Beschlussvorlage - 2012/0176

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

1.                  Der Rat der Stadt beschließt die Haushaltssatzung 2012 (Anlage 1) einschließlich den Empfehlungen der Fachausschüsse für den Planungszeitraum 2012 bis 2015 (Anlage 2).

 

2.                  Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage 3 beigefügten veränderten Finanzplan für die Investitionstätigkeit.

 

3.                  Der Rat der Stadt beschließt das Haushaltssicherungskonzept der Stadt in der 17. Fortschreibung unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Fachausschussberatungen und beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen.

 

4.                  Der Rat der Stadt nimmt das  Leitbild der Stadt Alsdorf „Alsdorf – Die Familienstadt“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit der Einbringen des Haushaltes 2013 erste Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung zu erarbeiten.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 mit seinen Anlagen wurde durch den Kämmerer am 17. Januar 2012 aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Die Einbringung der Haushaltssatzung 2012 erfolgte durch den Bürgermeister mit Schreiben vom 10. Februar 2012 per Post. Er lag nach vorheriger Bekanntmachung ab dem 21. Februar 2012 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Einwendungen wurden nicht erhoben.

 

Folgende Ausschüsse haben über den Entwurf der Haushaltssatzung 2012 in ihren Sitzungen beraten:

 

-          Jugendhilfeausschuss vom 06.03.2012

-          Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur vom 13.03.2012

-          Ausschuss für Stadtentwicklung vom 29.03.2012

-          Ausschuss für Gebäudewirtschaft vom 17.04.2012

 

Die sich hieraus ergebenden Veränderungen stellen sich wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

A) Ergebnishaushalt:

 

Der aufgestellte und bestätigte Haushaltsentwurf weist im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2012 einen jahresbezogenen Fehlbedarf in Höhe von 14.039.105 € aus. Hieraus ergibt sich zum 31.12.2015 ein Eigenkapital in Höhe von 4.855.604 €.

 

Auf Grund der in Anlage 2 aufgezeigten Veränderungen ergeben sich für den Planungszeitraum 2012 bis 2015 nunmehr folgende Fehlbedarfe:

 

                                                        2012                                          -14.065.105 €

                                                        2013                                          -  9.695.241 €

                                                        2014                                          -  6.233.481 €

                                                        2015                                          -  3.153.995 €

 

Hieraus ergibt sich zum Ende des Planungszeitraumes ein Resteigenkapital in Höhe von 4.664.604 €.

 

Gemäß § 76 II Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GO NRW) dient das Haushaltssicherungskonzept dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 II GO NRW wieder erreicht wird.

 

Die Stadt Alsdorf erreicht nach der Haushaltssatzung 2012 den Haushaltsausgleich im Jahr 2017.

 

Demzufolge erfüllt die Haushaltssatzung 2012 die Anforderungen des § 76 II GO NRW, sodass das Haushaltssicherungskonzept genehmigungsfähig ist.

 

 

 

B) Finanzhaushalt/Investitionshaushalt:

 

Zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen besteht für Kommunen in der  Haushaltssicherung die Möglichkeit, mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde den in § 82 II Gemeindeordnung NRW (GO NRW) festgelegten Kreditrahmen zu überschreiten, wenn das Verbot der Kreditaufnahme anderenfalls zu einem nicht auflösbaren Konflikt zwischen verschiedenen gleichrangigen Rechtspflichten der Gemeinde führen würde (§ 82 III Ziff. 2 GO NRW).

 

Ergänzt wird dies durch den vom Innenministerium am 06. März 2009 herausgegebenen Leitfaden über die Maßnahmen und das Verfahren zur Haushaltssicherung. Danach darf für HSK-Kommunen im Rahmen eines nach § 82 III Nr. 2 GO NRW genehmigungsfähigen Kreditaufnahmerahmens die Aufnahme neuer Kredite nur akzeptiert werden, wenn ihre Summe die Höhe von zwei Dritteln der ordentlichen Tilgung nicht übersteigt.

 

Der Entwurf des Finanzplanes 2012 berücksichtigt eine Kreditaufnahme von 849.252 €.

 

Auf Grund der Beratungen der Fachausschüsse wurde es erforderlich, den Entwurf des Investitionshaushaltes nochmals zu überarbeiten.

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur hat mit Beschluss vom 13.03.2012 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob entgegen dem vorliegenden Etatentwurf 2012 beim Produkt Außensportanlagen ein Ansatz in Höhe von 20.000 € für investive Maßnahmen veranschlagt werden kann.

 

Auf Grund der eingeschränkten Rahmenbedingungen zur Investitionstätigkeit der Stadt ist eine Finanzierung dieser zusätzlichen Investitionsmaßnahme nicht möglich. Sollten im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushaltes 2012 dringend notwendige und unabweisbare Investitionen im Bereich der Sportförderung erforderlich sein, werden diese im Rahmen des Bewilligungsverfahrens als überplanmäßige Auszahlung durch den Kämmerer bereitgestellt.

 

Durch die dringend notwendige „Änderung und Ergänzung“ der Finanzplanung der Investitionstätigkeit wird die Gesamtsumme der Kreditaufnahme nicht verändert und damit den Anforderungen einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung auch weiterhin entsprochen.

 

 

 

 

 

 

C) Haushaltssicherungskonzept:

 

Die Verwaltung hat mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2012 ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 76 II GO NRW vorgelegt, welches erstmalig seit dem Jahre 2001 genehmigungsfähig ist und den Haushaltsausgleich im Jahre 2017 vorsieht.

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur hat in seiner Sitzung am 13.03.2012 das Konsolidierungsfeld „Schulträgeraufgaben“ mit der Empfehlung beschlossen, an dem Ratsbeschluss vom 15. Juli 2010 im Bereich der Schülerbeförderung festzuhalten und damit die kostenlose Bereitstellung des Schulbusses zwischen den Schulstandorten Alsdorf-Kellersberg und Alsdorf-Ost sicher zu stellen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 29.03.2012 das Konsolidierungsfeld „Straßen“ mit der Empfehlung beschlossen, die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Alsdorf mit neuen beitragspflichtigen Prozentsätzen entgegen dem Entwurf aus der Mustersatzung zu verändern. Die Beschlussfassung erfolgt unter TOP 18 im Rat der Stadt.

 

Durch die aufgeführten Veränderungen bleibt das Haushaltssicherungskonzept weiterhin genehmigungsfähig.

 

 

 

 

D) Kredite zur Liquiditätssicherung:

 

Nach § 89 Abs. 2 GO NRW kann die Stadt einen Kredit zur Liquiditätssicherung zur rechtzeitigen Leistung ihrer Ausgaben bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen. Aufgabe des Kredites ist die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit (Liquidität) der Gemeinde.

 

Die derzeitige Obergrenze für die Inanspruchnahme des Kredites zur Liquiditätssicherung hat der Rat mit Beschluss vom 26.05.2010 in der Haushaltssatzung für das Jahr 2010 auf 90 Mio. € festgesetzt.

 

Die Fehlbeträge der Jahresabschlüsse aus den letzten Jahren führen dazu, dass das städtische Girokonto stetig und erheblich überzogen werden musste.

 

Die Liquidität der Stadtkasse hat sich weiterhin verschlechtert. Spätestens bis zum 30.06.2012 wird die Liquiditätsgrenze des Kredites zur Liquiditätssicherung von 90 Mio. € erreicht. Bereits Ende März 2012 überstieg der in Anspruch genommene Kredit zur Liquiditätssicherung den Betrag von 85 Mio. €

 

Im Hinblick auf die jahresbezogenen Fehlbedarfe aus der Haushaltssatzung 2012 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Folgejahre ist der Höchstbetrag der Kredite, die zu Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf 110 Mio. EUR zu erhöhen.

 

 

 

 

 

E) Leitbild:

 

Verbunden mit dem Übergang des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen auf das Rechnungssystem der kaufmännischen Buchführung wird im NKF der Übergang von der Input- zur Outputsteuerung vorgenommen. Diese Änderung der Haushaltssteuerung soll einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns leisten. Wichtiger Bestandteil dieser neuen Steuerung ist die Orientierung der Planung und der Bewirtschaftung der Ressourcen an Zielen, die politisch vorgegeben werden.

 

Sich gemeinsam für die Herausforderungen der Zukunft zu wappnen ist das Ziel des neuen Leitbildes für Alsdorf, das in der Zukunftswerkstatt mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt erarbeitet wurde.

 

Das mit insgesamt neun Handlungsfeldern entwickelte Leitbild wurde bereits mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2012 den Mitgliedern des Rates der Stadt zugeleitet.

 

Durch die Annahme des Leitbildes erhalten Rat und Verwaltung die Basis zur Neuausrichtung der Verwaltungs- und Haushaltssteuerung.

 

Die Verwaltung wird bereits mit dem Haushalt 2013 erste Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung erarbeiten.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

- entfällt -

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

- entfällt -

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

- entfällt -

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.04.2012 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

Erweitern

26.04.2012 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen