Beschlussvorlage - 2022/0283/A60

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der WA AldO III GmbH in der vorliegenden Fassung.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Die WA AldO III GmbH beabsichtigt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 365 Am alten SC Sportplatz die Erschließung zur baulichen Nutzung der Grundstücke herzustellen. Die erforderlichen geprüften Anlagen zum Vertrag liegen der Stadt Alsdorf vor.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Der Vorhabenträger trägt alle für die Ersterschließung des Planbereiches notwendigen Kosten zu 100 %.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

-          entfällt -

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.09.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen