Beschlussvorlage - 2013/0471/3.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand Erweiterungsbau / Sanierungsmaßnahme Familienzentrum Florianstraße werden zur Kenntnis genommen.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Übergangslösung „Im Langhaus“ gemäß Darstellung der finanziellen Auswirkungen außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2013 und 2014 bereitzustellen.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Das Familienzentrum Florianstraße wird um eine 6. Gruppe im Rahmen des U3-Ausbaus erweitert.

Die Inbetriebnahme sollte  am 01.08.2013 erfolgen.

 

Am 10.06.2013 wurde ein erheblicher Wasserschaden – ausgelöst durch eine defekte Druckleitung im Sanitärbereich – festgestellt. Hiervon waren zunächst 2 Gruppen unmittelbar betroffen, die in der DRK-Unterkunft in Alsdorf-Ofden vorübergehend untergebracht wurden.

 

In den verbleibenden 3 Gruppen im Bestandsgebäude konnte nur ein eingeschränkter Betrieb aufgrund der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, ausgelöst durch den Wasserschaden (u.a. Sperrung des gesamten Foyers, Mehrzweckraumes, Verkehrsflächen) aufrechterhalten werden.

 

Da die Beseitigung des Wasserschadens mehr Zeit in Anspruch nahm als ursprünglich geplant, wurden die beiden ausgelagerten Gruppen abermals anderweitig untergebracht (Dachgeschoss Grundschule Schaufenberg).

 

Im Rahmen der Arbeiten für den Erweiterungsbau wurde zudem an einer der tragenden Holzstützen ein erheblicher Schaden festgestellt. Die GSG Grund-u. Stadtentwicklung zog darauf hin Sachverständige  hinzu, die einen weiteren Betrieb der Einrichtung zunächst ausschlossen.

 

Infolgedessen musste für die Gesamteinrichtung eine andere Unterbringung in kürzester Zeit (2 Wochen) gefunden werden.

 

Eine Möglichkeit wurde im Verwaltungstrakt des Langhauses gefunden. Hier waren Umbauarbeiten zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Betriebes notwendig, die durch die GSG Grund-u. Stadtentwicklung durchgeführt und finanziert wurden.

 

Auf der Grundlage eines Mietvertrages zwischen Stadt Alsdorf und der GSG Grund- u. Stadtentwicklung, geschlossen für 1 Jahr, ist für die Nutzung der Räume (ca. 1.200 qm) eine Miete in Höhe von mtl.  4.967,04 € kalt zzgl. 7.152,06 € Betriebskosten zu zahlen. Insoweit ist zurzeit von einem jährlichen Mehraufwand für die Stadt in Höhe von ca. 61.000 € auszugehen.

 

Die Nebenkosten werden teilweise mit den eingeplanten Nebenkosten für die Kita Florianstraße aufgerechnet.

 

Bisher sind Kosten für  den Umzug u. erforderliche Einbauten in Höhe von ca. 8.000,-- €  entstanden. Des Weiteren  entstehen lfd. Kosten für den Ersatz von Busfahrkarten in Höhe von ca. 3.000,-- € jährlich, aufgrund der Entfernung des Wohnortes zur Kindertageseinrichtung.

 

Eine abschließende Aussage zur Dauer der Übergangslösung ist aufgrund von fehlenden Unterlagen zum aktuellen Zustand des Bestandsgebäudes und demzufolge zum notwendigen Sanierungsbedarf zurzeit  (Stand  17.09.2013 ) nicht möglich.

 

Nach § 83 II 1 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind.

 

Nach § 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000,00 € als erheblich anzusehen. Es ist für diese eine Zustimmung im Einzelfall einzuholen.

 

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Mittel in 2013  in Höhe von 72.000,-- € sind als außerplanmäßige Ausgabe bei Kostenträger 06-02-01 bereit zu stellen; eine Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen beim Sachkonto 414100 / Kostenträger 06-02-01 / Kostenstelle 4640.

 

Die erforderlichen Mittel im Haushaltsjahr 2014 sind als außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 85.000,-- € bei Kostenträger 06-02-01 bereit zu stellen; eine Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen beim Sachkonto 414100 / Kostenträger 06-02-01 / Kostenstelle 4640.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Sind bekannt.

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Beschlüsse

Erweitern

08.10.2013 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen

Erweitern

10.10.2013 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen