Beschlussvorlage - 2011/1280
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 314 - Am Neuen Markt - a)Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 314 b)Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 314 - Am Neuen Markt - c) Anpassung der Darstellungdes Flächennutzungsplanes gemäß § 13a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Vorberatung
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12.07.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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21.07.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der
Stadt Alsdorf:
Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt
a) nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung (Vorlage 2011/1122) und aus der öffentlichen Auslegung (Vorlage 2011/1280) die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe
b) den Bebauungsplan Nr. 314 Am Neuen Markt gemäß beschleunigtem Verfahren nach §13a BauGB als Satzung
c) die Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung nach § 13a BauGB
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Nach erstmaliger Beratung in seiner Sitzung am 14.01.2010 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung am 09.09.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.314 Am Neuen Markt im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung beschlossen.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet (Anlage 1) liegt im Stadtteil Blumenrath auf dem Gelände des heutigen Parkplatzes/Wochenmarktes am südlichen Ende der Blumenrather Straße.
Die Plangebietsfläche umfasst eine Größe von ca. 0,44 ha.
Planerische Rahmenbedingungen
Der Regionalplan - REP - stellt für die Fläche des Plangebietes ASB - Allgemeiner Siedlungsbereich dar. Die Planung steht den Aussagen des regionalplanes nicht entgegen, die Entwicklung der Nahversorgungseinrichtung findet innerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereiches statt.
Der Flächennutzungsplan 2004 stellt für die Fläche MI Mischgebiet dar. Das nunmehr geplante Einzelhandelsvorhaben ist zwar grundsätzlich auch in einem Mischgebiet realisierbar, da es unterhalb der Grenze zur Großflächigkeit liegt. Um hier aber der etwaigen Rechtsunsicherheit einer sog. Briefmarkenplanung für ein Einzelgrundstück entgegenzuwirken, soll im Bebauungsplan die Art der Nutzung als SO Sondergebiet für nahversorgungsrelevanten Einzelhandel festgesetzt werden. Mit dieser Ausweisung können die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 314 üblicher Planungsrechtspraxis entsprechend spezifisch und bedarfsgerecht auf das Einzelhandelsvorhaben zugeschnitten werden.
Da es sich um ein Planverfahren nach § 13a BauGB handelt, wird die Darstellung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung angepasst.
Für die Fläche existiert ein gültiger Bebauungsplan, der am 27.01.1977 rechtskräftig wurde. Der Bebauungsplan Nr.113 Blumenrather Straße weist die Fläche als öffentliche Parkfläche aus. Um das Vorhaben umsetzen zu können ist es notwendig, einen Teil des Bebauungsplans Nr.113, mit dem Bebauungsplan Nr. 314 zu überplanen, der für den bisher als öffentliche Parkfläche ausgewiesen Teil SO Sondergebiet für den nahversorgungsrelevanten Einzelhandel darstellt.
Für den auf der Fläche einmal wöchentlich vormittags stattfindenden Wochenmarkt stellt der Investor auch künftig einen teil der Parkplatzfläche zur Verfügung. Die Durchführung des öffentlichen Wochenmarktes soll durch eine entsprechende Grunddienstbarkeit und Regelungen des Grundstückskaufvertrages abgesichert werden.
Anlass und Ziel des Bebauungsplanes
Ein Investor beabsichtigt die Fläche für den Einzelhandel zu entwickeln. Das Gebiet soll überwiegend die Nahversorgungsfunktion für die Stadtteile Blumenrath sowie Broicher Siedlung wahrnehmen.
Ziel des Bebauungsplanes Nr.314 ist es, das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Alsdorf durch die Bauleitplanung umzusetzen. Die Fläche ist Teil des Nahversorgungszentrums Blumenrath und als potentieller Standort für nahversorgungsrelevanten Einzelhandel ausgewiesen. Somit wird durch das Vorhaben die Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches gestärkt.
Inhalt des Bebauungsplanentwurfes
Mit dem Bebauungsplan Nr.314 - Am neuen Markt - werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von ca. 800 m² zuzüglich ca. 30 m² Backshop geschaffen. Auf dem Parkplatzbereich (ca. 63 Stellplätze) sind zudem auch künftig Stellflächen für den Wochenmarkt vorgesehen.
Die Erschließung des Vorhabens erfolgt insbesondere über die Blumenrather Straße (Stellplatzanlage) sowie über die Weststraße (insbes. Anlieferung).
Der Bebauungsplan (Anlage 2) mit seiner Begründung (Anlage 3) ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Der Bebauungsplan Nr.314 wurde durch das beauftragte Planungsbüro Raumplan erarbeitet.
A. Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
1. Enwor GmbH, Schreibern vom 02.03.2011 und vom 01.06.2011 (Anlagen 4 u. 5)
Die Trinkwasserleitungen gemäß Bestandsplan sind bei den Planungen zu beachten und zu berücksichtigen. Derzeit werden im Bereich des BP umfangreiche Rohrerneuerungs-maßnahmen durchgeführt. Alle Maßnahmen wurden mit dem Tiefbauamt der Stadt Alsdorf abgestimmt. Müssen bei Realisierung der Baumaßnahmen Versorgungsanlagen Wasser umgelegt bzw. gesichert werden, richtet sich die damit verbundene Kostenfrage nach dem gültigen Konzessionsvertrag.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Rohrerneuerungsmaßnahmen wurden mit dem Tiefbauamt der Stadt Alsdorf abge-stimmt.
Untergeordnete Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 2 BauNVO sind innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und innerhalb sonstiger Flächen nicht ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, die geltend gemachten Belange werden insofern berücksichtigt.
2. StädteRegion Aachen, Schreiben vom 17.06.2011 (Anlage 6)
A 70 Umweltamt, Immissionsschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für eine abschließende immissionsschutzrechtliche Beurteilung eine Beteiligung der Unteren Immissionsschutzbehörde des Umweltamtes der StädteRegion Aachen erforderlich ist.
A 61 Immobilienmanagement und Verkehr
Es wird angeregt, zur Förderung des Fahrradverkehrs geeignete Flächen auf dem Grundstück für das Fahrradparken im Bebauungsplan festzusetzen. Weiterhin wird angeregt, in Verhandlungen mit den Betreibern die Installation hochwertiger Fahrradhalter für die Fahr-radstellplätze zu vereinbaren.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Untere Immissionsschutzbehörde des Umweltamtes der StädteRegion Aachen wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erneut beteiligt. Innerhalb der textlichen Festsetzungen wurde unter 3.2 bereits festgesetzt, dass innerhalb der überbaubaren Flächen oder innerhalb der Flächen für Stellplätze mindestens 10 Fahrradstellplätze zu realisieren sind.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, die geltend gemachten Belange werden insofern berücksichtigt.
Darstellung der Rechtslage:
Das Bebauungsplanverfahren Nr.314 - Am Neuen Markt i. V. m. der Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuches - BauGB in der zuletzt geänderten Fassung durchgeführt.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Der Investor trägt die Kosten, die zur Umsetzung des Bebauungsplans erforderlich sind. Dies sind insbesondere Kosten für die Erschließung sowie den Lärmschutz.
Durch Veräußerung der städtischen Flächen sind für die Stadt Alsdorf Einnahmen zu verzeichnen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Mit der Umnutzung der Fläche als Sondergebiet Einzelhandel wird ein Einzel-handelsvorhaben im zentralen Versorgungsbereich realisiert. Somit dient dieses Vorhaben der Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches Blumenrath, womit eine nachhaltige wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung gesichert wird.
Des Weiteren wird eine weitere Inanspruchnahme von Flächen in Freiräumen vermieden. Aufgrund der zentralen Lage und der guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr werden zusätzliche KFZ- Fahrten vermieden, was einen geringeren CO2 Ausstoß zur Folge hat.
