Beschlussvorlage - 2023/0339/A20
Grunddaten
- Betreff:
-
Eckdaten zum Haushalt 2024 der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 20 - Kämmereiamt
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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19.09.2023
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Stadt Alsdorf war durch die Teilnahme am Stärkungspakt in den Jahren 2017 bis 2023 an die strengen Regularien des Stärkungspaktgesetzes NRW gebunden. Durch das Auslaufen des Stärkungspaktes zum 31.12.2023 gelten für die Haushaltsaufstellung 2024 nun wieder die regulären Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens (GO NRW).
Mit Rundverfügung 06/2023 wurden alle Fachämter der Stadt Alsdorf dazu aufgefordert, ihre Haushaltsvoranschläge für die Haushaltsplanung 2024 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis zum 07. Juli 2023 einzureichen.
Die Prämisse lautete dabei, dass die Planzahlen aus der Haushaltssatzung 2023 weiter gelten und die Erhöhung von Aufwendungen bzw. die Verringerung von Erträgen kompensiert werden müssen, um den Haushaltsausgleich nicht zu gefährden. Zusätzlich lautete das Ziel, die im Jahr 2026 vorgesehene Grundsteuererhöhung zu vermeiden.
Die eingereichten Haushaltsvoranschläge der Fachämter sowie die inzwischen vorliegenden geänderten Eckdaten zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 vom 22.08.2023 und die bekanntgewordene beabsichtigte Änderung des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein Westfalen (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG) führen zu einer drastischen Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Alsdorf.
Das als Anlage beigefügte Eckdatenpapier stellt einen aktuellen ersten Überblick über die Haushaltsplanung 2024 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung dar und bildet die Grundlage für die weitere Ausarbeitung des detaillierten Haushaltsplans.
Der Haushaltsausgleich kann sowohl in 2024 als auch in der mittelfristigen Planung nicht erreicht werden. Das Eigenkapital wird in der mittelfristigen Planung komplett aufgezehrt, sodass die Stadt Alsdorf ab sofort wieder ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss.
Die ursprünglich vorgesehene Zeitschiene für die Aufstellung des Haushalts 2024 kann daher nicht eingehalten werden. Um einen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen zu können, ist die Erarbeitung geeigneter Konsolidierungsmaßnahmen und die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht erforderlich.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 78 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen und der Kommunalaufsicht gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres anzuzeigen.
Die Gemeinde hat gemäß § 76 Abs. 1 Nr. 3 zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist, wenn bei der Aufstellung der Haushaltssatzung innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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744,8 kB
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