union Mariadorf Hoengen 1916 e.V. genutzt wurde. Der Rasensportplatz und das Vereinsheim an der Blumenrather Straße wurden zum 30.06.2016 aus der sportlichen Nutzung entlassen (Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur VL 2015/0467/3.4).

 

Gemäß Sportstättenentwicklungsplan der Stadt Alsdorf 2015-2020 wird an der Nutzung der Fläche als Sportplatz nicht festgehalten. Durch die Optimierung der Schulsportanlagen, u.a. den Neubau eines Sportplatzes am Energeticon, die Anlagenertüchtigung in Kunstrasen in Mariadorf etc., wird der Bedarf an Sportflächen für Schulen und Vereine zukünftig abgedeckt. Die ehemalige Sportplatzfläche im Plangebiet wird daher frei und kann einer neuen Nutzung im Sinne eines Flächenrecyclings zugeführt werden.

Aufgrund der Nähe zum Euregiobahn-Haltepunkt sowie vorhandener Nahversorgungs- und sozialer Infrastrukturen wird hier als städtebauliches Ziel die Arrondierung der vorhandenen Siedlungsstruktur mit unterschiedlichen, zeitgemäßen Wohnformen in attraktiver Lage verfolgt.

 

Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplanes sollen durch den Bebauungsplan Nr. 355 Am alten Hertha Sportplatz die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geschaffen werden.

Durch die Ausweisung von Wohnbauflächen am nordwestlichen Rand der Ortslage Blumenrath wird einer Überalterung der Siedlung entgegengewirkt und eine optimierte Auslastung der örtlichen Infrastruktur verfolgt. Dazu sollen innerhalb des Plangebietes unterschiedliche Wohnangebote in Form von Einfamilien-, Doppelhäusern und Mehrfamilienhäusern angeboten werden.

 

 

Inhalt des städtebaulichen Entwurfes:

 

Das Plangebiet soll in Anlehnung an die bestehende Baustruktur in Alsdorf - Blumenrath zu einem hochwertigen Wohnquartier mit freistehenden Einfamilien-, Doppelhäusern und Mehrfamlienhäusern in offener Bauweise entwickelt werden (Anlage 2).

 

Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt im Süden von der Blumenrather Straße ausgehend über eine unbebaute Parzelle zwischen den Hausnummern 148 und 150. Mittig in dieser Parzelle liegen 2 Ferngasleitungen und ein Begleitkabel der Firma Thyssengas GmbH, die weiter in nordwestlicher Richtung verlaufen und mit entsprechenden Schutzstreifen nicht mit Gebäuden überbaut werden dürfen. Über diesem Leitungstrassenverlauf erfolgt daher die Haupterschließung des Plangebietes, die entsprechend der Straßenausbaustandards des Bauamtes der Stadt Alsdorf mit einer 13,50 m breiten öffentlichen Verkehrsfläche vorgesehen ist. Mit dem Ausbau im Separationsprinzip mit adäquaten Flächen für Parkstände etc., soll hier auch die Option gewahrt bleiben, mögliche künftige Wohnflächenarrondierungen nördlich von Blumenrath (perspektivisch in der Neuaufstellung des Regionalplans) anzubinden.

Abgehend von der o.g. Haupterschließung sieht das städtebauliche Konzept die Entwicklung überschaubarer Nachbarschaften durch die Anlage von 4 Stichstraßen mit einem geringeren Straßenquerschnitt und darum gruppierter Wohnbebauung in Form von Einfamilien- und Doppelhäusern vor. Die Stichstraßen werden als Mischverkehrsflächen mit platzartigen Aufweitungen zur Wendemöglichkeit und einem in der Wendemöglichkeit festgesetzten hochstämmigen Baum vorgesehen. Zudem wird dadurch auch eine abschnittsweise Realisierung des geplanten Baugebietes ermöglicht.

 

Aufgrund der im Nachgang zur Bürgerinformationsveranstaltung schriftlich vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, ist eine Verkehrsgutachterliche Einschätzung, unter Berücksichtigung des Anschlusses des neuen Plangebietes an die Bestandsituation, durch das Büro IGEPA Verkehrstechnik GmbH, vorgenommen worden. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass es für eine verkehrliche Entlastung im Bereich der Bestandsstrukturen sinnvoll ist, die Straßburger Straße perspektivisch, als Einbahnstraße an das Plangebiet anzuschließen und somit eine adäquate Verknüpfung an das vorhandene Straßennetz vorzunehmen. Unabhängig vom Flächenerwerb sollen deshalb im hiesigen Verfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den perspektivischen Ausbau im Bereich der westlichen Straßburger Straße vorgesehen werden. Insofern wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes bis zur Straße „An der Burgmaar“ erweitert. In diesen Zusammenhang wird noch eine Arrondierungsmöglichkeit, zwischen der Straßburger Straße Nr. 86 und Nr. 106, in den Plangebietsumgriff mit aufgenommen, um hier mit entsprechenden Festsetzungen eine spätere Bebauung städtebaulich steuern zu können.

 

Der Straßenquerschnitt, abgehend von der Haupterschließung in östliche Richtung zur Straßburger Straße wird bis zur westlichen Grenze des Flurstückes 47 von 13,5 m auf 13,0 m reduziert. Es soll im dortigen Bauabschnitt ein Ausbau im Zweirichtungsverkehr sowie im Separationsprinzip mit adäquaten Flächen für Parkstände erfolgen. Zum Übergang in die vorhandene Straßburger Straße ist eine platzartige Aufweitung geplant, die auch als Wendemöglichkeit genutzt werden kann. In Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstückes bis hin zur Straße „An der Burgmaar“ soll die Verkehrsfläche analog zum östlichen Teil der Straßburger Straße als Mischverkehrsfläche ausgebaut werden. Desweitern ist hier entsprechend der Verkehrsgutachterlichen Einschätzung eine Nutzung als Einbahnstraße, in Richtung des Plangebietes vorgesehen. Die detaillierte Abstimmung der Straßenraumgestaltung erfolgt im Zuge der Ausbauplanung mit dem zuständigen Fachamt A65 Bauamt.

 

Westlich von der o.g. Haupterschließung, in Verlängerung der Straßburger Straße zur westlichen Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes, sieht das städtebauliche Konzept eine weitere Verkehrsfläche mit einem Straßenquerschnitt von 6 m vor. Am Ende des Stiches liegt eine Versorgungsfläche für Nahwärme für das gesamte Plangebiet. Ausgenommen von diesem Nahwärmenetz ist die Arrondierung zwischen der Straßburger Straße Nr. 86 und Nr. 106. Eine verkehrliche Anbindung an den vorhandenen, westlich angrenzenden Bahntrassenradweg Aachen lich ist nicht beabsichtigt, so dass an dieser Stelle verkehrsregelnde Maßnahmen außerhalb des Bebauungsplanverfahrens wie bspw. ein Poller vorgesehen sind, um diesen für den Kfz Verkehr weiterhin abzuriegeln.

 

Als Planungsgrundlage für das Bebauungsplanverfahren wurde bereits im Vorfeld ein Hydrogelogisches Gutachten zur Bewertung der Versickerungsmöglichkeiten von Niederschlagswasser (Dipl. Geologe Raimund Noppeney, 08. März 2019) in Auftrag gegeben. Gemäß diesem Gutachten ist eine Versickerung des geplanten Baugebietes über ein zentrales Versickerungsbecken im nordwestlichen Bereich des Plangebietes vorgesehen. Hiervon ausgenommen ist die Abwasserableitung der Fläche WA 5 und WA 6 zwischen der Straßburger Straße Nr. 86 und Nr. 106.

 

Energieversorgung

Mit Schreiben vom 08.12.2021 haben die Alsdorf Netz GmbH in Abstimmung mit der Stadtwerke Alsdorf GmbH die Absicht erklärt, innerhalb des Bebauungsplanes BP 355 Am alten Hertha Sportplatz , ein Wärmenahversorgungsnetz aufzubauen. Es sei beabsichtigt, dass für die Nahwärmeversorgung des Plangebietes regenerative Energiequellen genutzt werden sollen.  Die Ausarbeitung eines entsprechenden Energiekonzeptes erfolgt zurzeit durch die Stadtwerke Alsdorf GmbH.

Der Standort für die erforderliche Nahwärmezentrale ist bereits im Bebauungsplan Nr. 355 Am alten Hertha Sportplatz , mit einem ausgewiesenen Bereich als Fläche für Versorgungsanlagen mit den Zweckbestimmungen Fernwärme / Kraft-Wärme-Kopplung, vorgesehen.

Bei Umsetzung des Nahwärmenetzes ist ein Anschluss- und Benutzungszwang der zukünftigen Wohngebäude innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des BP 355, über eine Satzung nach § 9 Gemeindeordnung, vorgesehen, die vorgelegt wird, sobald der Bebauungsplan Nr. 355 Am alten Hertha Sportplatz , Satzungsbeschlussreife erlangt. Ausgenommen hiervon sind die Allgemeinen Wohngebiete WA 5 und WA 6.

 

Dieser Vorlage sind der städtebauliche Entwurf (Anlage 2), der Entwurf zum Rechtsplan (Anlage 3), die textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und die Begründung sowie der Umweltbericht (Anlage 5) als Anlage beigefügt.

Ferner liegen der Vorlage ein Hydrogeologisches Gutachten zur Bewertung der Versickerungsmöglichkeiten (Anlage 6), ein Hydrologisches Gutachten der Bodenuntersuchung auf Schadstoffbelastungen (Anlage 7), ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag einschl. Artenschutzvorprüfung - ASP I (Anlage 8) und eine Entwässerungsplanung (Anlage 9) für das Plangebiet als Anlage bei. Hinsichtlich der verkehrlichen Verknüpfung des Bebauungsplangebiets an den vorhandenen Bestand im Bereich der Straßburger Straße wurde eine Verkehrsgutachliche Einschätzung (Anlage 10) eingeholt.

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Grundlage des Bebauungsplans Nr. 355 Am alten Hetha Sportplatz ist das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zuletzt geänderten Fassung.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Mit der Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 355 - Am alten Hertha Sportplatz - entstehen der Stadt Alsdorf Personalkosten. Der Investor trägt die Planungs- bzw. Gutachtenkosten, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans anfallen. Die Kosten für die Erstellung der Verkehrsgutachtliche Einschätzung wurden von der Stadt Alsdorf getragen. Mit dem hiesigen Nachnutzungskonzept kann die ehemalige Sportplatzfläche im Sinne des Flächenrecyclings wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 355 - Am alten Hertha Sportplatz - soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf dem ehemaligen Sportplatzgelände und darüber hinaus im Ortsteil Blumenrath ermöglicht werden, um neues Baurecht für hochwertigen Wohnraum in attraktiver Lage zu schaffen. Damit besteht die Möglichkeit, unter Berücksichtigung des demographischen Wandels zur nachhaltigen Ausnutzung bereits vorhandener Infrastrukturen, für alle Generationen in integrierter Lage Wohnraum zu schaffen und den Bedürfnissen der Alsdorfer Bevölkerung Rechnung zu tragen. Die aufgegebene Sportplatzfläche im Plangebiet kann mit dem hiesigen Konzept einer neuen Nutzung im Sinne eines Flächenrecyclings zugeführt werden. Dies entspricht dem Leitbild einer nachhaltigen Stadtentwicklung und den planerischen Zielvorstellungen zur künftigen Siedlungsflächenentwicklung im Einzugsbereich von SPNV-Infrastruktur.

 

In dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 355 Am alten Hertha Sportplatz der planungsbedingte Eingriff in Natur und Landschaft ermittelt und der entsprechend erforderliche ökologische Ausgleich berechnet. In dieser Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung ergibt sich ein Defizit an ökologischer Wertigkeit von gerundet 41.507 Punkten /ökologischen Werteinheiten für die planungsbedingte Beeinträchtigung von Natur und Landschaft.

Als Kompensationsmaßnahme stehen drei Flurstücke jeweils mit Teilflächen aus dem Ausgleichsflächenpool der Stadt Alsdorf zur Verfügung (Gemarkung Alsdorf, Flur 29, Flurstücke 4, 5, und 9). Auf den Flurstücken 4 und 5 wird sowohl eine Kompensation für den Bebauungsplan Nr. 355 Am alten Hertha Sportplatz (45% der Fläche) als auch für den Bebauungsplan Nr. 275 Am alten Bahndamm (55% der Fläche) realisiert werden. Die darüber hinaus erforderliche Kompensation wird auf dem Flurstück 9 ausgeglichen.

Mit einer ökologischen Aufwertung der dortigen Ackerflächen, durch die Anlage von extensiven artenreichen Grünland sowie Planzungen standortheimischer Sträucher und Laubbäume, können die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltens in räumlicher Nähe - noch nicht mal 1 km entfernt im gleichen Naturraum ausgeglichen werden.

 

Die Anpassung des räumlichen Geltungsbereiches erfordert keine Überarbeitung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und eine damit verbundene Anpassung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags.  Gemäß BNatSchG finden die §§ 14-17 BNatSchG u. a. weiter keine Anwendung auf Vorhaben im ungeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB, so dass die zusätzlich aufgenommen Nachverdichtungsfläche entlang der Straßburger Straße keine zusätzlichen Kompensationsmaßnahmen auslöst. Auch die zusätzlich aufgenommene Straßenverkehrsfläche löst kein Erfordernis einer Überarbeitung der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung aus, da diese bereits zum jetzigen Zeitpunkt vollständig versiegelt ist, so dass der BP 355 hier keinen erstmaligen Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet. Aus diesen Gründen werden nur die Planzeichnungen mit dem neuen Plangebietsumgriff nach erfolgter Beschlussfassung im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag angepasst, gleichwohl es wie oben bereits erwähnt keine Auswirkungen auf die Bilanzierung gibt.

 

Im Rahmen der Offenlage gemäß § 4(2) BauGB wurden seitens Unteren Naturschutzbehörde Bedenken bezüglich der ökologischen Bilanzierung für die Berechnung der Kompensationsmaßnahmen (extensives genutztem Grünland) geäert. Hieraus ging hervor, dass auf Grund der Kompensationsart lediglich 3 Punkte als Wertsteigerung für den Berechnungsansatz angenommen werden können. Aus der Biotopentypenwertliste (Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung NRW, lanuv NRW., März 2008) geht hervor, dass man für die Bilanzierung ein Minimum von 3 Punkten und ein Maximum von 5 Punkten ansetzten kann. In dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (Schöke Landschaftsarchitekten PartGmbB, März 2022) wurde der Mittelwert von 4 Wertpunkten für die Berechnung der Kompensationsmaßnahmen angesetzt. Damit hier keine erneute Berechnung vorgenommen werden muss, wurde seitens der Verwaltung der Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde gesucht und eine Einigung erzielt. Damit weiterhin die Wertsteigerung von 4 Punkten in den Berechnungsansatz gebracht werden kann, wird zusätzlich auf der Ausgleichsfläche mit extensiven Grünland, auf einer Gesamtlänge von 130 m eine Baumreihe mit 10 Laubbäumen (Gemarkung Alsdorf, Flur 29, Flurstück 9) gepflanzt. 

 

Außerdem wurden vorliegend im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 355 - Am alten Hertha Sportplatz - die artenschutzrechtlichen Belange auf Grundlage der §§ 7 und 44 BNatSchG und entsprechend den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift Artenschutz NRW bzw. der Handlungsempfehlung zum Artenschutz in der Bauleitplanung und bei baurechtlichen Zulassung von Vorhaben geprüft. Auf der Grundlage vorhandener Informationen über potentiell und tatsächlich vorkommender geschützter Arten sowie dem Habitatpotential der kartierten Lebensraumtypen konnte festgestellt werden, dass unter Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenregelung) sowie aufgrund bestehender Ausweichhabitate unter Erhalt der ökologischen Funktion dieses Ortsrandbereiches im Übergang zur freien Feldflur nicht mit Verstößen gegen die artenschutzrechlichen Verbote zu rechnen ist. Die der Artenschutzvorprüfung (ASP) Stufe I genannte zur Vermeidung des Verlustes von Individuen oder der unmittelbaren Beschädigung / Vernichtung von Nestern und Eiern brütender Vögel ist die Baufeldräumung vorsorglich außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit wildlebender europäischer Vogelarten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar vorzusehen.

Es wird kein Erfordernis gesehen, in die weitergehende Artenschutzprüfung der Stufe II einzutreten.

 

 

Klimaschutz / Klimaanpassung

Bezüglich der Umsetzung der Klimafolgenanpassungsstrategie im hiesigen Planverfahren wird auf die ausführliche Darstellung der Begründung in Kapitel 10 Klimaschutz / Klimafolgenanpassung verwiesen (Seite 16 ff.).

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

31.05.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen

Erweitern

23.06.2022 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen