Beschlussvorlage - 2015/0071/3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Investitionskostenförderung U-3 Ausbau a) Sachstandsbericht:Kindertageseinrichtung des evangelischen Kindergartenvereins (E.V.A.), Alsdorf-Ofden b) Beschluss einer Prioritätenliste hinsichtlich des für die Stadt Alsdorf vorgesehen Kontingents der Landesmittel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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10.03.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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19.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt:
a) Die Verwaltung wird beauftragt die Voraussetzungen zur Neuerrichtung einer 3-gruppigen Einrichtung mit 18 U3-Plätzen im Stadtteil Alsdorf-Ofden zu schaffen. Hierzu sind entsprechende Vereinbarungen mit einem Investor und - als Mieter - dem derzeitigen Träger der bestehenden Einrichtung Evang. Kindergartenverein (E.V.A.) zu treffen. Ein entscheidungsreifer Antrag zur Förderung der Maßnahme aus dem Investitionskostenförderungsprogramms des Landes NRW ist bis zum 15.03.2015 – Vorgabe des Landes – beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) einzureichen.
In diesem Zusammenhang wird der durch die Stadt Alsdorf getroffene Beschluss (zuletzt beschlossen in der Ratssitzung vom 04.09.2014) zur Bürgschaft in Höhe von 204.000,00 € aufgehoben
b) Auf der Grundlage der durch das Land vorgesehenen Kontingentierung für die Stadt Alsdorf in Höhe von 291.944,87 € und der geforderten Prioritätenliste wird folgende Reihenfolge festgelegt:
- Städtisches Familienzentrum Kellersberg, Friedensstraße, Anbau Schaffung von zusätzlichen 6 U3-Plätzen
- Neubau einer 3-gruppigen Einrichtung mit zusätzlich 18 U3-Plätzen in Alsdorf- Ofden, Träger: Evangelischer Kindergartenverein (E.V.A.)
- Antrag des Kirchengemeindeverbandes Alsdorf auf Investitionskostenförderung zur Schaffung von zusätzlichen 6 U3-Plätzen in der Einrichtung St. Mariä Empfängnis, Marienstraße
- Antrag des Kirchengemeindeverbandes Alsdorf auf Investitionskostenförderung zur Schaffung von zusätzlichen 6 U3-Plätzen in der Einrichtung St. Barbara, Broicher Siedlung
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Zu a):
Im Zusammenhang mit der flächendeckenden Versorgung im Bereich der Kindertageseinrichtungen – U3-Plätze – wurde die Thematik zur Einrichtung des Evangelischen Kindergartenvereins in Alsdorf-Ofden mehrfach, zuletzt in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.12.2014 unter TOP 2014/0547/3.2, behandelt.
Die Evangelische Kirchengemeinde hat nunmehr kurzfristig mitgeteilt, dass sie nicht in der Lage ist, die vorgesehene Neubaumaßnahme durchzuführen.
Die Planungsverantwortung zur Erreichung eines ausreichenden Versorgungsgrades im Bereich der Kindertageseinrichtungen liegt beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt der Stadt Alsdorf). Insofern hat das Jugendamt aufgrund der nunmehr eingetretenen Situation dafür Sorge zu tragen, dass auch zukünftig in der Stadt Alsdorf ausreichend Kindertagesbetreuungsplätze zur Verfügung stehen. Aufgrund der Lage des Stadtteils Alsdorf-Ofden hält die Verwaltung eine Versorgung mit entsprechenden Plätzen im Stadtteil selber für notwendig.
Da die seit mehreren Jahren mit der Evangelischen Kirchengemeinde favorisierte Lösung nicht zum Tragen kommen kann, hat die Verwaltung geeignete Alternativen geprüft. Von Seiten der Verwaltung wird von daher vorgeschlagen, mit dem derzeitigen Träger (Evangelischer Kindergartenverein) und einem Investor – hier wird aufgrund der positiven Erfahrungen mit den Investorenprojekten Familienzentren Biberburg, Annapark und Blumenrath, die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft (GSG) vorgeschlagen - entsprechende Vereinbarungen zu treffen, um auch über das Jahr 2016 (Ende der befristeten Betriebserlaubnis durch den LVR für die derzeitige Containerlösung) hinaus einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen.
In Anbetracht der durch das Land vorgegebenen Abgabefrist zur Erlangung einer Investitionskostenförderung (15.03.2015) und der sehr kurzfristig eingetretenen neuen Situation, hat die Verwaltung bereits Vorarbeiten zur Fristwahrung in die Wege geleitet.
Insofern bittet die Verwaltung um Entscheidung im Sinne des Beschlussentwurfes.
Zu b):
Bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 02.12.2014 wurde unter Punkt 2014/0547/3.2 auf die durch das Land kontingentierten Bundesmittel für die Stadt Alsdorf in Höhe von 291.944,87 € im Bereich der Investitionskostenförderung Ausbau U3-Plätze Bezug genommen.
Zwischenzeitlich wurde durch den LVR mitgeteilt, dass von den Kommunen eine Priorisierung vorzunehmen ist, falls die Gesamtsumme der vorliegenden Anträge, die vorweggenannte, für die jeweilige Kommune vorgesehene Zuweisung überschreitet. Eventuell durch Kommunen nicht abgerufene Mittel können nach dem 15.03.2015 durch das Land neu verteilt werden. Hier ist selbstverständlich eine Bezifferung der Höhe nach zurzeit nicht möglich.
Aufgrund der bereits mehrfach sowohl im Jugendhilfeausschuss als auch im Rat der Stadt dargestellten Situation und Entwicklung im Stadtteil Alsdorf-Ofden (Kindertageseinrichtung des Evangelischen Kindergartenvereins / Eigentümer Evangelische Kirchengemeinde Alsdorf) und der hier seinerzeit ausgesprochenen Bürgschaft in Höhe von 204.000,00 € schlägt die Verwaltung bezüglich der geforderten Prioritätenliste folgende Reihenfolge vor:
- Städtisches Familienzentrum Kellersberg, Friedensstraße, Anbau Schaffung von zusätzlichen 6 U3-Plätzen
- Neubau einer 3-gruppigen Einrichtung mit zusätzlich 18 U3-Plätzen in Alsdorf- Ofden, Träger: Evangelischer Kindergartenverein (E.V.A.)
- Antrag des Kirchengemeindeverbandes Alsdorf auf Investitionskostenförderung zur Schaffung von zusätzlichen 6 U3-Plätzen in der Einrichtung St. Mariä Empfängnis, Marienstraße
- Antrag des Kirchengemeindeverbandes Alsdorf auf Investitionskostenförderung zur Schaffung von zusätzlichen 6 U3-Plätzen in der Einrichtung St. Barbara, Broicher Siedlung
Zur Erläuterung:
Die in der Prioritätenliste an Stelle 1 und 2 gesetzten Maßnahmen sollen durch kommunale Mittel maßgeblich finanziert werden; eine Finanzierung ausschließlich mit kommunalen Mitteln – ohne Landesmittel – ist im städt. Investitionshaushalt nicht darstellbar.
Die an Stelle 3 und 4 genannten Maßnahmen sollten dann – bei einer Bewilligung über das zurzeit vorgesehene Kontingent hinaus – berücksichtigt werden.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Das aktuelle Programm sieht zurzeit eine Förderung pro Schaffung eines U3-Platzes in Höhe von 20.000,00 € abzüglich 10 % Eigenanteil, d. h. 18.000,00 € netto, vor.
Demnach sind für 6 U3-Plätze im städtischen Familienzentrum Kellersberg 6 x 18.000,00 € = 108.000,00 € als Einnahme vorzusehen.
Für die vorgesehenen 18 U3-Plätze in Alsdorf-Ofden sind 18 x 18.000,00 € = 324.000,00 € als Einnahme vorzusehen.
Für die beiden kath. Einrichtungen sind für zusammen 12 Plätze 12 x 18.000 € = 216.000 € zu veranschlagen.
Die Gesamtsumme der o.g. Anträge ergibt eine Summe von 648.000,00 €.
Unter Berücksichtigung des für Alsdorf vorgesehenen Landesmittel-Kontingentes in Höhe von 291.944,87 € ergibt sich somit ein Fehlbedarf in Höhe von 356.055,13 €.
Insoweit sieht die aktuelle Situation zum 15.03.2015 wie folgt aus:
291.944,87 € Kontingent/Landesmittel
./.108.000,00 € FZ Kellersberg
=183.944,87 € Restmittel
183.944,87 € Restmittel
./.324.000,00 € Einrichtung Alsdorf-Ofden
= - 140.055,13 € beantragte Mittel über dem Kontingent
Sollten also zu einem späteren Zeitpunkt erneut Landesmittel zur Verfügung stehen, sind diese zunächst in Höhe von 140.055,13 € zur Deckung des Fehlbedarfes einzusetzen.
Darüber hinaus gehende zur Verfügung stehende Landesmittel sind bis zur Höhe von 216.000,00 € für die Anträge des Kirchengemeindeverbandes Alsdorf zu verwenden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Die Bedeutung von Kinderbetreuungsplätzen junger Familien sind hinlänglich bekannt.
