Beschlussvorlage - 2011/1117
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf u. a.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.1 - Büro des Rates
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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16.06.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt beschließt die 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf in der als Anlage beigefügten Fassung.
b) Der Rat der Stadt beschließt, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Alsdorf anlässlich des 80. und 90. Geburtstages und dann ab dem 91. Geburtstag jährlich persönliche Glückwünsche der Stadt durch den Bürgermeister bzw. die stellvertretenden Bürgermeister überbracht werden. Zum 85. Geburtstag erhalten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Alsdorf per Post ein persönliches Glückwunschschreiben des Bürgermeisters.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
a) Die Hauptsatzung der Stadt Alsdorf sieht in § 9 die Zahlung von Aufwandsentschädigung und Ersatz von Verdienstausfall für Stadtverordnete vor.
In Absatz 5 Buchstabe f) legt die Hauptsatzung einen generellen Höchststundensatz von 20,- fest. Dieser Höchststundensatz sollte grundsätzlich beibehalten werden. Ausgenommen hiervon sollten jedoch die Unselbständigen werden, da hier in Ausnahmefällen die Möglichkeit bestehen sollte, durch entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers für diesen Personenkreis auch einen Stundensatz, der über dem Höchststundensatz von 20 liegt, auszahlen zu können.
Aus diesem Grund sollte auch auf die Festlegung eines monatlichen Höchstbetrages in Absatz 5 Buchstabe f) verzichtet werden. Eine Begrenzung des auszuzahlenden Verdienstausfalles ist ohnehin bereits in der Kommentierung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt. Die ehrenamtliche Tätigkeit darf maximal die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit betragen.
Alte Fassung des § 9 Abs. 5 Buchstabe f):
Der Höchstbetrag, der bei der Erstattung des stündlichen Verdienstausfalles in keinem Fall überschritten werden darf, wird auf 20,00 je Stunde festgesetzt. Der monatliche Höchstbetrag, der beim Ersatz des Verdienstausfalles im Einzelfall nicht überschritten werden darf, wird auf 849,00 (bei Anspruchsberechtigten des Regelstundensatzes) bzw. auf 1.698,00 (bei Anspruchsberechtigten des Höchststundensatzes) festgelegt.
Neue Fassung des § 9 Abs. 5 Buchstabe f):
Der Höchstbetrag zu den Absätzen c) bis e) (Selbständige, Haushaltsführung, Kinderbetreuung) wird auf 20 je Stunde festgesetzt, d. h. in keinem der vorgenannten Fälle darf der Verdienstausfallersatz diesen Betrag überschreiten.
b) Ein großer Teil der Repräsentationstermine des Bürgermeisters und seiner stellvertretenden Bürgermeister ergibt sich durch die Besuche der Altersjubilare. Derzeit finden persönliche Besuche der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Alsdorf durch den Bürgermeister und seine Stellvertreter anlässlich des 80., des 85., des 90. Geburtstages und ab dem 91. Geburtstag jährlich statt. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird empfohlen, auf die Besuche zum 85. Geburtstag zu verzichten. Stattdessen soll zum 85. Geburtstag ein persönliches Glückwunschschreiben des Bürgermeisters versandt werden.
Durch diese Reduzierung der Besuche des Bürgermeisters und seiner Stellvertreter können jährlich ca. 100 Besuchstermine eingespart werden (Zeit- und Kostenersparnis).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,5 kB
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