Beschlussvorlage - 2021/0020/A60
Grunddaten
- Betreff:
-
Präsentation des Sanierungskonzeptes für das Rathaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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02.03.2021
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Das Rathaus wurde in den Jahren 1969 bis 1971 in Stahlbetonskelettweise errichtet. Um die Bausubstanz dauerhaft zu erhalten, besteht in diversen Bereichen Sanierungsbedarf.
Seitens der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH wurden neben laufenden Bauunterhaltungsmaßnahmen jüngst insbesondere mit den Durchführungsvereinbarungen 8/2018, 13/2018, 8/2019 notwendige Sanierungen bereits eingeleitet.
Die SEA hat im Auftrag der Verwaltung auf aktuellem Stand ein schrittweise umsetzbares Sanierungskonzept vorgelegt, das neben den finanziellen Möglichkeiten in der aktuellen Haushaltslage der Stadt insbesondere auch die Gewährleistung eines weitestgehend uneingeschränkten Dienstbetriebes im Rathausgebäude berücksichtigen sollte.
Die SEA GmbH wird das Sanierungskonzept in der Sitzung vorstellen. Dieses gliedert sich nunmehr im Wesentlichen nach den Aspekten:
- Sanierung des Innenhofes im Bereich Rathausfoyer
- Optimierung 2. baulicher Flucht- und Rettungsweg über neue Außentreppenanlage (6.-2. OG bzw. 1.OG-EG i.V.m. Fluchtwegeführung auf dem Flachdach des 1. OG)
- Flachdachsanierung Turm
- Fassadensanierung (Demontage heutige Umläufe 6.-2. OG i.V.m. hinterlüfteter Fassadenverkleidung im Turmbereich, Sanierung/ Instandsetzung Umläufe sowie Erneuerung der Fenster- und Türanlagen im 1. OG / EG und UG)
- Erneuerung der Aufzugsanlagen
- Erneuerung Asphaltfläche rückwärtiger Parkplatz
Darstellung der Rechtslage:
Seit dem 1.1.2012 werden die städtischen Gebäude von der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH bewirtschaftet. Gemäß der bestehenden Rahmenvereinbarung über die Verwaltung der Immobilien der Stadt Alsdorf i.V.m. dem ergänzenden Handlungsrahmen sind bei Investitions- und größeren Erhaltungs- sowie Sanierungsmaßnahmen ab einem Wert von 20.000 Euro entsprechende Durchführungsvereinbarungen mit der SEA GmbH abzuschließen. Eine entsprechende Durchführungsvereinbarung kann voraussichtlich in der nächsten 2. Sitzung des Hauptausschusses zur Tagesordnung gestellt werden.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach dem aktuellen Präsentationsstand der SEA GmbH auf 4.893.000,00 Euro. Die benötigten Investitionsmittel sind teilweise im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 und der hierin berücksichtigten mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Die darüber hinaus benötigten Investitionsmittel sollen mit Ermächtigungsübertragungen gesichert werden. Hierzu wird dem Rat in einer seiner nächsten Sitzungen eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Mit den beabsichtigten Maßnahmen sollen sich u.a. positive Auswirkungen auf den Energieverbrausch einstellen.
