Beschlussvorlage - 2013/0470/3.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die im Beschluss des Rates der Stadt Alsdorf vom 04.07.2013 unter Top 12.1, Abs. 2, geforderte rechtsverbindliche Zusage vorliegt.

 

Dem durch die Verwaltung vorbereiteten Entwurf eines Trägervertrages zwischen dem ev. Kindergartenverein und der Stadt Alsdorf wird – vorbehaltlich einer Zustimmung durch den ev. Kindergartenverein zum Vertragsentwurf und all seinen Vertragsbestandteilen – wird zugestimmt.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den vorliegenden Vertragsentwurf mit dem ev. Kindergartenverein abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Mit Schreiben vom 26.04.2013 beantragt der evangelische Kindergartenverein Alsdorf e. V. die Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 9 % der anerkannten Betriebskosten beider Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet zum 01.01.2014.

 

Dieser Antrag wurde bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 20.06.2013 beraten. Der in dieser Sitzung gefasste Empfehlungsbeschluss wurde durch den Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 04.07.2013 geändert beschlossen.

 

Es wurde u. a. der Beschluss gefasst eine rechtsverbindliche Zusage der evangelischen Kirchengemeinde zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme – U3-Ausbau Alsdorf-Ofden – als ausreichend zu betrachten. Diese liegt zwischenzeitlich vor.

 

Eine verbindliche Vereinbarung hinsichtlich des Mietzinses (für den Fall, dass die ev. Kirchengemeinde sich aus dem Kitabereich zurück zieht) wurde in den Trägervertrag, der als Entwurf als Anlage 1 zu TOP 2013/0470 beigefügt ist, aufgenommen.

 

Der Entwurf des Trägervertrages lag bei Drucklegung der Ausschussvorlage dem ev. Kindergartenverein zur Stellungnahme bzw. Abstimmung vor.

 

Das Ergebnis wird ggfls. in der heutigen Sitzung mitgeteilt.

 

Vorbehaltlich einer Zustimmung durch den ev. Kindergartenverein zum vorliegenden Vertragsentwurf und all seinen Vertragsbestandteilen schlägt die Verwaltung vor, diesen abzuschließen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die Verwaltung geht nach heutigem Stand davon aus, dass die Finanzierung in Höhe von 76.818,00 €hrlich – erstmalig r das Jahre 2014 – im betreffenden Haushaltsjahr im Produkt 06-02-01 gewährleistet ist.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Sind bekannt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.10.2013 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Erweitern

10.10.2013 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen