Beschlussvorlage - 2013/0406/1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 in der als Anlage 1 vorgelegten Fassung.

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Der Stellenplan (§ 8 Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Lande Nordrhein-Westfalen – Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW) als Pflichtanlage zum Haushaltsplan (§ 79 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW, § 1 Abs. 2 Ziff. 2 GemHVO NRW) ist als bedeutendes  personalwirtschaftliches Steuerungsinstrument in einem engen Zusammenhang mit den Personalaufwendungen und Auszahlungen zu sehen und hat insoweit erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Kommune.

 

Der Entwurf des Stellenplanes 2014 sieht insgesamt 364,5 Stellen vor. (Zum Vergleich: Stellenplan 2013 = 365,0 Stellen.) Im Einzelnen wird auf die beigefügten gesetzlich vorgeschriebenen Stellenpläne/-übersichten (Anlage 1) sowie auf die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen zum Vorjahr, die vorhandenen NN-Stellen und die Stellenplanvermerke verwiesen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Der städtische Haushalt wird im Haushaltsjahr 2014 im Rahmen der Ausführungen des Stellenplanes mit Personalaufwendungen in Höhe von voraussichtlich rund 19,8 Mio. € belastet.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.10.2013 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen