Beschlussvorlage - 2014/0125/2.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt Alsdorf:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf

 

nimmt die erste Stellungnahme der Stadt Alsdorf vom 17.12.2013 zur Kenntnis. Darüber hinaus stellt er fest, dass die raumordnerischen Festlegungen des LEP-Entwurfs zum Siedlungsraum und zum Klimaschutz eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entwicklung der Kommunen erheblich erschweren und ihre Planungshoheit unangemessen einschränken. Der Rat lehnt den vorgelegten LEP-Entwurf ab und fordert die Landesplanungsbehörde auf, diesen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Überörtlichkeit, der Überfachlichkeit, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zu überarbeiten.

 

Daher schließt sich der Rat der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und des VKU vom 28.02.2014 an.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Mitte August 2013 wurden den Kommunen in NRW durch die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen der Entwurf des Landesentwicklungsplanes - LEP übersandt, mit der Bitte bis zum 28.02.2014 dazu Stellung zu nehmen.

 

Mit Schreiben vom 17.12.2013 wurde eine erste Stellungnahme hinsichtlich der Alsdorf-spezifischen zeichnerischen Darstellungen an die Städteregion geleitet (Anlage 1).

 

Am 26.02.2014 wurde die Staatskanzlei von der Stadt Alsdorf angeschrieben, mit der Bitte die Frist zur Abgabe der Stellungnahme der Stadt Alsdorf wegen der erst am 27.03.2014 stattfindenden Ratssitzung bis zum 31.03.2014 zu verlängern.

 

Die Landesregierung verfolgt mit der Neuaufstellung das Ziel, die Regeln für die weitere räumliche Entwicklung des Landes zu aktualisieren, um den geänderten Rahmenbedingungen wie z.B. dem demographischen Wandel, der Entwicklung der Innenstädte, der Globalisierung der Wirtschaft sowie dem zu erwartenden Klimawandel und neueren rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

 

Der vorliegende LEP-Entwurf besteht aus einem 310-seitigen Text mit 125 textlichen Festlegungen, zugehörigen Erläuterungen und einem Umweltbericht sowie einer Karte von NRW mit zeichnerischen Festlegungen. Wegen seines Umfanges wird darauf verzichtet, den Planentwurf der Vorlage beizufügen. Der LEP-Entwurf kann im Internet unter www.nrw.de/landesregierung/landesplanung eingesehen, runtergeladen oder auch ausgedruckt werden.

 

Im Rahmen der Prüfung, inwieweit die Stadt Alsdorf von der Neuaufstellung betroffen ist, ist festzustellen, dass die Stadt Alsdorf im zeichnerischen Entwurf des LEP als Mittelzentrum  zwischen den Oberzentren Aachen, Mönchengladbach und Köln dargestellt ist. Der im LEP-Entwurf dargestellte Siedlungsraum Alsdorf, umgeben von Grünzügen, entspricht überwiegend den Bauflächendarstellungen des Regionalplanes und des Flächennutzungsplanes der Stadt Alsdorf. Die ehemaligen Kohlehalden (westlich des Zentrums) werden zusätzlich als „Gebiete für den Schutz der Natur“ dargestellt

 

Die im Entwurf des LEP vorgesehenen Regelungen zur Einschränkung des Landschaftsverbrauches wie z.B. flächensparende Siedlungsentwicklung waren bereits bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2004 der Stadt Alsdorf städtebauliches Ziel und werden bis auf wenige Ausnahmen in der Bauleitplanung der Stadt Alsdorf weitestgehend berücksichtigt.

 

Zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes wurden daher zunächst keine Alsdorf-spezifischen Anregungen bzw. Bedenken vorgetragen.

 

Allerdings ist allgemein festzustellen, dass die Festlegungen im LEP-Entwurf zu den Punkten „Siedlungsraum“ (auch in Verbindung mit dem demographischen Wandel) und „ Klimawandel/Klimaschutz“ die Planungshoheit der Kommunen erheblich einschränken und somit auch die eigenverantwortliche Weiterentwicklung der Kommunen erschweren. Die Stadt Alsdorf erhebt gegen diese Einschränkung der kommunalen Planungshoheit erhebliche grundsätzliche Bedenken und fordert die Landesplanungsbehörde auf, den LEP-Entwurf entsprechend zu überarbeiten.

 

Insofern sollte seitens der Stadt Alsdorf der allgemeinen Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und des VKU (Anlage 2) beigetreten werden.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Der Landesentwicklungsplan basiert auf dem Raumordnungsgesetz NRW – (ROG)

 

Die Landesregierung hat am 25.06.2013 den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) gebilligt und das zu seiner Aufstellung erforderliche Beteiligungsverfahren beschlossen. Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind gemäß § 10 Abs.1 und 2 Raumordnungsgesetz zu beteiligen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

- entfällt -

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

- entfällt -

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.03.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen

Erweitern

27.03.2014 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen