Beschlussvorlage - 2011/1468
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt "Kurve kriegen" hier: Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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06.12.2011
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Vorgeschichte:
Bereits im JHA vom 07.07.2011 hat Herr KHK Franz Schmitz, Polizeibeamter im Kommissariat Vorbeugung in Aachen, dass Pilotprojekt Prävention Jugendkriminalität Kurve kriegen vorgestellt.
Mit der Initiative Kurve kriegen will das Ministerium für Inneres und Kommunales in NRW verhindern, dass gefährdete Kinder und Jugendliche zu Intensivtätern werden.
Zielgruppe ist eine relativ kleine Zahl von Kindern und Jugendlichen, die mindestens eine rechtswidrige Gewalttat oder drei schwere Eigentumsdelikte begangen haben und deren Lebensumstände von so vielen Problemen belastet sind, dass ein dauerhaftes Abgleiten in die Kriminalität wahrscheinlich ist.
Alle Fraktionen im Landtag unterstützen das bundesweit einmalige Projekt, das in Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Hagen, Köln, Kreis Wesel sowie in dem Kreis Rhein-Erft durchgeführt wird.
In der Städteregion Aachen nehmen die Kommunen Aachen, Alsdorf, Eschweiler und Stolberg teil.
Mit der Umsetzung des Pilotprojektes in Aachen wurde der Polizeipräsident in Aachen (PP Aachen) beauftragt. Zur Realisierung des Projektes wurden dem PP Aachen ca. 1 Mio. zur Verfügung gestellt. Das Projekt ist zunächst bis zum 31.12.2012 befristet.
Fallen Kinder / Jugendliche durch die wiederholte Begehung von Straftaten auf, übermittelt die Polizei gefährdungsrelevante Erkenntnisse an das Jugendamt, damit in einem gemeinsamen Fallgespräch überlegt wird, mit welchen erzieherischen Maßnahmen nach § 27ff. SGB VIII man das Kind / den Jugendlichen / die Familie im Rahmen der Prävention unterstützen kann, um gefährdete Kinder / Jugendliche vor einem dauerhaften Abgleiten in die Kriminalität zu bewahren.
Dem Jugendamt wird ebenfalls ein Vorschlagsrecht eingeräumt, falls das Kind / der Jugendliche bei der Polizei noch nicht bekannt ist, aber durch Straftaten, Drogenmissbrauch, Schulversäumnissen, Prostitution, Obdachlosigkeit, Abgängigkeit vom Elternhaus etc. auffällt.
Aktueller Sachstand:
Zwischenzeitlich hat der Sozialdienst kath. Frauen e.V. in Alsdorf (SKF-Alsdorf) im Vergabeverfahren des Ministeriums für Inneres und Kommunales den Zuschlag für das geförderte Projekt erhalten. Die pädagogische Fachkraft ist für die beteiligten Städte Aachen, Alsdorf, Eschweiler und Stolberg zuständig. Für das Projekt wurde der Mitarbeiter Herr Andreas Malecha, bislang Mitarbeiter in der Tagesgruppe Mimikry des SKFs in Alsdorf, freigestellt.
Am 01.10.2011 hat Herr Andreas Malecha seine Tätigkeit als pädagogische Kraft der Initiative Kurve kriegen aufgenommen. Die Personalstelle ist dem Kommissariat Vorbeugung der Polizei in Aachen zugeordnet.
Das Büro der pädagogischen Fachkraft befindet sich in der Jesuitenstraße in Aachen.
Von der pädagogischen Fachkraft werden maximal 40 Kinder / Jugendliche betreut. In der Startphase, in der die zu betreuenden Kinder / Jugendlichen der Zielgruppe in Abstimmung mit dem Jugendamt festzulegen sein werden, wird die Personenanzahl natürlich geringer sein und sukzessive auf die Maximalzahl von 40 Personen anwachsen.
Insbesondere soll die pädagogische Fachkraft folgende Aufgaben erfüllen:
-Kontaktaufbau mit Kindern/Jugendlichen der Zielgruppe und deren Eltern
-Enge Abstimmung mit dem Jugendamt bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen
-Teilnahme an zielgruppenbezogenen Teambesprechungen der Polizei
-Durchführung von systemübergreifenden Fallkonferenzen
-Erstellung eines Bedarfsprofils
-Kontinuierliche, fallverantwortliche Betreuung
-Vermittlung von unterstützenden Maßnahmen und beratenden Angeboten
-Fachlicher Austausch mit der Schule der/des betroffenen Minderjährigen
-Übergangsbegleitung im Falle von stationären Maßnahmen der Kinder- und Jugend-
hilfe oder strafrechtlichen Sanktionen nach Vollendung des 14. Lebensjahres in enger Kooperation mit weiteren Behörden
-Aufsuchende Arbeit und Beratung der Beteiligten
-Koordination des kommunalen Netzwerkes in Bezug auf die Zielgruppe
-Dokumentation des Fallverlaufes
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Für die Projektförderung in der StädteRegion Aachen stehen insgesamt ca 1 Mio. pro Jahr zur Verfügung (siehe auch Anlage: Richtlinien im besonderen Landesinteresse
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorbeugungsmaßnahmen zur Vermeidung von Jugendkriminalität, Punkt 5, Art und Umfang, Höhe der Zuwendung).
Einsparungen sind im Produktbereich 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) Produktgruppe 06-03 (pädagogische und wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen und ihre Familien) zu erwarten, wenn Kinder / Jugendliche aus der Zielgruppe im Rahmen von Hilfen zur Erziehung betreut werden müssen und diese Kosten durch das Ministerium für
Inneres und Kommunales in NRW übernommen werden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Ergeben sich aus der Beschreibung der Maßnahme.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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126,1 kB
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