Beschlussvorlage - 2009/0227-2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 319 -Prämienstraße-Ost-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III
- Berichterstattung:
- Herr Richter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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14.01.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
a)
Anregungen
und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen
(GO NRW)
hier: Schaffung von Baurecht für die
Grundstücke in der Prämienstraße (Anlage
3)
b)
beschließt
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 319 -Prämienstraße-Ost-. Die genaue
Abgrenzung des Plangebiets geht aus dem beigefügten Lageplan hervor (Anlage
1), der Bestandteil des Beschlusses wird.
c)
billigt
den städtebaulichen Entwurf (Anlage 2)
d)
beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs.1 BauGB
Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Lage
des Plangebietes
Das
Plangebiet (Anlage 1) liegt im Südwesten des Stadtteils Alsdorf-Mitte.
Es wird im Osten durch die “Würselener Straße”, und im Norden durch
die “Prämienstraße” begrenzt. Im Südwesten grenzt die Bergehalde
ANNA 1 an das Plangebiet.
Die Größe
des Plangebiets beträgt ca. 2,6 ha.
Planerische
Rahmenbedingungen
Der
Gebietsentwicklungsplan - GEP - stellt für die Fläche des Plangebietes
“Schutz der Natur” sowie “Regionale Grünzüge” dar.
Der
Flächennutzungsplan 2004 stellt für den räumlichen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 319
-Prämienstraße-Ost- “Naturnahe Grünflächen”,
„geschützter Landschaftsbestandteil“ sowie „gemischte
Baufläche“ dar. Das Plangebiet liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Das
Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes I. Ein
Teil der Fläche ist Naturschutzgebiet mit der Auflage zu Pflegemaßnahmen zur
Erhaltung oder Wiederherstellung des Landschaftsbildes, insbesondere zur
Erhaltung von Tal und Hangwiesen.
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 319 -Prämienstraße - Ost - wird im
Parallelverfahren zur 19.
Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Prämienstraße - Ost - durchgeführt.
Anlass und
Ziel des Bebauungsplanes
Am 10. September 2009 stellte Herr Gatzweiler den Antrag
gemäß § 24 Gem. O. NW zur Schaffung von Baurecht für die Grundstücke an der
Prämienstraße (Anlage 3).
Auf der zu beplanenden Fläche befinden sich derzeit
ehemalige Wohngebäude, die ursprünglich um die Jahrhundertwende des letzten
Jahrhunderts als Arbeiterwohnungen entstanden sind. Die Grundrisse der
Wohnungen waren den damaligen Wohnverhältnissen entsprechend geplant. Sie
genügen heutigen Wohnraumansprüchen jedoch bei Weitem nicht mehr. Nach
Einstellung des Grubenbetriebes und Stilllegung der Zechen, standen die Häuser
leer und waren dem Verfall ausgesetzt.
Nachdem eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung
scheiterte, soll nun die Fläche, durch den Neubau von fünf Doppelhäusern, von
einem Investor neu entwickelt werden (Anlage 2). Die bestehenden Gebäude
abzureißen und durch moderne Doppelhäuser zu ersetzen, stellt somit lediglich
eine Bestandserneuerung dar. Auf der gegenüberliegenden Seite der Prämienstraße
befindet sich ebenfalls vereinzelte Wohnbebauung. Durch die Topografie der
Umgebung (Bergehalde ANNA 1) ist keine weitere Siedlungszersplitterung zu
befürchten.
Im östlichen Teilbereich des Plangebietes befindet sich der
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 143 -Prämienstr.-. Da dieser Plan nicht mehr
die aktuellen Ziele der städtebaulichen Entwicklung wiedergibt (Entfallen der
geplanten Verkehrsfläche), soll der Bebauungsplan Nr. 319 -Prämienstraße Ost-
dort neue WA- bzw. MI- Flächen ausweisen.
Darstellung der
Rechtslage:
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 319
-Prämienstraße-Ost- wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches - BauGB in der
Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) durchgeführt, in der zuletzt
geänderten Fassung.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Der Investor trägt die Kosten,
die zur
Umsetzung des Bebauungsplans erforderlich sind.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Der ökologische Ausgleich wird ermittelt. Im südlichen Teil
des Plangebietes ist eine Fläche für ökologische Ausgleichsmaßnahmen sowie
einen Vorfluter vorgesehen (vgl. Anlage 2). Diese Fläche dient gleichzeitig als
ökologische Übergangszone zwischen dem Haldenfuß und der Bebauung. Somit wird
ein natürlicher Übergang erreicht, der die Wohnbebauung gegenüber der Halde
klar abgrenzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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110,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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