Beschlussvorlage - 2013/0475/3.3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur beschließt:

 

 

Die GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH wird beauftragt zu prüfen, ob die Durchführung der Maßnahme „Umzug der Fachklassen“ aus Einsparungen von Bauunterhaltsmitteln an anderen Objekten finanziert werden kann und diese bei gesicherter Finanzierung unverzüglich durchzuführen.

 

 

 

Sollte die Finanzierung nicht sichergestellt werden können, beschließt der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur:

 

Die GSG Grund – und Stadtentwicklung GmbH wird beauftragt, die Maßnahme in einem reduzierten Umfang in Höhe des ursprünglichen Kostenrahmens (150.000 €) durchzuführen, bei der nur ein Vorbereitungsraum und eine Fachklasse saniert werden.

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

In seiner Sitzung am 28.02.2013 wurde dem Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur unter dem Tagesordnungspunkt: Sachstandsbericht Schulbauprojekte u. a. die Maßnahme Erneuerung Fachklassen an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule zur Kenntnis gebracht.

 

Die an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule vorhandene Fachklasseneinrichtung ist dringend erneuerungsbedürftig. Die gebrauchte Fachklasseneinrichtung der Gerhart-Hauptmann-Schule dagegen ist sehr gut erhalten. Eine Neuanschaffung gleichwertigen Mobiliars würde ca. 200.000 € kosten, wobei der Umzug (inklusive Sicherungsmaßnahmen an der GHS Ost) lediglich geschätzte 39.000 € kostet. Eine Neuverlegung aller Installationen ist in beiden Fällen erforderlich.

 

Nach damaligem Kenntnisstand beliefen sich die Gesamtkosten auf ca. 150.000 €, die aus den laufenden Mitteln für den Bauunterhalt bestritten werden sollten. Die vorgestellte Maßnahme umfasste:

 

-          Abbruch der maroden Fachklassen-Ausstattung aus den 70er Jahren

-          Umzug des Fachklassen-Mobiliars von der Gerhart-Hauptmann-Schule an die Gustav-Heinemann-Gesamtschule (2 naturwissenschaftliche Räume und 2 Vorbereitungsräume)

-          Erneuerung Medienversorgung an den Arbeitstischen (Gas, Wasser, Abwasser, Strom)

-          Erneuerung des Fußbodens, Austausch der Decke und lufttechnischen Anlage

 

Die Durchführung der Maßnahme war für die Sommerferien 2013 vorgesehen.

 

Mit Schreiben vom 20.06.2013 wurde seitens der GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH mitgeteilt, dass die geplante Maßnahme laut aktuellsten Kostenberechnungen erheblich teurer zu werden droht. Zu diesem Zeitpunkt wurde von einer Überschreitung der geplanten Kosten in Höhe von ca. 65.300 € gesprochen. Der ursprüngliche Kostenansatz wurde im Juni 2012 für den Haushalt 2013/14 eingestellt. Seitdem seien Unwägbarkeiten zutage getreten, die damals nicht berücksichtigt werden konnten. Hierzu zählt u. a.:

 

-          Ursprünglich war vorgesehen, die Planungsleistungen in Eigenleistung durchzuführen, so dass kaum Nebenkosten berücksichtigt wurden. Aufgrund der knappen Ressourcen der GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH muss jedoch auf externe Planungsbüros zurückgegriffen werden. Die externen Planungskosten für den räumlichen Ausbau belaufen sich auf ca. 11.500 € und die für den technischen Ausbau auf ca. 26.500 €.

 

-          Durch die Regelungen der neuen Trinkwasserverordnung (November 2012) wird die Wasserinstallation deutliche aufwändiger, so dass auch hier ca. 6.000 € Mehrkosten entstehen.

 

-          Es wurde der erforderliche Aufwand für die Elektroinstallation in der Vorplanung unterschätzt. Die detaillierte Kostenberechnung auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses beläuft sich auf 56.300 €, so dass auch hier ca. 14.300 € Mehrkosten entstehen.

 

-          Reserven für unvorhergesehene Arbeiten, Bauendreinigung und jährliche Preissteigerung wurden nicht berücksichtigt.

 

-          Im August 2012 wurde die Einsturzgefahr der Gerhart-Hauptmann-Schule festgestellt. Zur „Bergung“ des Fachklassenmobiliars aus dem einsturzgefährdeten Gebäude erfordert umfangreiche Abstütz- und Sicherungsmaßnahmen. Geschätzte Mehrkosten ca. 15.000 €.

 

 

Die o. a . aufgeführten Mehrkosten können nicht aus der Bauunterhaltsmittelreserve der Gustav-Heinemann-Gesamtschule bestritten werden, da im Zuge der laufenden Brandschutzsanierung die Durchführung  unvorhergesehener Arbeiten erforderlich wurden.

 

Seitens der GSG Grund- und Stadtentwicklung wurden als mögliche Deckungsvorschläge u. a. die Verschiebung der Sanierung der Mensaküche vorgeschlagen. Diese Maßnahme ist inzwischen jedoch soweit fortgeschritten, dass diese in den kommenden Herbstferien durchgeführt werden kann bzw. Ausschreibungen und Aufträge erteilt wurden.

 

Als weitere Alternative zur Deckung der Mehrkosten wurden mögliche Einsparungen von Bauunterhaltsmitteln andere Objekte vorgeschlagen. Da auch hier zwischenzeitlich die Durchführung unvorhergesehener Arbeiten zwingend erforderlich wurden (Abstützungen Realschule Ofden), müsste seitens der GSG Grund- und Stadtentwicklung eine Aufstellung eventuell noch verfügbarer Bauunterhaltsmittel erstellt werden.

 

Zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit wurden seitens der GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH der Kostenschätzung für den Umzug 2 Alternativen mit neuer Einrichtung gegenübergestellt (siehe Anlage). Die Kosten für die Unterrichtsräume und die Vorbereitungsräume wurden getrennt dargestellt, da zumindest noch in diesem Jahr ein Umzug der Vorbereitungsräume ohne größere bauliche Begleitmaßnahmen in relativ kurzer Zeit (Herbstferien) durchgeführt werden könnte. Hierzu seien keine kostenintensiven Verkabelungs- oder Installationsarbeiten erforderlich.  

 

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass zur Vorbereitung der Gesamtmaßnahme „Umzug der Fachklassen“ bereits externe Planungsleistungen (LP 1 – 6) im Umfang von ca. 20.000 € erbracht wurden, die in jedem Fall zu vergüten sind.

 

In der Sitzung können seitens der GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH weitere Erläuterungen gegeben werden.

 


Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 79 SchulG NRW sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu erhalten, sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die Maßnahme ist aus Bauunterhaltsmitteln für die Haushaltsjahre 2013/14 zu bestreiten. Zusätzliche Mittel stehen nicht bereit.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt

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Beschlüsse

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24.09.2013 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur - geändert beschlossen