Beschlussvorlage - 2011/1263

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt:

Mit Ausnahme der aufgrund gesetzlicher Vorgaben wahrzunehmenden Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wird die Stadt Alsdorf  freiwillig keine weiteren Flüchtlinge aufnehmen.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- u. Rechtslage:

 

Mit Schreiben vom 12.05.2011, siehe Anlage, beantragen die SJD - Die Falken - Merkstein

 

1.              Der Rat der Stadt Alsdorf erklärt seine Bereitschaft, im Rahmen eines Resettlementprogramms der Bundesregierung ein Kontingent von Flüchtlingen dauerhaft aufzunehmen und bestmöglich zu integrieren.

 

2.              Der Rat der Stadt Alsdorf fordert die Bundesregierung auf, ein kontinuierliches Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen (Resettlement) einzurichten.

 

 

Die Bundesrepublik Deutschland hat in der Vergangenheit vielen schutzbedürftigen Personen Zuflucht gewährt. Erwähnt seien hier die vietnamesischen Bootsflüchtlinge, die in den siebziger  und achtziger Jahren in die Bundesrepublik kamen, die albanischen Flüchtlinge die im Jahre 1990 auf der Grundlage des Kontingentflüchtlingsgesetztes in die Bundesrepublik Deutschland übernommen wurden sowie die auf der Grundlage eines Beschlusses der Innenministerkonferenz  im  Jahre 1992 aufgenommenen bosnischen Flüchtlinge. 1999 haben sich die Innenminister des Bundes und der Länder darauf geeinigt Flüchtlinge aus dem Kosovo zum vorübergehenden Schutz aufzunehmen.

 

Voraussetzung für die Aufnahme der Flüchtlinge war stets ein klares Bekenntnis des Bundes und der Länder zur Aufnahme von Flüchtlingen sowie die Regelung der internen Verteilungsmodalitäten. Dies bedeutet, dass zunächst grundsätzlich auf bundes - u. landespolitischer Ebene die Rahmenbedingungen zur Aufnahme von Flüchtlingen auf der Grundlage eines „Resettlement” (Transfer von Bevölkerungsgruppen aus bestimmten Gebieten eines Landes in andere Gebiete) geschaffen werden  müssen. Nur auf dieser Basis - der Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung - wird nach Auffassung der Verwaltung die  Stadt Alsdorf  weitere Flüchtlinge aufnehmen.

Grundsätzlich ist  die Stadt Alsdorf  bereit schutzbedürftigen Personen Zuflucht  zu gewähren.

Als Nothaushaltsgemeinde ist sie jedoch in ihrem freien Gestaltungsspielraum sehr eingeschränkt und aufgrund dessen nicht in der Lage freiwillig, zusätzliche Leistungen zu erbringen. Eine freiwillige  über das Aufnahmesoll hinausgehende Aufnahme  von Flüchtlingen ist daher nicht möglich.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen sind bei einer zusätzlich freiwilligen Aufnahme nicht abschätzbar.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

14.07.2011 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

Erweitern

21.07.2011 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen