Beschlussvorlage - 2011/1263
Grunddaten
- Betreff:
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Anregungen und Beschwerden gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen; hier: "Save me!"Alsdorf sagt ja zur Aufnahme von Flüchtlingen Antrag der SJD - Die Falken - Merkstein vom 12.05.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.1 - Soziales
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.07.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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21.07.2011
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- u. Rechtslage:
Mit Schreiben vom 12.05.2011, siehe Anlage, beantragen die SJD - Die Falken - Merkstein
1. Der Rat der Stadt Alsdorf erklärt seine Bereitschaft, im Rahmen eines Resettlementprogramms der Bundesregierung ein Kontingent von Flüchtlingen dauerhaft aufzunehmen und bestmöglich zu integrieren.
2. Der Rat der Stadt Alsdorf fordert die Bundesregierung auf, ein kontinuierliches Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen (Resettlement) einzurichten.
Die Bundesrepublik Deutschland hat in der Vergangenheit vielen schutzbedürftigen Personen Zuflucht gewährt. Erwähnt seien hier die vietnamesischen Bootsflüchtlinge, die in den siebziger und achtziger Jahren in die Bundesrepublik kamen, die albanischen Flüchtlinge die im Jahre 1990 auf der Grundlage des Kontingentflüchtlingsgesetztes in die Bundesrepublik Deutschland übernommen wurden sowie die auf der Grundlage eines Beschlusses der Innenministerkonferenz im Jahre 1992 aufgenommenen bosnischen Flüchtlinge. 1999 haben sich die Innenminister des Bundes und der Länder darauf geeinigt Flüchtlinge aus dem Kosovo zum vorübergehenden Schutz aufzunehmen.
Voraussetzung für die Aufnahme der Flüchtlinge war stets ein klares Bekenntnis des Bundes und der Länder zur Aufnahme von Flüchtlingen sowie die Regelung der internen Verteilungsmodalitäten. Dies bedeutet, dass zunächst grundsätzlich auf bundes - u. landespolitischer Ebene die Rahmenbedingungen zur Aufnahme von Flüchtlingen auf der Grundlage eines Resettlement (Transfer von Bevölkerungsgruppen aus bestimmten Gebieten eines Landes in andere Gebiete) geschaffen werden müssen. Nur auf dieser Basis - der Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung - wird nach Auffassung der Verwaltung die Stadt Alsdorf weitere Flüchtlinge aufnehmen.
Grundsätzlich ist die Stadt Alsdorf bereit schutzbedürftigen Personen Zuflucht zu gewähren.
Als Nothaushaltsgemeinde ist sie jedoch in ihrem freien Gestaltungsspielraum sehr eingeschränkt und aufgrund dessen nicht in der Lage freiwillig, zusätzliche Leistungen zu erbringen. Eine freiwillige über das Aufnahmesoll hinausgehende Aufnahme von Flüchtlingen ist daher nicht möglich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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118,8 kB
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