Beschlussvorlage - 2009/0227-2.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

 

a)      Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW)

hier: Schaffung von Baurecht für die Grundstücke in der Prämienstraße (Anlage 3)

b)      beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 319 -Prämienstraße-Ost-. Die genaue Abgrenzung des Plangebiets geht aus dem beigefügten Lageplan hervor (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses wird.

c)      billigt den städtebaulichen Entwurf (Anlage 2)

d)      beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit  gemäß § 3 ­Abs.1 BauGB und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Lage des Plangebietes

 

Das Plangebiet (Anlage 1) liegt im Südwesten des Stadtteils Alsdorf-Mitte. Es wird im Osten durch die “Würselener Straße”, und im Norden durch die “Prämienstraße” begrenzt. Im Südwesten grenzt die Bergehalde ANNA 1 an das Plangebiet.

Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 2,6 ha.

 

Planerische Rahmenbedingungen

 

Der Gebietsentwicklungsplan - GEP - stellt für die Fläche des Plangebietes “Schutz der Natur” sowie “Regionale Grünzüge” dar.

 

Der Flächennutzungsplan 2004 stellt für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 319 -Prämienstraße-Ost- “Naturnahe Grünflächen”, „geschützter Landschaftsbestandteil“ sowie „gemischte Baufläche“ dar. Das Plangebiet liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB.

 

Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes I. Ein Teil der Fläche ist Naturschutzgebiet mit der Auflage zu Pflegemaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Landschaftsbildes, insbesondere zur Erhaltung von Tal und Hangwiesen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 319 -Prämienstraße - Ost - wird im Parallelverfahren zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Prämienstraße - Ost - durchgeführt.

 

Anlass und Ziel des Bebauungsplanes

 

Am 10. September 2009 stellte Herr Gatzweiler den Antrag gemäß § 24 Gem. O. NW zur Schaffung von Baurecht für die Grundstücke an der Prämienstraße (Anlage 3).

 

Auf der zu beplanenden Fläche befinden sich derzeit ehemalige Wohngebäude, die ursprünglich um die Jahrhundertwende des letzten Jahrhunderts als Arbeiterwohnungen entstanden sind. Die Grundrisse der Wohnungen waren den damaligen Wohnverhältnissen entsprechend geplant. Sie genügen heutigen Wohnraumansprüchen jedoch bei Weitem nicht mehr. Nach Einstellung des Grubenbetriebes und Stilllegung der Zechen, standen die Häuser leer und waren dem Verfall ausgesetzt.

 

Nachdem eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung scheiterte, soll nun die Fläche, durch den Neubau von fünf Doppelhäusern, von einem Investor neu entwickelt werden (Anlage 2). Die bestehenden Gebäude abzureißen und durch moderne Doppelhäuser zu ersetzen, stellt somit lediglich eine Bestandserneuerung dar. Auf der gegenüberliegenden Seite der Prämienstraße befindet sich ebenfalls vereinzelte Wohnbebauung. Durch die Topografie der Umgebung (Bergehalde ANNA 1) ist keine weitere Siedlungszersplitterung zu befürchten.

 

Im östlichen Teilbereich des Plangebietes befindet sich der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 143 -Prämienstr.-. Da dieser Plan nicht mehr die aktuellen Ziele der städtebaulichen Entwicklung wiedergibt (Entfallen der geplanten Verkehrsfläche), soll der Bebauungsplan Nr. 319 -Prämienstraße Ost- dort neue WA- bzw. MI- Flächen ausweisen.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 319 -Prämienstraße-Ost- wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches - BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) durchgeführt, in der zuletzt geänderten Fassung.

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Der Investor trägt die Kosten, die  zur  Umsetzung des Bebauungsplans erforderlich sind.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Der ökologische Ausgleich wird ermittelt. Im südlichen Teil des Plangebietes ist eine Fläche für ökologische Ausgleichsmaßnahmen sowie einen Vorfluter vorgesehen (vgl. Anlage 2). Diese Fläche dient gleichzeitig als ökologische Übergangszone zwischen dem Haldenfuß und der Bebauung. Somit wird ein natürlicher Übergang erreicht, der die Wohnbebauung gegenüber der Halde klar abgrenzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.01.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung - geändert beschlossen