Beschlussvorlage - 2013/0509/5.1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Das Benehmen der Stadt Alsdorf hinsichtlich des von der StädteRegion Aachen in ihren Eckpunkten zum Haushalt 2014 mitgeteilten Umlagesatzes für die allgemeine Städteregionsumlage in Höhe von 41,927 % wird hiermit hergestellt. Ausdrücklich weist der Rat der Stadt jedoch darauf hin, dass sich das Benehmen nur auf den mitgeteilten Umlagesatz bezieht. Geringere Erträge gegenüber den mitgeteilten Eckpunkten bzw. hierin noch nicht enthaltene Ausgabensteigerungen durch beispielsweise eine mögliche Steigerung der Landschaftsverbandsumlage dürfen nicht zu einer Erhöhung der Städteregionsumlage führen, sondern müssen durch Einsparungen bei der Städteregion aufgefangen werden.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Der 16. Landtag des Landes Nordrhein Westfalen hat das „Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen“ (Umlagegenehmigungsgesetz – UmlGenehmG) am 18. September 2012 verabschiedet. Dieses Gesetz sieht u. a. eine Neufassung der Vorschrift über die Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinden bei der Aufstellung des Kreis- bzw. Städteregionshaushaltes nach § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) vor. Nach Neufassung des § 55 KrO NRW lautet dieser wie folgt:

 

1.                 Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen  Gemeinden. Das Benehmen ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

 

2.                 Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über die Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.

 

Ziel des Benehmensherstellungsverfahrens ist eine neue Verfahrensdichte bei der Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden vor Aufstellung des Entwurfes des Kreishaushaltes/Städteregionshaushaltes. Das Verfahren bietet dabei eine neue Chance zu politisch gemeinsam getragenen Inhalten zu kommen. Die Einleitung des Verfahrens umfasst dabei die Unterrichtung über die Frist, die Möglichkeit zur Stellungnahme sowie Informationen zur vorgesehenen Höhe des Umlagesatzes.

 

Mit Schreiben vom 28.08.2013 hat die StädteRegion Aachen das Benehmensverfahren zur Festsetzung der Regionsumlage im Rahmen des Haushaltsentwurfes 2014 eingeleitet (Anlage 1) und hierbei den regionsangehörigen Städten und Gemeinden eine Frist bis zum 12.10.2013 eingeräumt, um eine Stellungnahme hierzu abzugeben.

 

Die Frage, ob die Stellungnahme der Stadt im Benehmenssverfahren zur Städteregionsumlage in die Zuständigkeit des Bürgermeisters oder in die des Rates bzw. des Haupt- und Finanzausschusses fällt, ist bisher rechtlich nicht abschließend geklärt. Nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW handelt es sich hierbei jedoch um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, da der Gesetzgeber nur das Beteiligungsverfahren des § 55 KrO NRW zwischen Kreis und Gemeinden verdichten wollte. Ein Eingriff in die Zuständigkeitsordnung innerhalb der Gemeinden war nicht gewollt. Allerdings hat der Rat der Stadt gem. § 41 Abs. 3 GO NRW jederzeit die Möglichkeit, diese Angelegenheit zur Entscheidung an sich zu ziehen.

 

Durch die veränderte Gesetzessituation zur Festsetzung der Städteregionsumlage, die erstmals im Rahmen des Haushaltsentwurfes 2014 für die Stadt Alsdorf zum Tragen kommt,  ist die Verwaltung der Auffassung, dass auch eine Unterrichtung des Rates der Stadt erfolgen sollte.

 

 

Die Regelung im Rahmen der Neufassung der Kreisordnung beinhaltet lediglich Verfahrensvorschriften und macht keine Ausführung über die materiellen Anforderungen an der Beteiligung der regionsangehörigen Kommunen. Dabei ist die Verwaltung der Auffassung, dass neben dem grundsätzlich zu diskutierenden Umlagesatz 2014 auch die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung des Städteregionshaushaltes darzustellen und zu erörtern ist.

 

Zu den in Anlage 1 beigefügten Unterlagen werden folgende wesentliche Eckpunkte zusammengefasst:

 

1.     Der Umlagesatz der Allgemeinen Städteregionsumlage sinkt von 45,343 % auf 41,927 %. Die Umlagezahlung reduziert sich dabei von 314 Mio. € auf 313,4 Mio. €. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2012 ist die Städteregion seinerzeit noch von einer Reduzierung der Allgemeinen Regionsumlage auf rd. 310 Mio. € für das Jahr 2014 ausgegangen. Die nunmehr vorliegende Anpassung auf 313,4 Mio. € resultiert aus der Erstattungsverpflichtung der StädteRegion aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz.

 

Der Ausgleich des Städteregionshaushaltes kann nur durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage i.H.v. rd. 10,72 Mio. € erzielt werden. Die Ausgleichsrücklage wird hierdurch fast vollständig in Anspruch genommen. In der Folge ist von einem erheblichen Anstieg der Allgemeinen Städteregionsumlage auf rd. 331 Mio. € bis zum Jahr 2016 auszugehen.

 

Die Gesamtentwicklung der Umlagezahlen für die Jahre 2011 bis 2016 stellt sich dabei wie folgt dar:

 

2011                            2012                            2013                            2014                            2015                            2016

Mio.€                            Mio.€                            Mio.€                            Mio.€                            Mio.€                            Mio.€

320,5                            314,5                            314,0                            313,4                            324,4                            331,0

 

 

2.     Im Rahmen der Landschaftsverbandsumlage geht die StädteRegion davon aus, dass der Umlagesatz von 16,65 % auf 16,03 % sinkt. Dabei steigt die Umlagezahlung an den LVR von 124.096.232 € auf 125.115.250 €.

Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2014 wurde zwischenzeitlich am 09.09.2013 in die Landschaftsverbandsversammlung eingebracht. Dieser geht allerdings weiterhin von einem Umlagesatz von 16,65 % aus. Die Umlagezahlung der StädteRegion würde sich dabei um 4.839.143 € auf 129.954.393 € erhöhen. Bei Anrechnung auf die Allgemeine Regionsumlage würde diese 2014 auf 318.254.626 € steigen. Der Umlagesatz steigt hierdurch auf 42,575 %.

 

3.     Die Brutto-Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen um 9 % von rd. 72,9 Mio. € (Ansatz 2013) auf 79,5 Mio. € (Ansatz 2014). Auch im Verhältnis zum Ergebnis 2012 steigen die jährlichen Aufwendungen in diesem Bereich um 8,23 %. Lässt man die Personal- und Versorgungsaufwendungen für die gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) und für die Tageseinrichtungen für Kinder außen vor, liegt der Anstieg der Netto-Personal- und Versorgungsaufwendungen im Verhältnis zum Ansatz 2013 bei 6,50 % und im Verhältnis zum Ergebnis 2012 bei 7,37 %.

Der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 09. Juli 2013 bezüglich der Orientierungsdaten 2014 bis 2017 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes NRW sieht jedoch für das Jahr 2014 lediglich eine Steigerung der Personal- und Versorgungsaufwendungen von 1% vor.

 

4.     Bei den Soziallasten werden – basierend auf der Ergebnisprognose 2013 – in der Regel Steigerungsraten in den Jahren 2014 bis 2017 von +2,0 % im Haushaltsentwurf berücksichtigt. Insgesamt reduziert sich der Zuschussbedarf gegenüber dem Vorjahr um 3,3 Mio. €. Hierin eingerechnet ist bereits die Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung, die ab dem Haushaltsjahr 2014 vollständig refinanziert wird. Dadurch stehen der StädteRegion gegenüber dem Vorjahr zusätzliche Einnahmen i.H.v. rd. 14 Mio. € zur Verfügung.

 

5.     Die Städteregionsumlage – Mehrbelastung für Kosten des ÖPNV steigt gegenüber der Festsetzung 2013 von 8.365.085 € auf 8.682.000 €. Die Verteilung des umlagefähigen Aufwandes erfolgt zu 70% nach dem Verteilungsschlüssel „Linienzeit/Woche“ und zu 30% nach dem Verteilungsschlüssel „Wagen-Nutz-km/Woche.“

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Nach der 1. Modellrechnung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2014 steigt die Städteregionsumlage gegenüber der tatsächlichen Zahllast 2013 i.H.v. 24.398.624 € um 807.702 € auf 25.206.326 €. Die ÖPNV-Umlage wird ebenfalls um 5,66 % von 1.280.020 € auf voraussichtlich 1.352.510 € steigen, was für die Stadt Alsdorf eine weitere Mehrbelastung von rd. 72.500 € gegenüber dem Vorjahr ausmacht.

 

Die zur Finanzierung erforderlichen Umlagebeträge nach dem Eckdatenpapier der Städteregion stehen im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.10.2013 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen