Beschlussvorlage - 2013/0381/3.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Alsdorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Er stellt fest, dass seit 2010 die Hilfen zur Erziehung auch aufgrund der besseren Personalausstattung – einhergehend mit einer intensiven Fallsteuerung – zurückgehen.
  3. Die finanziellen Aufwendungen – insbesondere bei den stationären Fällen – sind gestiegen; durch eine regelmäßige, einzelfallbezogene Fallüberprüfung konnte ein weiterer erheblicher Kostenanstieg im ambulanten Bereich der Hilfen zur Erziehung verhindert werden.

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Erziehungshilfen werden in erster Linie durch prekäre Lebenslagen von Familien ausgelöst, auf die die Jugendhilfe nur bedingt Einfluss nehmen kann.

Unter Hilfen zur Erziehung werden verschiedene Formen der beratenden, begleitenden und betreuenden sozialpädagogischen Unterstützungen in unterschiedlicher Intensität verstanden. Zur Gewährleistung einer hilfebedarfsgerechten Unterstützung werden professionelle Fachkräfte entsprechend der individuellen Zielformulierung eingesetzt.

Für die Ausgestaltung der Hilfe arbeitet das Jugendamt mit den freien Trägern der Jugendhilfe eng und konstruktiv zusammen. Hierbei hat die Stärkung des Familiensystems Vorrang vor der „Behandlung des Symtomträgers“ in einer stationären Jugendhilfe-einrichtung.

Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben Personensorgeberechtigte einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, wenn ein entsprechender erzieherischer Bedarf erforderlich ist und die Hilfe für die weitere Entwicklung geeignet und notwendig ist. Auch junge Volljährige können entsprechende Unterstützung erhalten. Jugendhilfe gehört somit zu den so genannten „pflichtigen Aufgaben der Verwaltung“.

 

 

Angebotsformen, Hilfearten und Zielgruppen der Hilfen zur Erziehung nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

 

 

Welche Hilfe im Einzelfall notwendig und geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab (von den Lebensumständen, Alter des Kindes/Jugendlichen). Die Gestaltung der Hilfe richtet sich daher nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die sich verändernden Lebenslagen von Familien haben bundesweit und auch in Alsdorf einen erheblichen Bedarf an Hilfen zur Erziehung zur Folge. Aufgrund der enormen Kostenentwicklung müssen die Hilfen zur Erziehung möglichst effektiv und effizient gesteuert werden. Die Steuerung der Hilfen zur Erziehung in Alsdorf ist bereits seit Jahren Teil eines umfassend zu verstehenden Qualitätsmanagements. 

 

Steuerungsinstrumente der Hilfen zur Erziehung in Alsdorf:

 

Die Hilfen zur Erziehung werden über 5 Ebenen gesteuert:

 

  1. auf der Ebene des Jugendhilfeausschusses
  2. auf der Infrastrukturebene durch die Jugendhilfeplanung
  3. auf der einrichtungsbezogenen Ebene der Angebotsgestaltung durch Verein-barungen nach §§ 77, 78ff SGB VIII
  4. auf der Einzelfallebene durch den Hilfeplan
  5. auf der operativen Ebene zwischen ASD, wirtschaftlicher Jugendhilfe, Amtsvormund, ASD-Leitung und Fachgebietsleitung

 

1. Strategische Ebene:

Der Jugendhilfeausschuss ist das zentrale Organ der kommunalen Kinder- und Jugendhilfepolitik. Er beschließt Ziele, Grundlagen, fachliche Standards und Trägerschaften auf der Basis der Jugendhilfeplanung.

 

2. Infrastrukturelle Ebene:

Die Jugendhilfeplanung/der Qualitätsdialog im Bereich der erzieherischen Hilfen wird kontinuierlich auf der Grundlage einer lebenswelt-orientierten Kinder- und Jugendhilfe planungsbereichsbezogen weiterentwickelt.

Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII ist in Alsdorf bereits seit vielen Jahren ein zentrales Organ zur Förderung der Qualität von Verfahrensweisen und Leistungen in der Jugendhilfe.

 

3. Einrichtungsbezogene Ebene:

Durch eine enge Vernetzung mit den Anbietern (Trägern der freien Jugendhilfe) werden Standards weiterentwickelt und den aktuellen Anforderungen angepasst. Freie und öffentliche Träger erarbeiten in der Städteregion Aachen gemeinsam überprüfbare verbindliche Qualitätskriterien zur Bestimmung und Bewertung von Zielen der Hilfeplanung. Daraus werden Bedarfe und Anforderungsprofile für die Angebote von Hilfen zur Erziehung konzeptionell und infrastrukturell entwickelt.

 

Aufgrund von gesetzlichen Vorlagen werden nach §§ 78 ff SGB VIII mit den Trägern der freien Jugendhilfe Entgeltverhandlungen über Art, Ziel, und Qualität des Leistungs-angebotes durchgeführt. Hierbei wird auch Einfluss auf die Kostenkalkulation und die Leistungsbeschreibung des Trägers genommen –eine der wenigen beeinflussbaren Faktoren.

 

4. Einzelfallebene

Die Fallsteuerung im Rahmen des Hilfeplans liegt beim/bei der MitarbeiterIn des Allgemeinen Sozialen Dienstes und den Sonderdiensten. Der ASD entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über die Notwendigkeit, die Eignung, die Verhältnismäßigkeit und auch über die wirtschaftliche Ausgestaltung der Hilfe in enger Abstimmung mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe und der Leitung des Jugendamtes.

 

Die Verhältnismäßigkeit richtet sich auf die Eingriffsintensität, die Dauer und den Umfang der Hilfe hinsichtlich der Entwicklung des Kindes/der Familie. Durch den Hilfeplan wird die Hilfe dokumentiert und so die Voraussetzung für deren Bewertung geschaffen. Durch regelmäßiges, systematisches Auswerten der Hilfeplanprotokolle wird Hilfeplanung zum zentralen Steuerungsinstrument der vom Jugendamt bewilligten Hilfe.

 

5. Controlling und Standards auf der operativen Ebene zwischen sozialpädagogischer Fachkraft, wirtschaftlicher Jugendhilfe und ASD-Leitung

Auf der operativen Ebene wurden in den letzten Jahren verschiedene Steuerungsansätze und zahlreiche Standards eingeführt. So werden kostenintensive stationäre Hilfen in der Regel erst installiert, wenn ambulante Maßnahmen vor Ort ausgeschöpft sind. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden möglichst in Pflegefamilien/Erziehungsstellen bzw. im Rahmen von Verwandtenpflege untergebracht.

Wenn Kinder und Jugendliche fremd untergebracht werden, bemühen wir uns um eine wohnortnahe Unterbringung, damit auch weiterhin Besuchskontakte zur Herkunftsfamilie ohne großen Aufwand möglich sind.

Bei stationären Hilfen wird im Einvernehmen mit der Leitung der wirtschaftlichen Jugend-hilfe und der sozialpädagogischen Fachkraft regelmäßig überprüft, ob eine Rückführung unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden kann. Bei den kostenintensiven Hilfen wird im Rahmen der Möglichkeiten geprüft, ob alternativ eine günstigere, aber ähnlich effektive Hilfe möglich ist. 

Hierbei darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass bei einer Veränderung der Hilfe die Beteiligung der Betroffenen ein wichtiger Erfolgsfaktor für gelingende Hilfe ist. Ideen der Jugendhilfe sind wirkungslos, wenn Betroffene nicht dafür gewonnen werden, daran mitzuarbeiten.

 

Im Rahmen der Verfahrensverantwortung und im Hinblick auf die wirtschaftliche Mittelverwendung werden alle Hilfen mindestens zweimal jährlich in einem multiprofessionellen Team auf ihre Ziel- und Wirksamkeit überprüft, ausgewertet und ggf. verändert. Seit 2002 besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes und der wirtschaftlichen Jugendhilfe, damit Veränderungen der persönlichen (z.B. Umzug, Sorgerechtsänderungen, Geburt eines weiteren Kindes, Heirat etc.) oder der wirtschaftlichen Verhältnisse (Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeginn etc.) sofort ausgetauscht werden können, um Änderungen im Fallverlauf umzusetzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einflussfaktoren auf die Gewährung und Inanspruchnahme von erzieherischen Hilfen

 

Für Jugendämter beeinflussbare Faktoren:

 

 

 

 

 

Für Jugendämter nicht beeinflussbare Faktoren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fallzahlen- und Kostenentwicklung in Alsdorf

 

Im II. Quartal 2013 gab es mit 382 Hilfefällen (Hilfen zur Erziehung und Eingliederungs-hilfen) einen geringen Rückgang der Fallzahlen (2012: 386). Insbesondere konnten durch verstärkte eigene Fallbearbeitung/Sachbearbeitung die ambulanten Fälle weiter reduziert werden.

 

Wurden im Jahre 2009 noch 277 ambulante Hilfen für Alsdorfer Familien gewährt, so waren es im zweiten Quartal 2013 nur noch 119 Fälle! Immerhin ein Rückgang von 158 Fällen (~57%) bzw. einer eingetretenen  Ersparnis für den städtischen Haushalt von nahezu 3,3 Mio. €. (Bei der Berechnung wurden die Standards zur Erbringung von Fachleistungsstunden im Rahmen der ambulanten Hilfen zur Erziehung in der Städteregion Aachen zugrunde gelegt. Die maximale Dauer einer HzE wird auf 18 Monate begrenzt, der Umfang der monatlichen Fachleistungsstunden liegt bei max. 24 Stunden und darf bei freien Trägern der Jugendhilfe/privat-gewerblichen Anbietern max. 49,00 € betragen bzw. max. 52,00 € bei Trägern mit Entgeltverhandlung, Berechnung: 24 Std. x 158 Fälle = 3792 Std. x 49,00 € =185.808 € x 18 Monate =3.344.544 € ).

 

Der Rückgang bei den ambulanten Fällen ist eine direkte Folge der einzelfallbezogenen Fallsteuerung und des internen Fachcontrollings im Jugendamt. Hierzu zählt die zunehmende eigene Fallbearbeitung im ASD, um kostenintensive Hilfen zur Erziehung zu vermeiden. Dies ist eine direkte Auswirkung der im Jahre 2009 erfolgten Personal-aufstockung im Allgemeinen Sozialen Dienst. In der Regel betreuen und beraten die eigenen MitarbeiterInnen  im Jugendamt zunächst  selbst die Familien, um kosten-intensivere Hilfen zu vermeiden. Die Jugendlichen und ihre Familien erhalten vor einer beabsichtigten Fremdunterbringung zunächst mehrere Beratungsgespräche im Jugendamt und in etlichen Fällen verbleiben sie dann auch in der Beratung des Jugendamtes. Jede Fremdplatzierung eines jungen Menschen verursacht dagegen Kosten in der Größen-ordnung von (mindestens) 50.000 € jährlich. Die Umsteuerung der Hilfen zur Erziehung in Richtung auf eine verstärkte ambulante Unterstützung  der jungen Menschen und deren Familien -auch durch den Einsatz eigener Mitarbeiter/innen- enthält ein hohes finanzielles Sparpotenzial!

 

Aber auch der weitere Ausbau der Frühen Hilfen ( Familien bereits vor und nach der Geburt des Kindes zu unterstützen) und die intensive Netzwerkarbeit mit unseren verlässlichen Partnern der freien Jugendhilfe (Polizei, Justiz, Ärzteschaft, Gesundheitshilfe, Schulsozialarbeit) zeigt Wirkung, nämlich dann, wenn Familien rechtzeitig Beratung und Unterstützung durch das hervorragend aufgestellte Netzwerk erhalten. Der gezielte Ausbau der frühzeitig einsetzenden Hilfen kann zu einer deutlichen Verringerung von Kosten im Bereich der Unterbringungen führen.

 

Folgende Projekte im Aufgabenbereich der Frühe Hilfen wurde in Alsdorf bzw. in der gesamten Städteregion Aachen mit den weiteren Jugendämtern und unseren Kooperationspartnern gemeinsam aufgebaut:

Stärkung der Elternkompetenz und niedrig-schwellige Angebote:

 

         Gruppenpädagogische Angebote nach §29 SGB VIII

         Angebote der Kindertagesstätten/Familienzentren

         Beratung und therapeutische Angebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien

         Angebote der Hebammenpraxen

 

         Gründung eines Alsdorfer Netzwerkes „Frühe Hilfen“, www.starteklar.de,

Juni 2007

         Sozialmedizinischer Dienst: Alle Mütter werden in den Geburtskliniken nach Geburt des Kindes aufgesucht, Gesundheitsamt der Städteregion Aachen, Start Dezember 2008

         Babybesuchsdienst ab 01.01.2009 in Kooperation mit dem Diakonischen Werk, Mutter- Kind-Kuren

 

 

 

 

 

 

             

         U-Untersuchungen, fehlende Untersuchungen werden umgehend dem Jugendamt gemeldet, Umsetzung 2009

         Gründung des Netzwerkes zur Stärkung und Förderung des Kinder- und Jugendschutzes der Jugendämter am 20.09.2010, www.imblick.de

         Familienpatenschaften, SKF-Alsdorf, Start 2010

         Ehrenamtlicher Dolmetscherdienst, SKF-Alsdorf, Start 2010

         Projekt „ Kurve kriegen“, Polizei Aachen, Start Juni 2011

         Projekt „Vor dem Anfang starten – junge Menschen entwickeln Erziehungskompetenz“ in der Städteregion Aachen, beteiligte Schulen:

Elisabethschule, Europahauptschule, Gesamtschule,  Start: 08/2011

         Ausweitung der Schulsozialarbeit in Alsdorf ab 2012

         Beteiligung an der Teemo Studie (Steep), Kinder und Jugend-Psychiatrie Aachen, eine Studie zur Förderung der Mutter-Kind-Bindung, speziell bei früher Mutterschaft,  Start: Sommer 2012

         Beteiligung am Modellprojekt „Elternbegleitung Plus“, Zielgruppe sind bildungsungewohnte Familien/Eltern mit besonderem Beratungsbedarf auch mit Migrations-hintergrund, www.elternchance.de,Start Herbst 2012

Diakonie im Kirchenkreis Aachen

         Familienhebammen für Alsdorf, Gesundheitsamt der Städteregion Aachen

         Aufbau von Ehrenamtsstrukturen, Projekt „Wellcome“, Diakonie im Kirchenkreis Aachen,  Start September 2013

         Aufsuchende Beratung an Schulen, Caritas Alsdorf, Start Schuljahr 2013

         Angebote über ABBBA, Kultur- und Bildungszentrum e.V. Alsdorf, Mai 2013

 

 

Weitere Informationen der Aktivitäten unter www.imblick.info und www.starteklar.de

 

Einen Anstieg gab es bei den kostenintensiven Heimfällen u.a. durch den Zuzug von sehr problembelasteten Familien nach Alsdorf. Insgesamt neun Heimfälle mussten im II. Quartal, verbunden mit einer jährlichen Mehrbelastung für den städt. Haushalt  in Höhe von über 500.000,00 Euro, von anderen Städten übernommen werden (Fallbeispiel: Das Kind Erico R. befindet sich in Heimerziehung mit mtl. Kosten in Höhe von 5800 €. Zusätzlich ist eine  Schulbegleitung für mtl. 3000 € bewilligt worden. Insgesamt wird durch den einen Übernahmefall der städtische Haushalt  -ohne Anrechnung von weiteren Beihilfen-  monatlich in Höhe von 8.800 € zusätzlich belastet!

 

Die Entstehung dieser enormen Kosten können wir nicht steuern, sie liegt außerhalb unseres Einflussbereiches!

 

Mit Stand September 2013 waren insgesamt 48 Kinder/Jugendliche (2012: 41) in verschiedenen Einrichtungen der Jugendhilfe in Deutschland stationär untergebracht. Wo es möglich ist, werden Jugendliche nach einer Klärungs- Beruhigungsphase mit einer ambulanten Hilfe wieder in den elterlichen Haushalt zurückgeführt.

 

Insbesondere die nicht vermeidbaren Heimunterbringungen, die Mutter/Kind-Unter-bringungen (2013: 2 Fälle und 2012: 5 Fälle) und die Unterbringungen im Rahmen der Eingliederungshilfen (§ 35a SGB) von schwerst psychisch und suizidal kranken Kindern führen weiterhin zu erheblichen Mehraufwendungen (2013:09, 2012: 13). Mit Stand September 2013 sind im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, der Mutter & Kind-Unterbringung und der Eingliederungshilfen insgesamt 59 Kinder und Jugendliche stationär untergebracht.

 

Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen haben stark zugenommen. Alle Meldungen wurden verlässlich immer von 2 MitarbeiterInnen überprüft. Insgesamt hat die weitere Zunahme der Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen zu einer erheblichen zusätzlichen Arbeitsbelastung bei den Mitarbeitern/innen geführt. Bis September 2013 gingen 260 Meldungen von Kindeswohlgefährdungen ein (2012: 235) Die Überprüfungen ergaben in 86 Fällen weiteren Unterstützungsbedarf. Die Anzahl der Inobhutnahmen liegt mit 24 Fällen über dem Vorjahrswert (2012: 20). Meistens konnten die MitarbeiterInnen des Jugendamtes dafür sorgen, dass die Kinder vorübergehend bei Verwandten etc.  untergebracht wurden, so dass in diesen Fällen auch keine Inobhutnahme ausgesprochen werden musste.

 

Gründe für Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen und Inobhutnahmen waren:

desolate Wohnverhältnisse, Räumungsklagen, Abstellen von Strom und Wasser seitens der Energieversorger, Einstellung bzw. Reduzierung von ARGE-Leistungen, psychische und physische Erkrankungen oder auch Suchterkrankungen bei Eltern, Kindern und Jugendlichen, häusliche Gewalt, unzureichende Versorgung und hohe Fehlzeiten in der Kindertagesstätte und in den Schulen. In den meisten Fällen war eine Mitteilung an das Jugendamt berechtigt und begründet.

 

Kindeswohlgefährdungen werden durch Energieversorger, ARGE, Nachbarn, Verwandte, Polizei, Kitas, Schulen, Gesundheitshilfe und Beratungsstellen gemeldet.

 

Teilstationäre Hilfen sind in den letzten Jahren aufgrund der Nachmittagsbetreuung in den Schulen zurückgegangen. Zurzeit besuchen nur noch 2 Kinder eine Tagesgruppe (in 2012 waren es 11Kinder).

 

Bei der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII handelt es sich um eine Hilfeform, die sich an seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche richtet und deren gesellschaftliche Teilhabe am Leben beeinträchtigt ist.

Die Einführung der Eingliederungshilfe in das Achte Sozialgesetzbuch und damit die eindeutige Zuordnung der Hilfen für Kinder und Jugendliche in das Spektrum der Jugendhilfe führte in den letzten Jahren zu einer vermehrten Inanspruchnahme und Kostensteigerung in der Jugendhilfe. Der Großteil der Störungsbilder und Problemlagen steht in einem engen schulischen Kontext. Dies umfasst beispielsweise Aufmerksamkeits-schwierigkeiten, Legasthenie oder Dyskalkulie und Formen des Autismus. So waren in den Diagnosen häufig so genannte Aufmerksamkeitsstörungen zu finden, welche sich im schulischen Kontext durch rasche Ablenkbarkeit, fehlende Ausdauer, Vergesslichkeit und motorische Unruhe zeigten.

In etwa 68 Fällen (2012: 51) waren es Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwächen und 7 Kinder erhalten eine Schulbegleitung. In laufender Bearbeitung sind noch 12 weitere LRS- Anträge, die noch nicht entscheidungsreif sind. Spezielle Unterstützung wie z.B. eine Schulbegleitung (betroffen sind 7 Kinder) werden mit ca. 100 Std./Monat bewilligt und durchgeführt.

Die Aufwendungen für Privatschulkosten (betroffen sind 2 Kinder) sind Auswirkungen richterlicher Entscheidungen durch das Verwaltungsgericht in Aachen. In unabweisbaren Fällen werden den Eltern die ihnen entstehenden monatlichen Schulkosten durch das Jugendamt erstattet.  Zurzeit werden 8 autistische Kinder durch die Jugendhilfe unterstützt.

Im Jahresvergleich 2011 (40 ambulante Fälle) und 2013 (78 ambulante Fälle) gab es einen sprunghaften Anstieg der Fallzahlen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfen.

 

Häufig sind die Eltern selbst aktiv und kommen auf das Jugendamt zu, um entsprechende Unterstützung zu erhalten. Dies reicht bis hin zur Selbstorganisation der betroffenen Eltern. Aber auch die Verweisungspraxis der Ärzte, Schulen oder andere Anbieter im Bereich der Eingliederungshilfen beeinflussen die Inanspruchnahme erheblich.

 

 

In 9 Fällen (2012:13 Fälle) wurden schwere Psychosen, Neurosen, Traumata und Suchterkrankungen diagnostiziert. Die genannten diagnostizierten Krankheitsbilder werden in der Regel nur in sehr teuren Spezialeinrichtungen –bei monatlichen Kosten bis zu 10.000 € pro Kind/Jugendlicher-  behandelt. Von medizinisch-psychologischer Seite werden regelmäßig die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen nach §35a SGB VIII bejaht und Unterbringungen in teuren, stationären Spezialeinrichtungen gefordert.

 

Aufgrund von zahlreichen Gesetzesänderungen sind die Kostensteigerungen seitens des Jugendamtes nicht immer beeinflussbar. So wird z.B. aktuell der Bundestag ein neues Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG) und Kostenbeitrags-verordnung verabschieden, mit der Folge für die Kommunen, dass alle Kostenbeiträge durch die wirtschaftliche Jugendhilfe neu berechnet werden müssen, da die Selbstbehaltsätze angehoben wurden. Dies hat zur Folge, dass eine geringere Heranziehung zu den Kosten zukünftig erfolgen wird und sich die Einnahmesituation für die Stadt Alsdorf verschlechtern wird.

 

Ob eine Hilfe „teuer“ oder „günstig“ ist, entscheidet sich nicht nach der Höhe der Fachleistungsstunde oder dem Tagessatz. Eine in der Zeiteinheit „teuere“ Hilfe kann objektiv die „günstige“ sein, wenn die erforderliche Unterstützung des jungen Menschen in kürzerer Zeit erfolgt ist. Es müssen daher immer die Kosten je Fall in den Blick genommen werden. Fachliches Handeln der JugendamtsmitarbeiterInnen schließt heute ein solches Kostenbewusstsein bei der Fallführung ein!

 

Die Entwicklung der Fallzahlen, Hilfearten und die Kostenentwicklung sind in der Anlage ersichtlich.

 

Zur weiteren Kostenentwicklung im Aufgabenbereich der Hilfen zur Erziehung siehe auch Punkt 5 der heutigen Tagesordnung (Beschlussvorlage 2013/0499).

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Siehe Produktgruppe 06-03-01 – pädagogische und wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen und ihre Familien. Erzieherische Hilfen und Eingliederungshilfen sind Pflichtaufgaben nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).

 

 

Darstellung der sozialen/ökologischen Auswirkungen:

 

Ergibt sich aus der JHA-Vorlage.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.10.2013 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen