Beschlussvorlage - 2013/0140/RPA
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Alsdorf für das Haushaltsjahr 2009 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
- Berichterstattung:
- Frau Beylich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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25.04.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.04.2013 und unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes Nr. 01/2009 des Rechnungsprüfungsamtes vom 19.03.2013 stellt der Rat der Stadt Alsdorf den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2009 in der Fassung vom 05.03.2013 fest.
2.
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Jahresfehlbetrag des Jahres 2009 der Ergebnisrechnung in Höhe von 21.955.658,08 . Der Jahresfehlbetrag wird durch die vollständige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 19.131.954,22 sowie durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.823.703,86 gedeckt.
3.
Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) i.V.m. § 96 Abs. 1 S.4 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 zu erteilen.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 wurde dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 26.04.2012 vorgelegt und hiernach vom Rat zur Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Dieser bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 102 GO NRW des Rechnungsprüfungsamtes.
Der Jahresabschluss ist nach § 101 Abs. 1 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses hat sich nach § 101 Abs. 6 GO NRW auch darauf zu erstrecken, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt. Dabei ist darauf einzugehen, ob die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt zutreffend dargestellt sind.
In Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der
Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung der örtlichen
Rechnungsprüfung bzw. dem Rechnungsprüfungsamt. Die örtliche Rechnungsprüfung kann sich mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen (gem. § 103 Abs. 5 GO NRW). Die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung bzw. Rechnungsprüfungsamt vollinhaltlich wahrgenommen.
Das Ergebnis der gesamten Prüfungshandlung ist im Prüfungsbericht Nr. 01/2013 des Rechnungsprüfungsamtes vom 19.03.2013 zusammenfassend dargestellt worden. Die Vorstellung der Prüfungsergebnisse fand im Rechnungsprüfungsausschuss vom 09.04.2013 statt.
Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2009 endet mit der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben. Nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss der Stadt Alsdorf für das Haushaltsjahr 2009 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.04.2013 hat der Ausschuss sich einstimmig und vollinhaltlich dem Prüfungsergebnis des Rechungsprüfungsamtes angeschlossen. Weiterhin hat er sich den Prüfungsbericht Nr. 01/2013 des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 vom 19.03.2013 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (gemäß § 101 Abs. 4 GO NRW) zu eigen gemacht. Als abschließendes Ergebnis dieser einstimmigen Beschlüsse wurde daraufhin in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 09.04.2013 der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsauschusses von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Hermanns, unterzeichnet (gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW i.V.m. § 103 Abs. 6 GO NRW).
Vor der Feststellung des Jahresergebnisses durch den Rat einer Kommune, hat der Bürgermeister die Möglichkeit, gem. § 101 Abs. 2 GO NRW zu dem Prüfungsergebnis eine Stellungnahme abzugeben. Hiervon hat Herr Bürgermeister Sonders am 10.04.2013 keinen Gebrauch gemacht.
Die Fehlbetragsverwendungsentscheidung bezüglich des Jahresabschlusses der Stadt Alsdorf für das Haushaltsjahr 2009 ist gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW erforderlich. Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2009 in Höhe von 21.955.658,08 kann durch die vollständige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 19.131.954,22 sowie durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.823.703,86 gedeckt werden.
Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) und § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 19.03.2013 mit seinem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und der vollinhaltlichen Übernahme des Prüfungsergebnisses vom Rechnungsprüfungsausschuss am 09.04.2013 stellt fest, dass aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse dem Bürgermeister vorbehaltlose Entlastung erteilt werden kann (siehe hierzu Anlage 3: Beschlussauszug des Empfehlungsbeschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.04.2013).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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