Beschlussvorlage - 2023/0361/BM

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 700.000,00r Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite, die bis zum Ende des Haushaltsjahres erwartet werden.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Nach § 89 Abs. 2 GO NRW kann die Stadt Alsdorf zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Kredite zur Liquiditätssicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Aufgabe des Kredits ist die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit (Liquidität) der Stadtkasse.

 

Die finanzielle Situation der Stadt Alsdorf sieht keine anderen Mittel, die zur Verfügung stehen, vor. Daher ist die einzige Lösung für eine rechtzeitige Auszahlung aller Verpflichtungen der KASSENKREDIT.

 

Das Instrument des Kassenkredites sollte ursprünglich nur für die Notlage einer kurzfristigen Zahlungsunfähigkeit zum Einsatz kommen. Gedacht war dabei, die kurzfristige und sofortige Auszahlung von Gehältern bzw. verpflichteten Sozialleistungen zu sichern. Durch laufende Einzahlungen und Einsparungen sollte der Kassenkredit auch kurzfristig wieder vollkommen getilgt sein.

 

Seit nunmehr 20 Jahren (ab 2003) wird der Kassenkredit r alle Auszahlungen als „normale“ Art der Zahlungsfähigkeit herangezogen. Mit einer Tilgung des Kassenkredits konnte man nur im ersten Jahr rechnen. Dies ist jedoch nie geschehen. Seither hat die „Überziehung des Kontos“ im Haushaltsjahr 2015 einen Höhepunkt von über 120 Mio. € erreicht.

 

Die Absicherung dieser Überziehung des städtischen Kontos ist bei weitem schwieriger, als einen positiven Bankbestand entsprechend anzulegen.

 

Gemäß § 5 der Haushaltssatzung der Stadt Alsdorf können Liquiditätskredite bis zu einem Betrag in Höhe von 150.000.000,00 € zur Sicherung der Zahlbarmachung aufgenommen werden.

 

Die Absicherung erfolgt durch viele einzelne Kassenkredite, die aus Sicherheitsgründen nicht nur bei einem Bankinstitut oder einer Sparkasse abschlossen werden sollten.

 

Aufgrund von aufwendigen Recherche- und Ermittlungsverfahren bei Bank- und Kreditinstitutionen im In- und Ausland wurden die günstigsten Kassenkredite zu unterschiedlichen Laufzeiten abgeschlossen. Der Zinsaufwand pro Jahr wurde somit auf ein größtmögliches Minimum reduziert. Kreditbeschaffungskosten der vermittelnden Banken oder Geldhandelsunternehmen sind hierbei berücksichtigt.

 

Durch konsequentes Kreditmanagement konnte der Höhepunkt des Kassenkredites aus dem Jahr 2015 erstmals im Jahresabschluss 2019 auf unter 100,00 Mio. € reduziert werden. Dies war auch auf die in diesen Jahren gesunkenen Zinsbeträge zurückzuführen. Hierbei profitierte man auch von den Entscheidungen der Europäischen Zentralbank, den Leitzins jeweils abzusenken.

 

Im Jahresabschluss 2022 konnte man - aufgrund eines konsequenten Kreditmanagements, aber auch aufgrund von günstigen Zinsen bis hin in den Minusbereich (-0,42 %) - den Höchstbetrag der Kassenkredite als Verbindlichkeit auf 59.341.519,59 € absenken. Bereits im abgelaufenen Haushaltsjahr 2022 wurden die Leitzinsen durch die Europäische Zentralbank mehrfach um größere Zinssprünge angehoben. Bei kurzfristigen Laufzeiten bis zu drei Monaten, insbesondere im Tagegeldbereich, sind aktuell Zinsen von 3,92 % zu zahlen.

 

Die Anmeldung von Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2023 erfolgte bereits Mitte des Jahres 2022. Zu diesem Zeitpunkt war bereits eine Zinsanhebung von der EZB ausgesprochen. Seit diesem Zeitraum hat sich die Situation am Bankenmarkt sehr verändert.

 

 

Bis zum 27.07.2023 wurde durch Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) der Leitzins zum vierten Mal erhöht.

 

Alle in diesem Zeitraum auslaufenden langfristigen Liquiditätskredite mussten neu verhandelt werden, zu neuen und ungünstigen Zinssätzen.

 

Weitere Anhebungen durch die EZB sind bereits angekündigt. Hier werden in naher Zukunft weitere Zinsanhebungen erwartet. Damit ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt klar, dass für die weiter ansteigenden Zinsen für die Zukunft deutlich höhere Zinsaufwendungen eingeplant werden müssen. Für das laufende Haushaltsjahr 2023 reichen die veranschlagten Zinsaufwendungen nicht mehr aus.

 

Zum 03.08.2023 wurde der letzte langfristige, ausgelaufene Kassenkredit in Höhe von 20,0 Mio. € neu verhandelt. Aufgrund dieser Verhandlung kann für den Rest des laufenden Haushaltsjahres 2023 ermittelt werden, wie hoch die Zinsaufwendungen bis zum 31.12.2023 voraussichtlich ausfallen werden und wie hoch folglich die Haushaltsüberschreitung sein wird.

 

Bei einem Gesamtvolumen von 66,0 Mio. € an Kassenkrediten zum 03.08.2023 setzten sich die Zinsaufwendungen aus 5 langfristig angelegten Liquiditätskrediten zusammen. Diese 5 Kassenkredite umfassen ein Volumen von 58,0 Mio. €, die über Fälligkeiten von 2025, 2027, 2028 bis 2031 langfristig verteilt sind. Hierbei sind Zinssätze vom 1,19 % bis 3,37 % zu berücksichtigen.

 

Der am 03.08.2023 im Tagegeld veranlagte Liquiditätskredit in Höhe von 8,0 Mio. € wird derzeit mit 3,92 % verzinst.

 

r das Haushaltsjahr 2023 werden 700.000,00 überplanmäßig benötigt.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 € sind gemäß § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf als erheblich anzusehen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Ein bisheriger Liquiditätskredit über 10,0 Mio. € zu einem Zinssatz von 0,55 % musste für einen aktuellen Zinssatz von 3,37 % abgeschlossen werden.

Ein weiterer Liquiditätskredit über 20,0 Mio. € musste ebenfalls mit einem aktuellen Zinssatz von 3,37 % neu abgeschlossen werden.

 

hrend die langfristigen Liquiditätskredite berechenbar sind, ist dies beim dem laufenden Liquiditätskredit im Tagegeld nicht möglich. Hier wird nach Bedarf und jeweiliger Ausgaben (Gehälter, Städteregionsumlage, Sozialhilfezahlungen, Jugendhilfezahlungen u.a.) bzw. nach Bedarf durch Einnahmen (Abrechnungen von Bund und Land, Steuertermine, u.a.) der Liquiditätskredit täglich erhöht oder verringert. Dies erfolgt zu einem ebenfalls hohen Zinssatz in Höhe von derzeit 3,92 %.

 

Die Aufnahme von neuen Kassenkreditverträgen wird durch die Banken und Kreditinstitute mittlerweile sehr erschwert. Es müssen genehmigte Haushalte mit Genehmigungsschreiben der Aufsichtsbehörde, Haushaltssatzungen und Haushaltssicherungskonzepte vorgelegt werden, bevor eine Prüfung zur Gewährung eines neuen Kassenkredites erfolgt. Ist die Höhe der Kassenkreditermächtigung gem. § 5 der Haushaltssatzung der Stadt Alsdorf nicht in angemessener Relation zum Gesamtvolumen eines Haushaltes, gewährt die prüfende Bank keinen Kassenkredit.

 

Viele Banken nehmen direkt von einem Prüfungsverfahren Abstand, wenn bekannt wird, dass ein Haushaltssicherungskonzept vorliegt. Einige Banken oder Kreditinstitute bieten aufgrund nicht genehmigter Haushalte oder eines Haushaltssicherungskonzeptes zwar Kassenkredite, die jedoch in den Konditionen wesentlich ungünstiger sind.

 

r die Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite stehen im Haushalt 2023 1,15 Mio. € bereit. Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden zusätzlich 700.000,00 benötigt.

 

Die Mehraufwendungen können durch Mehrerträge bei der Grundsteuer B (Sachkonto 401200, Kostenträger 16-01-01, Kostenstelle 0300) i.H.v. 100.000,00 € und durch Mehrerträge aus dem Familienlastenausgleich (Sachkonto 405100, Kostenträger 16-01-01, Kostenstelle 0300) i.H.v. 233.000 € sowie Minderaufwendungen bei der Städteregionsumlage (Sachkonto 537300, Kostenträger 16-01-01, Kostenstelle 0300) i.H.v. 367.000,00 € gedeckt werden.

 

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

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Beschlüsse

Erweitern

14.09.2023 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen

Erweitern

19.09.2023 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen