Beschlussvorlage - 2012/0094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt nimmt den Antrag des Herrn Dahlmann sowie die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, und überweist ihn gemäß § 5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf an den Bürgermeister, da dieser im Rahmen seiner Personalkompetenz gemäß § 73 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zuständig ist.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Mit Schreiben vom 26.01.2012, hier eingegangen am 02.02.2012, beantragt Herr Dahlmann, der Rat der Stadt möge beschließen, dass für alle öffentlichen Bediensteten ein Verbot der Ganzkörperverschleierung (Burka) mit sofortiger Wirkung ausgesprochen wird.

 

Bis zum heutigen Tage ist bei der Stadt Alsdorf kein Fall einer Ganzkörperverschleierung vorgekommen.

 

Darüber hinaus läge die Entscheidung über die Einleitung eventueller personalrechtlicher Maßnahmen in einem solchen Fall beim Bürgermeister im Rahmen seiner Personalkompetenz gem. § 73 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.03.2012 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen