Beschlussvorlage - 2014/0012/2.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt Alsdorf:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf

 

a)      beschließt die Umsetzung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Alsdorf vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Über die Realisierung konkreter Maßnahmen erfolgen gesonderte Beschlussfassungen im Ausschuss für Stadtentwicklung.

 

b)      beauftragt die Verwaltung, einen Förderantrag für die Stelle eines Klimamanagers zu stellen.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

bisheriger Verfahrensverlauf

 

Im Dezember 2010 hat der Städteregionstag das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) der Städteregion Aachen beschlossen, welches als freiwillige Selbstverpflichtung langfristig eine CO2-neutrale Städteregion anstrebt. In dem ebenfalls im Dezember 2010 beschlossenem Zukunftsprogramm für die Städteregion ist übereinstimmend festgehalten, dass das IKSK Basis für zukünftige Maßnahmen im Klimaschutz auf Ebene der Städteregion ist.

 

Mit der Einrichtung der „Stabsstelle Klimaschutz“ der Städteregion Aachen Anfang 2012 wurde die Voraussetzung geschaffen, die im IKSK avisierten Klimaschutzaktivitäten systematisch und konzeptionell mit dortiger methodischer Unterstützung weiter zu konkretisieren und auf kommunaler Ebene umzusetzen. Die Grundlage hierfür bildet die Zusammenarbeitsvereinbarung der Städteregion Aachen mit den Kommunen für ein gemeinsames kommunales Klimaschutzkonzept, welches dem Ausschuss für Stadtentwicklung am 12.06.2012 vorgestellt wurde (VL 2012/0260). Darin wurde vereinbart, dass das IKSK der Städteregion Aachen unter Berücksichtigung der jeweiligen spezifischen Charakteristika auf die städteregionalen Kommunen erweitert werden soll. Am 21.12.2012 fand die Auftaktveranstaltung für die gemeinsamen Klimaschutzkonzepte der Städteregion Aachen im Energeticon statt.

 

Das Klimaschutzkonzept wurde durch das Büro GERTEC Ingenieurgesellschaft GmbH erarbeitet. Für den Bereich Mobilität wurde die Firma Planersocietät - Stadtplanung, Verkehrsplanung, Kommunikation aus Dortmund beauftragt. Die Kosten für die Erstellung des kommunalen Klimaschutzkonzeptes trägt die Städteregion Aachen.

 

Inhalt und Ziele

 

Das Klimaschutzkonzept für die Stadt Alsdorf verfolgt das Ziel ortsspezifisch vorhandene CO2 – Einsparpotenziale zu identifizieren und auf deren Grundlage ein umsetzbares Maßnahmenprogramm zu entwickeln, das einen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.

 

Das Klimaschutzkonzept ist entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - BMU) in 6 Teile gegliedert und liegt der Vorlage als Anlage 1 bei:

 

A) Erstellung einer stadtweiten CO2 - Bilanz

B) Sektorspezifische Ermittlung von CO2 - Minderungspotenzialen

C) Prozess für eine partizipative Maßnahmenentwicklung

D) Erstellung eines Maßnahmenprogramms

E) Konzept für Fortschreibung und Erfolgsbilanzierung

F) Umsetzungskonzept mit Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit

 

Die CO2-Bilanz zeigt die bisherige Entwicklung sowie den aktuellen Stand der gesamtstädtischen CO2-Emissionen. Auf dieser Grundlage lassen sich verschiedene Sektoren (private Haushalte, Wirtschaft, Verkehr, Kommune) sowie diverse Energieträger (z.B. Strom, Benzin, Erdgas) im Hinblick auf den jeweiligen Anteil an den gesamten CO2- Emissionen vergleichen. Ausgehend von den aktuellen Emissionen erfolgt die Einschätzung der sektorspezifischen Minderungspotenziale.

 

Auf Grundlage eines partizipativen Planungsprozesses, zu dem verschiedene Strategiegespräche, interkommunale Workshops und die Klimakonferenz vom 17.03.2013 gehören, wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. Für jede der Maßnahmen wurde weiterhin ein Erfolgsindikator entwickelt, welcher konkrete Ziele formuliert und darstellt, wie die Zielerreichung überprüft werden kann.

 

Klimamanager (Maßnahme Komm 5)

 

Die Umsetzung der im Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen und insbesondere die Umsetzung der intensiven Netzwerkphase erfordert einen bedeutenden Personaleinsatz, der in diesem Umfang nicht mit den vorhandenen Personalkapazitäten der Stadtverwaltung geleistet werden kann. Mit der Beantragung eines Klimamanagers im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen („Kommunalrichtlinie“) des BMU, können zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen werden. Dadurch wird gewährleistet, dass das Thema Klimaschutz an zentraler Stelle gebündelt und die Mitarbeiter der Stadtverwaltung entlastet werden.

 

Zentrale Aufgaben des Klimamanagers sind:

 

  • diverse Aufgaben des Projektmanagements (z. B. Koordination und Monitoring)
  • die Unterstützung der ämterübergreifenden Zusammenarbeit für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes (Moderation)
  • die Unterstützung bei der systematischen Erfassung und Auswertung von klimaschutzrelevanten Daten, Zielsystemen, Maßnahmenprogrammen (Controlling)
  • eine fachliche Unterstützung oder methodische Beratung bei Vorbereitung, Planung und Umsetzung einzelner Maßnahmen
  • die Durchführung interner Informationsveranstaltungen und Schulungen
  • eine intensive Netzwerkarbeit u. a. durch den Netzwerkaufbau und die Beteiligung externer Akteure bei der Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen sowie eine inhaltliche Unterstützung und Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Zulieferung von Texten)
  • die Bereitstellung eines Ansprechpartners und Koordinators für die Umsetzung der Kooperationsmaßnahmen auf der Ebene der StädteRegion Aachen

 

Voraussetzung für die Beantragung eines Klimaschutzmanagers ist ein beschlossenes Klimaschutzkonzept. Die Höhe der Förderung für einen Klimaschutzmanager ist an die Haushaltslage der Kommune gekoppelt. Für die Stadt Alsdorf ist eine Förderquote von bis zu 85 % zu erwarten.

 

Die Stelle des Klimaschutzmanagers ist als Vollzeitstelle geplant. Der Förderzeitraum beträgt 3 Jahre. Die Finanzierung von Personalkosten für die Folgejahre ab 2018 ist bisher nicht sichergestellt. Ob und in welchem Umfang sich dann Fördermöglichkeiten ergeben, ist derzeit nicht absehbar.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Auf globaler, europäischer und nationaler Ebene wurden zur Milderung des Klimawandels Zielsetzungen formuliert, in deren Rahmen sich auch der kommunale Klimaschutz bewegt. Die globalen Absichtserklärungen werden von der europäischen zur nationalen Ebene zunehmend präzisiert und verschärft. Die europäischen Klimaziele sind mit dem Schlagwort „20-20-20“ zu beschreiben. Dies beinhaltet eine Energieeffizienzsteigerung von 20 %, eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 20 % und einen Anteil der regenerativen Stromerzeugung von 20 % bis zum Jahr 2020. Dabei beziehen sich die Werte immer auf das Jahr 1990, als sogenanntes Basisjahr. Die CO2-Reduktionsziele der Bundesregierung gehen über die europäischen Ziele hinaus und sehen eine Emissionsminderung um 40 % bis 2030 und um 80 bis 95 % bis zum Jahr 2050 sowie einen Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von 40 bis 45 % im Jahr 2025 bzw. 55 bis 60 % im Jahr 2035 vor. Das Land Nordrhein-Westfalen beschloss mit seinem Klimaschutzgesetz im Januar 2013 eine eigene Zielsetzung von 25 % CO2-Minderung bis zum Jahr 2020 und 80 %-Minderung bis zum Jahr 2050, die die Rolle NRWs als wichtiger Stromerzeuger und dadurch großer CO2-Emittent berücksichtigt.

 

Da die Erreichung dieser Ziele nur durch einen breit getragenen Klimaschutzprozess auf Ebene der Städte und Gemeinden gewährleistet werden kann, unterstützt und fördert die Bundesregierung kommunale Klimaschutzaktivitäten mittels der dafür gegründeten Klimaschutzinitiative.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die Kosten für die Erstellung des kommunalen Klimaschutzkonzeptes trägt die Städteregion Aachen.

 

Der Kostenrahmen für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes beläuft sich nach Gutachterschätzung auf Sachkosten in Höhe von rund 232.000 Euro und Personalkosten in Höhe von ca. 191.000 Euro bis zum Jahr 2020. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln ist mit diesem Beschluss ausdrücklich nicht verbunden, da das Klimaschutzkonzept nur einen groben, im Detail nicht belastbaren Kostenrahmen aufstellt und z.B. nicht berücksichtigt welche Maßnahmen bereits mit vorhandenem Personal umgesetzt werden können. Aus diesem Grund erfolgen über die Umsetzung konkreter Maßnahmen gesonderte Beschlussfassungen.

 

Mit der Umsetzung der im Klimaschutzkonzept beschriebenen Maßnahme „Komm 5“ und der damit verbundenen Einstellung eines Klimaschutzmanager, entstehen der Stadt Alsdorf, bei geschätzten Personalkosten von 50.000 Euro pro Jahr und einer Förderquote von 85%, Kosten in Höhe von ca. 7.500 Euro pro Jahr. Mit dem Klimaschutzmanager können ebenfalls Mittel für Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 20.000 € zur gleichen Förderquote beantragt werden sowie einmalig bis zu 250.000 € zur Förderquote von 50 % für ein Projekt, dessen Realisierung zu CO2-Einsparungen in Höhe von mindestens 80 % führt.   

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Mit Hilfe des Klimaschutzkonzeptes sollen vorhandene Einzelaktivitäten im Bereich des Energie- und Klimaschutzes gebündelt und lokale Akteure zusammengeführt werden. Durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wird ein quantifiziertes Emissionsminderungspotenzial von mindestens 2.500 t CO2/a bis zum Jahr 2020 erreicht. Da nicht alle Maßnahmen in ihrer CO2-Minderungswirkung beziffert werden konnten, ist der genannte Emissionsminderungswert als Minimalgrenze zu verstehen. Unter Berücksichtigung weiterer, nicht quantifizierbarer Einsparpotenziale, die sich über Wechselwirkungen, Multiplikatorwirkungen und Mitnahmeeffekte ebenfalls positiv auf die städtische CO2-Bilanz auswirken, wird die Differenz zwischen dem Effekt des Maßnahmenprogramms und den politischen Zielsetzung ausgeglichen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

25.03.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung - geändert beschlossen

Erweitern

27.03.2014 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen